Bitte stellen Sie sicher, dass Javascript zwecks Zugang zur Websiteaktiviert ist Status under the EU Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) - Horizon Sustainable Future Technologies Fund - Janus Henderson Investors
Für private Anleger in Liechtenstein

Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR)

Janus Henderson Horizon Sustainable Future Technologies Fund

Identifizierungsnummer für juristische Personen: 2138006VK6JR3K2AV795

A. Zusammenfassung

Der Fonds wird als ein Produkt eingestuft, das die Bestimmungen von Artikel 9 der Offenlegungsverordnung (SFDR) erfüllt und nachhaltige Investitionen zum Ziel hat. Es wird ein Minimum von 25 % nachhaltiger Investitionen mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten vorsehen, die gemäß der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig gelten. Sie wird mindestens 25 % der nachhaltigen Investitionen mit einem sozialen Ziel tätigen. Die nachhaltigen Anlagen beeinträchtigen keine ökologischen oder sozialen nachhaltigen Anlageziele, indem sie bestimmte wichtigste nachteiligen Auswirkungen berücksichtigen und sich an den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte orientieren. Das Anlageziel des Fonds besteht darin, durch Investitionen in Unternehmen, die zur Entwicklung einer nachhaltigen Weltwirtschaft in den Bereichen Umwelt und Soziales, etwa mit saubererer Energie, Wassermanagement und sanfter Mobilität, beitragen, langfristig Kapitalwachstum zu erzielen. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um sein nachhaltiges Anlageziel zu erreichen.

Der Anlageverwalter verwendet einen Test zur Bestimmung des Bestehens, was bedeutet, dass jede Beteiligung alle drei folgenden Anforderungen erfüllen muss:

  1. basierend auf der Einkommenszuordnung zu den Themen des Anlageverwalters trägt sie zu einem ökologischen oder sozialen Ziel bei;
  2. sie schadet keinem der ökologischen oder sozialen nachhaltigen Anlageziele in erheblichem Maße; und
  3. sie folgt guten Governance-Praktiken.

Während jede Beteiligung die oben beschriebenen Tests bestehen muss, misst der Anlageverwalter der Berücksichtigung jeder der folgenden Punkte ein Gewicht von 25 % bei: (1) die Zuordnung der Einnahmen zu einem ökologischen oder sozialen Ziel; (2) keine erhebliche Beeinträchtigung eines Umweltziels verursacht; (3) keinen erheblichen Schaden für ein soziales Ziel verursachen; (4) Governance-Praktiken.

Der Fonds strebt Kapitalwachstum durch Investitionen in den globalen Aktienmarkt und insbesondere durch Engagements in technologieorientierten Unternehmen an, deren Produkte und Dienstleistungen einen positiven Beitrag zur Umwelt oder Gesellschaft leisten und damit zur Entwicklung einer nachhaltigen Weltwirtschaft beitragen. Der Fonds integriert Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in die fundamentale Bottom-up-Analyse und Bewertung von Unternehmen. Fundamentales Research ermöglicht es dem Anlageverwalter, den Hype-Zyklus1 der nachhaltigen Technologien zu nutzen und Unternehmen zu identifizieren, die einen positiven Beitrag zu ökologischen und sozialen Themen leisten. Der Anlageprozess berücksichtigt und überwacht Klima- und Umweltindikatoren sowie soziale und Arbeitnehmerbelange im Rahmen der Anlageprüfung und reagiert darauf durch die Ausübung von Stimmrechten, einen aktiven Unternehmensdialog und Aktionspläne, die für Anlageentscheidungen relevant sind.

Regelmäßige Aktenprüfungen werden durchgeführt, um: die Anwendung positiver Screenings, einschließlich der Umsatzkartierung für Nachhaltigkeitsthemen zu überprüfen und zu validieren und die Gültigkeit der thematischen Kartierung für Themen zu nachhaltiger Technologie zu überprüfen, die Anwendung negativer Screenings, die von der Strategie eingesetzt werden, zu validieren und die Engagementaktivität zu überprüfen, einschließlich der Anwendung eines formellen Aktionsplans, seiner Fertigstellung oder Nachverfolgung, wie relevant. Die Ergebnisse dieser periodischen Überprüfungen werden einem Aufsichtsausschuss vorgelegt, einschließlich aller notwendigen Eskalationen, wenn zusätzliche Ansichten der Stakeholder erforderlich sind.

