Bitte stellen Sie sicher, dass Javascript zwecks Zugang zur Websiteaktiviert ist Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) - Horizon Global Technology Leaders Fund - Janus Henderson Investors
Für private Anleger in Liechtenstein

Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) - Global Technology Leaders Fund

Janus Henderson Horizon Fund - Global Technology Leaders Fund

Der Fonds wird als ein Produkt eingestuft, das die Bestimmungen von Artikel 8 der SFDR erfüllt und ökologische und/oder soziale Merkmale fördert.

A. Zusammenfassung

Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale, verfolgt aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition.

Der Fonds fördert die Eindämmung des Klimawandels und unterstützt die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC), (welche u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken). Der Fonds wendet die Stimmrechtsvertretung und das Engagement in Übereinstimmung mit den Grundsatzbestimmungen des Investmentmanagers an, die hier eingesehen werden können. Der Fonds ist außerdem bestrebt, Investitionen in bestimmte Aktivitäten zu vermeiden, die der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Menschen oder der Umwelt schaden könnten, indem er verbindliche Ausschlüsse anwendet. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen. Dieser Fonds strebt Kapitalwachstum durch Anlagen am globalen Aktienmarkt und insbesondere durch ein Engagement in technologienahen Wertpapieren an. Anleger sollten diesen Abschnitt in Verbindung mit der Anlagestrategie des Fonds (wie im Abschnitt "Fonds" des Prospekts dargelegt) lesen.

Unternehmen, die nach Ansicht des Investmentmanagers möglicherweise mit Umwelt- oder gesellschaftlichen Problemen konfrontiert sind, werden aktiv angesprochen, die Stimmrechte werden ausgeübt, und es werden (gegebenenfalls) Aktionspläne vorgeschlagen, um Nachhaltigkeitsrisiken zu erkennen und Abhilfemaßnahmen zu veranlassen.

Wenn der Investmentmanager Bedenken hat, dass ein Unternehmen nicht in der Lage ist, angemessene Umwelt- und/oder Sozialstandards aufrecht zu erhalten, wird er geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen, die engagierte Einflussnahme oder Desinvestitionen beinhalten können.

Die unten beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie dienen als Ausschlusskriterien im Order-Management-System des Anlageverwalters. Hierzu werden regelmäßig Daten von externen Anbieter genutzt.

Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken ("Richtlinie") bewertet. Darüber hinaus ist der Investmentmanager Unterzeichner der UN-Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren (UNPRI).

Mindestens 85% der Anlagen des Finanzprodukts werden dazu verwendet, die von dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erfüllen. Weitere Vermögenswerte können Barmittel oder Barmitteläquivalente sowie Instrumente umfassen, die zum Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements gehalten werden, z. B. vorübergehende Bestände an Indexderivaten. Für diese Anlagen gelten keine ökologischen oder sozialen Mindeststandards.

Alle Investitionen des Finanzprodukts, die dazu dienen, die durch das Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erfüllen, sind Direktinvestitionen in Beteiligungsunternehmen.

Die Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale des Fonds wird anhand der unten aufgeführten Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen.

  • Kohlenstoff - Kohlenstoffintensität Scope 1&2.
  • Kohlenstoff– CO2-Fußabdruck Scope 1&2.
  • Gesamtstatus der UNGC-Konformität.
  • Anzahl der Unternehmen, mit denen sich der Investmentmanager gemäß seinem Engagementkonzept auseinandersetzt.
  • ESG-Ausschlusskriterien - siehe "G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale" weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen.

Das Front Office Controls & Governance Team stellt laufend sicher, dass die Anlageprodukte im Einklang mit den dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance stellt sicher, dass ESG-bezogene Aktivitäten im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Erwartungen verwaltet und innerhalb unseres Compliance-Rahmenwerks berücksichtigt werden.

