Bitte stellen Sie sicher, dass Javascript zwecks Zugang zur Websiteaktiviert ist Status under the EU Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) - Balanced Fund - Janus Henderson Investors
Für private Anleger in Liechtenstein

Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) - Balanced Fund

Janus Henderson Balanced Fund

A. Zusammenfassung

Der Fonds wird als ein Fonds eingestuft, der die Offenlegungsbestimmungen von Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (SFDR) als ein Produkt erfüllt, das ökologische und/oder soziale Merkmale fördert und in Unternehmen mit guten Governance-Praktiken investiert.

Der Fonds fördert folgende ökologische und/oder soziale Merkmale:

  • Unterstützung der UNGC-Prinzipien (die u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).
  • Vermeidung von Emittenten mit den schlechtesten ESG-Ratings.
  • Interaktion mit Unternehmen, die in Sachen ESG zurückliegen, um ihre Praktiken und/oder ESG-Ratings zu verbessern.
  • JHI nutzt ein proprietäres ESG-Rahmenwerk, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse verwendet und mindestens 20 Messgrößen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung berücksichtigt, um ESG-Ratings auf Länderebene zu erstellen, die von AAA bis CCC reichen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in staatliche Emittenten mit einem Rating von B oder höher investieren.
  • JHI nutzt ein eigenes ESG-Rahmenwerk, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse nutzt, um Emittentenratings für (halb-)staatliche hypothekarisch gesicherte Wertpapiere zu erstellen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in die 5 besten von 6 bewerteten Unternehmen investieren.

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Dieser Fonds strebt ein langfristiges Kapitalwachstum an, das mit dem Kapitalerhalt vereinbar ist und durch laufende Erträge ausgeglichen wird, indem er mindestens 35–70 % seines Nettoinventarwerts in Aktien (auch als Unternehmensanteile bekannt) und 30–65 % seines Nettoinventarwerts in Schuldverschreibungen und Kreditbeteiligungen investiert. Mindestens 80 % seines Nettoinventarwerts sind in US-Unternehmen und US-Emittenten investiert.

Die verbindlichen Elemente der nachstehend beschriebenen Anlagestrategie, die als Screenings implementiert sind, werden in das Compliance-Modul eines Auftragsverwaltungssystems kodiert, das laufend Daten von Drittanbietern nutzt. Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es, alle vorgeschlagenen Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen in Bezug auf den Status der Bestände bei der regelmäßigen Aktualisierung der Daten Dritter zu erkennen.

Es werden Interaktionspläne vereinbart und regelmäßig im Hinblick auf Engagementaktivitäten überprüft, einschließlich der Fortschritte im Vergleich zum Interaktionsplan während des 24-monatigen Zeitraums.

Der Sub-Anlageberater wird:

  • Sich mit Emittenten, die gegen die UNGC-Grundsätze verstoßen, auseinandersetzen und nur dann investieren oder weiter investiert bleiben, wenn er im Zuge der kritischen Kontaktnahme zu der Auffassung gelangt, dass diese auf einem guten Weg der Verbesserung sind. Erreicht der Emittent nicht innerhalb von 24 Monaten das Rating "Bestanden", wird er veräußert, und es werden Kontrollen durchgeführt, um den Emittenten auszuschließen.
  • Screenings anwenden, um sicherzustellen, dass mindestens 80 % des Portfolios, das in Aktien von Unternehmensemittenten investiert ist, ein ESG-Risiko-Rating von BB oder höher haben (nach MSCI – www.msci.com, oder gleichwertig).
  • Unternehmen, die Aktien emittieren und ein Rating von B oder CCC haben, als ESG-Nachzügler betrachten. Sich mit diesen Emittenten auseinandersetzen und nur dann investieren oder weiter investiert bleiben, wenn er im Zuge der kritischen Kontaktnahme zu der Auffassung gelangt, dass diese auf einem guten Weg der Verbesserung sind und dass das Rating des Emittenten heraufgestuft werden wird. Wird das Rating des Emittenten nicht innerhalb von 24 Monaten heraufgestuft, wird er veräußert, und es werden Kontrollmechanismen angewendet, um den Emittenten auszuschließen.
  • Screenings anwenden, um sicherzustellen, dass mindestens 80 % des Portfolios, das in Schuldtiteln von Unternehmensemittenten investiert ist, ein ESG-Risiko-Rating von BB oder höher haben (nach MSCI – www.msci.com, oder gleichwertig).
  • Unternehmen, die Schuldtitel emittieren und ein Rating von B oder CCC haben, als ESG-Nachzügler betrachten. Sich mit diesen Emittenten auseinandersetzen und nur dann investieren oder weiter investiert bleiben, wenn er im Zuge der kritischen Kontaktnahme zu der Auffassung gelangt, dass diese auf einem guten Weg der Verbesserung sind und dass das Rating des Emittenten heraufgestuft werden wird. Wird das Rating des Emittenten nicht innerhalb von 24 Monaten heraufgestuft, wird er veräußert, und es werden Kontrollmechanismen angewendet, um den Emittenten auszuschließen.
  • Ein proprietäres ESG-Rahmenwerk nutzen, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse verwendet und mindestens 20 Messgrößen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung berücksichtigt, um ESG-Ratings auf Länderebene zu erstellen, die von AAA bis CCC reichen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in staatliche Emittenten mit einem Rating von B oder höher investieren.
  • Ein proprietäres ESG-Rahmenwerk nutzen, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse verwendet, um die Emittenten von (halb-)staatlichen hypothekenbesicherten Wertpapieren anhand von sechs Ratings von "Kategorie 1" (die höchste) bis "Kategorie 6" (die niedrigste) einzustufen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in die besten 5 von 6 Bewertungskategorien investieren, d. h. er wird nicht in Emittenten der "Kategorie 6" (dem niedrigsten Rating) investieren, da diese Emittenten als nicht ausreichend im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken beurteilt worden sind. Die Kategorie-Ratings spiegeln die Ansicht des Sub-Anlageberaters über das relevanteste ESG-Risiko für die meisten Unternehmen innerhalb des Wirtschaftszweigs wider und können bei der Portfoliokonstruktion im Hinblick auf das Engagement in einem bestimmten wirtschaftlichen Sektor helfen.

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“) an, die umstrittene Waffen umfasst.

Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating höher als:

  1. 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
  2. 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".

Der beauftragte Investmentmanager kann Positionen im Fonds einbeziehen, die auf der Grundlage von Daten oder Überprüfungen Dritter die oben genannten Kriterien offenbar nicht erfüllen, wenn der beauftragte Investmentmanager der Ansicht ist, dass die Daten Dritter möglicherweise unzureichend oder ungenau sind.

JHI hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt.

Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dies trägt dazu bei, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.

Die JHI ESG-Investmentpolitik, die die JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken einschließt, legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie Basisausschlüsse für investierte Unternehmen.

'Weicht die übersetzte Fassung dieses Offenlegungstextes von der englischen Fassung ab, so ist die englische Originalfassung maßgebend'