Bitte stellen Sie sicher, dass Javascript zwecks Zugang zur Websiteaktiviert ist Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) - Global Real Estate Equity Income Fund - Janus Henderson Investors
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Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) - Global Real Estate Equity Income Fund

Janus Henderson Capital Fund – Global Real Estate Equity Income Fund

Der Fonds wird als ein Produkt eingestuft, das die Bestimmungen von Artikel 8 der SFDR erfüllt und ökologische und/oder soziale Merkmale fördert.

A. Zusammenfassung

Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale, verfolgt aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition.

Der Fonds fördert die Eindämmung des Klimawandels, indem er Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen definiert und die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen unterstützt (welche u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken). Der Fonds ist außerdem bestrebt, Investitionen in bestimmte Aktivitäten zu vermeiden, die der Gesundheit und dem Wohlergehen der Menschen schaden könnten, indem er verbindliche Ausschlusskriterien anwendet. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Die unten beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlusskriterien in das Auftragsverwaltungssystem des Sub-Anlageberaters implementiert. Hierzu werden regelmäßig Daten von externen Anbietern genutzt.

Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken ("Richtlinie") bewertet.

Darüber hinaus ist der Sub-Investmentberater Unterzeichner der UN-Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren (UNPRI).

Mindestens 90% der Anlagen des Finanzprodukts werden verwendet, um die von dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erzielen.

Die Nachhaltigkeitsindikatoren, die verwendet werden, um die Erreichung der einzelnen durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen, sind:

  • Gesamtstatus des Compliance mit dem Global Compact der Vereinten Nationen.
  • % des Portfolios: Emittenten mit wissenschaftlich fundierten Emissionszielen oder einer überprüften Verpflichtung zur Einführung wissenschaftlich fundierter Emissionsziele 1.
  • ESG-Ausschlusskriterien - siehe "G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale?" weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen.

Der Sub-Investmentberater wendet ein Prüfverfahren an, um Direktinvestitionen in Gefängnis-Real Estate Investment Trusts (REITs) auszuschließen. Unternehmen werden auch ausgeschlossen, wenn davon ausgegangen wird, dass sie die Prinzipien des UN Global Compact nicht eingehalten haben.

Der Sub-Investmentberater arbeitet aktiv mit Unternehmen zusammen, um sie zur Annahme von wissenschaftlich fundierten Emissionszielen oder einer verifizierten Verpflichtung zur Annahme von wissenschaftlich fundierten Emissionszielen zu ermutigen.

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlusspolitik an, die auch kontroverse Waffen einschließt, wie im Abschnitt "Anlagebeschränkungen" des Prospekts beschrieben.

Das JHI-Immobilienteam geht bei der Auswahl von Datenanbietern sehr selektiv vor und verwendet hauptsächlich Daten von auf Immobilien spezialisierten Drittanbietern wie GRESB, ICE und EPRA sowie von dem von JHI ausgewählten ESG-Anbieter (Environmental, Social and Governance) MSCI, um sein eigenes ESG-Team zu informieren.

Wenn keine Ausschlussdaten verfügbar sind oder das Anlageteam mit der Bewertung nicht einverstanden ist, überprüft das Team zusammen mit einem unabhängigen Aufsichtsgremium bei JHI diese Bewertung.

Die eigene Organisation des Teams stützt sich bei der Bewertung der wesentlichen Aspekte in hohem Maße auf sein Immobilienfachwissen und nutzt dabei auch Organisationen wie das SASB.

Fehlen Daten für Ausschlussfilter, um verbindliche Kriterien zu definieren, werden die Sachverhalte einem unabhängigen Aufsichtsgremium bei JHI vorgelegt.

In der JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken sind die unternehmensweiten ESG-Integrationsprinzipien, die Grundsätze für nachhaltige Investitionen und die grundlegenden Ausschlüsse für Unternehmen, in die investiert wird, festgelegt.

Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Untersuchungen.

Die Firma unterstützt eine Reihe von Stewardship-Kodizes und umfassenderen Initiativen auf der ganzen Welt und ist Unterzeichner des britischen Stewardship-Kodex. Einzelheiten zum Engagement-Konzept von JHI finden Sie in der „ESG-Anlagepolitik", die in der „ESG Resource Library" auf der Janus Henderson-Website veröffentlicht ist.

Janus Henderson hat einen Stimmrechtsausschuss, der für die Festlegung von Standpunkten zu wichtigen Abstimmungsfragen und die Erstellung von Richtlinien zur Überwachung des Abstimmungsprozesses verantwortlich ist.

1Genehmigt oder geprüft von SBT- https://sciencebasedtargets.org/ oder gleichwertig.

'Weicht die übersetzte Fassung dieses Offenlegungstextes von der englischen Fassung ab, so ist die englische Originalfassung maßgebend'