Unternehmen, in die investiert wird, werden vom Anlageverwalter daraufhin geprüft, ob sie gute Unternehmensführungspraktiken anwenden. Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der JHI verantwortungsbewussten Anlagepolitik, welche die Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken („Richtlinie“) umfasst, bewertet. Die Richtlinie legt Mindeststandards fest, anhand derer die Unternehmen, in die investiert wird, vom Anlageverwalter vor der Tätigung einer Investition und fortlaufend bewertet und überwacht werden. Diese Standards können unter anderem Folgendes umfassen: solide Geschäftsführung, Mitarbeiterbindung, Vergütung der Mitarbeiter und Einhaltung der Steuervorschriften. Der Anlageverwalter misst der Bewertung der Unternehmenskultur, der Wertvorstellungen, der Geschäftsstrategie, der Zusammensetzung und Diversität des Verwaltungsrats, der Steuertransparenz, der Rechnungsprüfung, der Kontrollen und der Vergütung besondere Bedeutung bei. Allgemein anerkannte Corporate-Governance-Standards können für kleinere Unternehnmen oder zur Berücksichtigung lokaler Governance-Standards angepasst werden, sofern der Anlageverwalter dies für angezeigt erachtet. Die Richtlinie finden Sie unter www.janushenderson.com/esg-governance.

Darüber hinaus ist der Anlageverwalter Unterzeichner der UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren (UNPRI). Als Unterzeichner werden die guten Unternehmensführungspraktiken (Good Governance Practices) der Portfoliounternehmen vor der Anlage und danach in regelmäßigen Abständen anhand der UNPRI-Prinzipien bewertet.

Mindestens 90 % der Anlagen des Finanzprodukts werden zur Erreichung des nachhaltigen Anlageziels des Finanzprodukts verwendet. Der Anteil der Investitionen in den Fonds, die an der EU-Taxonomie ausgerichtet sind, beträgt 0 %. Die Nachhaltigkeitsindikatoren, mit denen die Erreichung des nachhaltigen Anlageziels des Fonds gemessen wird, sind: -

  1. Der Investmentmanager wendet Auswahlkriterien an, um sicherzustellen, dass der Fonds nur in Unternehmen investiert, die mindestens 50 % ihrer derzeitigen oder künftig erwarteten Einnahmen aus Gütern und Dienstleistungen erzielen, die zu den unten aufgeführten nachhaltigen Technologiethemen des Investmentmanagers gehören:
Themen der nachhaltigen Technologie
Saubere Energietechnik Sanfte Mobilität
Ressourcen- und Produktivitätsoptimierung Digitale Demokratisierung
Smart Cities Gesundheitstechnologie
Kohlenstoffarme Infrastruktur Datensicherheit
  1. Kohlenstoff - Kohlenstoffintensität Scope 1&2
  2. Kohlenstoff– CO2-Fußabdruck Scope 1&2
  3. Gesamtstatus der UNGC- und OECD-MNE-Konformität
  4. % des Portfolios, ausgerichtet auf die Nachhaltigkeitsthemen des Fonds
  5. Anzahl der Unternehmen, mit denen sich der Investmentmanager gemäß seinem Engagementkonzept auseinandersetzt.
  6. ESG-Ausschluss-Screenings

Der Fonds hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt. Wenn Abdeckungslücken identifiziert werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder interne Analyseinstitute zur Ergänzung der ESG-Analyse eingesetzt werden. Dies trägt dazu bei, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist. Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab. Das Erreichen der sozialen und ökologischen Merkmale hängt nicht vollständig von Daten Dritter oder deren methodischen Einschränkungen ab und wird in der Regel auch durch eigene Forschung und die Zusammenarbeit mit Unternehmen, in die investiert wird, informiert, bei denen relevante Datenlücken bestehen könnten. Die JHI verantwortungsbewusste Anlagepolitik, die die JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken einschließt, legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie Basisausschlüsse für investierte Unternehmen. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden. Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist. Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-9-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Research. Das Erreichen der sozialen und ökologischen Merkmale hängt nicht vollständig von Daten Dritter oder deren methodischen Einschränkungen ab und wird in der Regel auch durch eigene Forschung und die Zusammenarbeit mit Unternehmen, in die investiert wird, informiert, bei denen relevante Datenlücken bestehen könnten. Stewardship ist ein integraler und natürlicher Bestandteil des langfristigen, aktiven Ansatzes von Janus Henderson für das Investmentmanagement. Einzelheiten zum Engagement-Ansatz von JHI finden Sie in der "Responsible Anlagepolitik", die unter der "ESG Resource Library" auf der Janus Henderson-Website veröffentlicht wurde.

'Weicht die übersetzte Fassung dieses Offenlegungstextes von der englischen Fassung ab, so ist die englische Originalfassung maßgebend'