EU ESG
Nachhaltigkeitsrisiken als Teil des Investmentprozesses
Die diesem Finanzprodukt (bezeichnet als „der Fonds“) zugrundeliegenden Anlagen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für in umweltbezogener Hinsicht nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten, obwohl die Verwaltungsgesellschaft und der Anlagemanager einen Entscheidungsprozess vereinbart haben, der für Anlageentscheidungen in Bezug auf den Fonds gelten wird, wie im Prospekt näher ausgeführt.
Wahrscheinliche Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Erträge des Fonds
Während die Analyse von ESG-Faktoren ein integraler Bestandteil bei den Investmentprodukten des Anlagemanagers ist und einen von mehreren Inputs bei der Auswahl von Anlagen und der Portfoliokonstruktion darstellt, ist der Investmentprozess des Anlagenmanagers vorrangig auf die Maximierung der langfristigen risikoadjustierten Renditen für die Anleger ausgerichtet. Deshalb optimiert der Anlagemanager bei der Verwaltung des Fonds nicht die Ausrichtung des Portfolios im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken als separates und eigenständiges Ziel. Er legt auch nicht die Auswirkungen von ESG-Faktoren auf die Rendite des Fonds präzise dar.
Wesentliche negative Auswirkungen (PAI)
Die EU-Offenlegungsverordnung („SFDR") verlangt von den Finanzmarktteilnehmern eine Entscheidung nach dem Grundsatz ‘Comply or Explain’ darüber, ob sie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen („PAIs") von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in Übereinstimmung mit spezifischen Richtlinien, die in der SFDR beschrieben werden (das „PAI-Regime"), berücksichtigen. Janus Henderson Investors Europe S.A. ("JHIESA") ist ein Mitglied der Janus Henderson Gruppe mit eingetragenem Sitz in Luxemburg und unterliegt als Finanzmarktteilnehmer der SFDR.
JHIESA unterstützt die allgemeinen politischen Ziele des PAI-Regimes, um die Transparenz für Kunden, Investoren und den Markt darüber zu erhöhen, wie Finanzmarktteilnehmer die Berücksichtigung der negativen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren integrieren. In Anbetracht der Größe, der Art und des Umfangs der Aktivitäten von JHIESA hat JHIESA beschlossen, das PAI-Regime zum jetzigen Zeitpunkt nicht einzuhalten. Nichtsdestotrotz möchte JHIESA sein allgemeines Engagement für ESG-Fragen bekräftigen. Im Rahmen dieser Verpflichtung verwaltet JHIESA derzeit Finanzprodukte, die entweder unter Artikel 8 oder Artikel 9 der SFDR eingestuft sind. Weitere Informationen zur generellen Politik von Janus Henderson in Bezug auf ESG-Aspekte sind hier zu finden ESG im Überblick.
JHIESA wird seine Entscheidung, das PAI-Regime nicht einzuhalten, regelmäßig überprüfen.
'Weicht die übersetzte Fassung dieses Offenlegungstextes von der englischen Fassung ab, so ist die englische Originalfassung maßgebend'