Bitte stellen Sie sicher, dass Javascript zwecks Zugang zur Websiteaktiviert ist Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) – Horizon Global Sustainable Equity Fund – Janus Henderson Investors
Für private Anleger in Liechtenstein

Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR)

Janus Henderson Horizon Global Sustainable Equity Fund

Kennung der juristischen Person: 213800BZJWP55PIIYD4

A. Zusammenfassung

Der Fonds wird als ein Produkt eingestuft, das die Bestimmungen von Artikel 9 der Offenlegungsverordnung (SFDR) erfüllt und nachhaltige Investitionen zum Ziel hat. Es wird ein Minimum von 25 % nachhaltiger Investitionen mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten vorsehen, die gemäß der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig gelten. Sie wird mindestens 25 % der nachhaltigen Investitionen mit einem sozialen Ziel tätigen. Die nachhaltigen Anlagen beeinträchtigen keine ökologischen oder sozialen nachhaltigen Anlageziele, indem sie bestimmte wichtigste nachteiligen Auswirkungen berücksichtigen und sich an den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte orientieren. Das Anlageziel des Fonds besteht darin, durch Investitionen in Unternehmen, die zur Entwicklung einer nachhaltigen Weltwirtschaft in den Bereichen Umwelt und Soziales, etwa mit saubererer Energie, Wassermanagement und sanfter Mobilität, beitragen, langfristig Kapitalwachstum zu erzielen. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um sein nachhaltiges Anlageziel zu erreichen.

Der Anlageverwalter verwendet einen Test zur Bestimmung des Bestehens, was bedeutet, dass jede Beteiligung alle drei folgenden Anforderungen erfüllen muss:

  1. basierend auf der Einkommenszuordnung zu den Themen des Anlageverwalters trägt sie zu einem ökologischen oder sozialen Ziel bei;
  2. sie schadet keinem der ökologischen oder sozialen nachhaltigen Anlageziele in erheblichem Maße; und
  3. sie folgt guten Governance-Praktiken.

Während jede Beteiligung die oben beschriebenen Tests bestehen muss, misst der Anlageverwalter der Berücksichtigung jeder der folgenden Punkte ein Gewicht von 25 % bei: (1) die Zuordnung der Einnahmen zu einem ökologischen oder sozialen Ziel; (2) keine erhebliche Beeinträchtigung eines Umweltziels verursacht; (3) keinen erheblichen Schaden für ein soziales Ziel verursachen; (4) Governance-Praktiken.

Der Fonds strebt Kapitalwachstum durch Investitionen in den globalen Aktienmarkt und insbesondere durch Engagements in Unternehmen an, deren Produkte und Dienstleistungen einen positiven Beitrag zur Umwelt oder Gesellschaft leisten und damit zur Entwicklung einer nachhaltigen Weltwirtschaft beitragen.

Die nachstehend beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlusskriterien in das Auftragsverwaltungssystem des Investmentmanagers implementiert oder auf andere Weise in den Prozess der Anlageauswahl und -überwachung integriert, wobei Daten von Drittanbietern und eigenes internes Research auf kontinuierlicher Basis genutzt werden. Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel implementiert und ermöglichen es dem Anlageverwalter, alle vorgeschlagenen Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und Änderungen des Status der Bestände zu erkennen, wenn Daten von Dritten regelmäßig aktualisiert werden.

Unternehmen, in die investiert wird, werden vom Investmentmanager daraufhin geprüft, ob sie gute Unternehmensführungspraktiken anwenden. Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der JHI verantwortungsbewussten Anlagepolitik, welche die Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken („Richtlinie“) umfasst, bewertet.

