Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) - Strategic Bond Fund
Janus Henderson Horizon Fund – Strategic Bond Fund
Der Fonds wird als ein Produkt eingestuft, das die Bestimmungen von Artikel 8 der SFDR erfüllt und ökologische und/oder soziale Merkmale fördert.
A. Zusammenfassung
Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale, verfolgt aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition.
Der Fonds nutzt ESG-Ausschlüsse, um die Unterstützung der UNGC-Prinzipien zu fördern (die u. a. Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken), um Investitionen in staatliche Emittenten zu vermeiden, die das Pariser Abkommen nicht ratifiziert haben, und er vermeidet Investitionen in bestimmte Aktivitäten, die der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Menschen schaden könnten. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
Der Fonds verwendet ESG-Ausschlüsse, um die Unterstützung der UNGC-Prinzipien zu fördern. Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken ("Richtlinie") bewertet.
Darüber hinaus ist der Investmentmanager Unterzeichner der UN-Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren (UNPRI).
Mindestens 70% der Anlagen des Finanzprodukts werden verwendet, um die von dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erzielen.
Die Nachhaltigkeitsindikatoren, die verwendet werden, um die Erreichung der einzelnen durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen, sind:
- Ratifizierung des Pariser Abkommens über den Klimawandel ("Pariser Abkommen") durch staatliche Emittenten.
- Kohlenstoffintensität Scope 1&2
- Gesamtstatus der UNGC-Konformität
- ESG-Ausschlusskriterien - siehe "G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale?"weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen.
- Gesamtstatus im Freedom House Index
Der Anlageverwalter verwendet Ausschlusskriterien, um Direktanlagen in Emittenten aufgrund ihrer Beteiligung an bestimmten Aktivitäten auszuschließen.
Zudem werden Emittenten ausgeschlossen, wenn sie die Prinzipien des UNGC nicht einhalten.
Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlusspolitik an, die auch umstrittene Waffen einschließt, wie in Artikel 10.15 im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ des Prospekts näher beschrieben.
JHI hat den MSCI ESG-Manager als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) gewählt.
Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden.
Bei den zugeordneten Positionen kann es sich um geschätzte oder gemeldete Werte handeln, die von dem externen Datenanbieter stammen. Für Positionen, die von dem externen Datenanbieter nicht abgedeckt werden, kann eigenes Research verwendet werden.
Die Angemessenheit der vorgelegten Nachweise wird von einer unabhängigen Stelle bei JHI bewertet.
Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab.
Die interne Datenstruktur von JHI bietet genügend Flexibilität, um eigene Erkenntnisse einzubeziehen oder Auswertungen an zukünftige Anforderungen anzupassen.
In der JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken sind die unternehmensweiten ESG-Integrationsprinzipien, die Grundsätze für nachhaltige Investitionen und die grundlegenden Ausschlüsse für Unternehmen, in die investiert wird, festgelegt.
Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Untersuchungen.
Einzelheiten zum Engagement-Konzept von JHI finden Sie in der „ESG-Anlagepolitik", die in der „ESG Resource Library" auf der Janus Henderson-Website veröffentlicht ist.
Die Firma unterstützt eine Reihe von Stewardship-Kodizes und umfassenderen Initiativen auf der ganzen Welt und ist Unterzeichner des britischen Stewardship-Kodex.
'Weicht die übersetzte Fassung dieses Offenlegungstextes von der englischen Fassung ab, so ist die englische Originalfassung maßgebend'