Der Anlageverwalter nutzt Screenings, um Direktinvestitionen in Emittenten aufgrund ihrer Einbindung in bestimmte Aktivitäten auszuschließen. Insbesondere sind Emittenten ausgeschlossen, die mit bedenklichen Chemikalien zu tun haben oder mehr als 5 % ihrer Einnahmen aus der Produktion von fossilen Brennstoffen, Kernwaffen, Tabak, Pelzwaren, Alkohol, zivilen Rüstungsgütern, intensiver Landwirtschaft, Kernkraft, Glücksspiel, Pornografie und Tierversuchen (mit Ausnahme von medizinischen Tests) erzielen. Emittenten werden zudem ausgeschlossen, wenn sie vermutlich gegen die UN Global Compact (UNGC)-Prinzipien verstoßen haben.

Der Fonds stützt sich auf eine Reihe von Drittanbietern, die Daten liefern, in Kombination mit eigenem internen Research, um die geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen. Die verbindlichen Ausschlüsse, die für den Fonds gelten, um Investitionen in bestimmte Tätigkeiten zu vermeiden, die der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Menschen oder der Umwelt schaden könnten, basieren auf Daten von Vigeo Eiris. Die Ausschlüsse werden über ein System zur Compliance-Überwachung kontrolliert. Die Stimmrechtsvertretung erfolgt durch ISS, unterstützt durch das zentrale Governance- und Stewardship-Team bzw. das zentrale JHI-ESG-Team.

Auf Portfolioebene finden mehrere Prozesse statt, um die Datenqualität der ESG-Daten zu gewährleisten. Die Zuordnung von Emittenten beruht auf Überprüfungen, um Doppeleinträge von Emittenten, nicht zugeordnete Emittenten und unterschiedliche Methoden zur Emittentenidentifizierung zu beseitigen. Aktionspläne und Engagementdaten werden im Rahmen von Data-Deep-Dives überprüft.

Wenn keine Ausschlussdaten verfügbar sind oder das Anlageteam mit der Bewertung nicht einverstanden ist, unterstützt der spezielle Nachhaltigkeitsanalyst den Investmentanalysten bei der Feststellung, ob die potenzielle Beteiligungsposition gegen die Ausschlusspolitik des Fonds verstößt. Bei Bedarf wird die Analyse dann an ein unabhängiges Aufsichtsgremium bei JHI weitergeleitet, um die Bewertung zu validieren. Der Anteil der geschätzten Daten entwickelt sich ständig weiter und wird bei Bedarf durch internes Research des Investmentteams ergänzt.

Der Investmentmanager ist sich der Grenzen einer statischen Beurteilung komplexer Themen mit unvollkommenen Daten und Angaben sowie unterschiedlichen Methoden bewusst. Aktives Management und fundierte Sektor- und ESG-Kenntnisse sind in dieser Situation von entscheidender Bedeutung.

Der Anlageverwalter nutzt Screenings, um Direktinvestitionen in Emittenten aufgrund ihrer Einbindung in bestimmte Aktivitäten auszuschließen. In der JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken sind die unternehmensweiten ESG-Integrationsprinzipien, die Grundsätze für nachhaltige Investitionen und die grundlegenden Ausschlüsse für Unternehmen, in die investiert wird, festgelegt. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance setzt Ausschlusskriterien um und überwacht diese laufend; zusätzlich werden, soweit zutreffend, Elemente der manuellen Kontrolle umgesetzt.

Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Research-Ergebnisse. Das Front Office Controls & Governance Team stellt laufend sicher, dass die Anlageprodukte im Einklang mit den dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Investmentmanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile.

Der Investmentmanager verfolgt einen proaktiven Ansatz, um den Unternehmen Sichtweisen mitzuteilen und Verbesserungen bei der Leistungsbilanz und den Standards der Unternehmensverantwortung und -führung anzustreben, und unterstützt Kernprinzipien wie Offenlegung, Transparenz und Stimmigkeit, während er gleichzeitig ökologische und soziale Aspekte fördert.

Weitere Informationen finden Sie in der ESG-Anlagepolitik von Janus Henderson unter www.janushenderson.com und der Strategie-V&E-Richtlinie & -Report.

'Weicht die übersetzte Fassung dieses Offenlegungstextes von der englischen Fassung ab, so ist die englische Originalfassung maßgebend'