Die Richtlinie legt Mindeststandards fest, anhand derer die Unternehmen, in die investiert wird, vom Investmentmanager vor der Tätigung einer Investition und fortlaufend bewertet und überwacht werden. Zu diesen Standards können unter anderem solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Mitarbeitern, die Vergütung des Personals und die Einhaltung der Steuervorschriften gehören. Der Investmentmanager misst der Bewertung der Unternehmenskultur, der Wertvorstellungen, der Geschäftsstrategie, der Zusammensetzung und Diversität des Verwaltungsrats, der Steuertransparenz, der Rechnungsprüfung, der Kontrollen und der Vergütung besondere Bedeutung bei. Allgemein anerkannte Corporate-Governance-Standards können für kleinere Unternehnmen oder zur Berücksichtigung lokaler Governance-Standards angepasst werden, sofern der Anlageverwalter dies für angezeigt erachtet. Die Richtlinie finden Sie unter www.janushenderson.com/esg-governance. Darüber hinaus ist der Investmentmanager Unterzeichner der UN-Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren (UNPRI). Entsprechend werden die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, vor der Investition und danach in regelmäßigen Abständen anhand der UNPRI-Grundsätze bewertet.

Es wird davon ausgegangen, dass mindestens 90 % der Anlagen des Finanzprodukts dem nachhaltigen Anlageziel des Finanzprodukts gerecht werden. Der Anteil der Investitionen in den Fonds, die an der EU-Taxonomie ausgerichtet sind, beträgt 0 %. Die Nachhaltigkeitsindikatoren, mit denen die Erreichung des nachhaltigen Anlageziels des Fonds gemessen wird, sind: -

  1. Der Anlageverwalter verwendet Auswahlkriterien, um sicherzustellen, dass der Fonds nur in Unternehmen investiert, die mindestens 50 % ihrer aktuellen oder künftig erwarteten Einnahmen mit Waren und Dienstleistungen im Rahmen der nachhaltigen Entwicklungsthemen des Anlageverwalters erzielen, wie unten dargelegt: -
Themen der nachhaltigen Entwicklung
Effizienz Nachhaltige Immobilien & Finanzierung
Sauberere Energie Sicherheit
Wasserwirtschaft Lebensqualität
Umweltdienstleistungen Wissen & Technologie
Sanfte Mobilität Gesundheit
  1. Kohlenstoff - Kohlenstoffintensität Scope 1&2
  2. Kohlenstoff– CO2-Fußabdruck Scope 1&2
  3. Gesamtstatus der UNGC-Konformität
  4. ESG-Ausschluss-Screenings

Der Fonds hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt. Wenn Abdeckungslücken identifiziert werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder interne Analyseinstitute zur Ergänzung der ESG-Analyse eingesetzt werden. Dies trägt dazu bei, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist. Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab. Das Erreichen der sozialen und ökologischen Merkmale hängt nicht vollständig von Daten Dritter oder deren methodischen Einschränkungen ab und wird in der Regel auch durch eigene Forschung und die Zusammenarbeit mit Unternehmen, in die investiert wird, informiert, bei denen relevante Datenlücken bestehen könnten. Die JHI Responsible Anlagepolitik, die die Nachhaltigkeitsrisikorichtlinie von JHI umfasst, legt den unternehmensweiten Ansatz zur ESG-Integration fest, einschließlich der Responsible Investment Principles von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze zu Stewardship und Engagement sowie der Baseline-Ausschlüsse, die auf Unternehmen angewendet werden, in die investiert wird. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden. Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist. Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-9-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Research. Das Front Office Controls & Governance-Team stellt bei Bedarf kontinuierlich sicher, dass wir nachweisen können, dass Anlageprodukte im Einklang mit dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden, wenn keine automatisierten Kontrollen und/oder Daten von Drittanbietern verfügbar sind. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance setzt Ausschlusskriterien um und überwacht diese laufend; zusätzlich werden, soweit zutreffend, Elemente der manuellen Kontrolle umgesetzt. Stewardship ist ein integraler und natürlicher Bestandteil des langfristigen, aktiven Ansatzes von Janus Henderson für das Investmentmanagement. Einzelheiten zum Engagement-Ansatz von JHI finden Sie in der "Responsible Anlagepolitik", die unter der "ESG Resource Library" auf der Janus Henderson-Website veröffentlicht wurde.

'Weicht die übersetzte Fassung dieses Offenlegungstextes von der englischen Fassung ab, so ist die englische Originalfassung maßgebend'