Status gemäß der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung bzw. SFDR)
Janus Henderson Fund – Responsible Resources Fund
Der Fonds wird als ein Produkt eingestuft, das die Bestimmungen von Artikel 8 der SFDR erfüllt und ökologische und/oder soziale Merkmale fördert.
A. Zusammenfassung
Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale, verfolgt aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition.
Der Fonds fördert die Eindämmung des Klimawandels, die Unterstützung der UNGC-Prinzipien (die u. a. Menschenrechte, Arbeitsnormen, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken) und Investitionen in Unternehmen, die auf die folgenden Nachhaltigkeitsthemen ausgerichtet sind: Energiewende; sanfte Mobilität; nachhaltige Industrie; nachhaltige Agrarwirtschaft und Kohlenstoffreduktion. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
Die unten beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlusskriterien in das Auftragsverwaltungssystem des Investmentmanagers implementiert. Hierzu werden regelmäßig Daten von externen Anbietern genutzt. Die verbindlichen Kriterien für das Eingehen eines Engagements in Unternehmen, die auf mindestens eines der oben genannten Nachhaltigkeitsthemen ausgerichtet sind, werden anhand regelmäßiger Untersuchungen in Form von Aktenprüfungen kontrolliert, um festzustellen, ob ausreichende Research-Arbeiten durchgeführt und dokumentiert wurden, und so sicherzustellen, dass die Emittenten des Fonds einen positiven Beitrag zu den unten genannten Nachhaltigkeitsthemen leisten und diesen korrekt zugeordnet wurden.
Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken ("Richtlinie") bewertet.
Darüber hinaus ist der Investmentmanager Unterzeichner der UN-Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren (UNPRI).
Die Nachhaltigkeitsindikatoren, die verwendet werden, um die Erreichung der einzelnen durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen, sind:
- Kohlenstoff– CO2-Fußabdruck Scope 1 und 2
- Gesamtstatus der UNGC-Konformität
- % des Portfolios, ausgerichtet an den Nachhaltigkeitsthemen des Fonds, basierend auf einer internen, firmeneigenen Methodik
Der Anlageverwalter nutzt Screenings, um Direktinvestitionen in Emittenten aufgrund ihrer Einbindung in bestimmte Aktivitäten auszuschließen. Es werden insbesondere Emittenten ausgeschlossen, die mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus der Produktion fossiler Brennstoffe erzielen. Ausgeschlossen werden Emittenten, die gegen die UN Global Compact (UNGC)-Prinzipien verstoßen (welche u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken.
Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlusspolitik an, die auch umstrittene Waffen einschließt, wie in Artikel 10.15 im Abschnitt "Anlagebeschränkungen" des Prospekts näher beschrieben.
Die Investmentstrategie des Fonds zielt darauf ab, ein mindestens 80%iges Engagement in Unternehmen zu erreichen, die auf mindestens eines der folgenden Nachhaltigkeitsthemen ausgerichtet sind: Energiewende, sanfte Mobilität, nachhaltige Industrie, nachhaltige Agrarwirtschaft und Kohlenstoffreduktion.
JHI hat den MSCI ESG-Manager als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) gewählt.
Zur Ergänzung der MSCI-Daten können auch andere auf ESG-Daten spezialisierte Anbieter oder internes Research herangezogen werden. Für Positionen, die von dem externen Datenanbieter nicht abgedeckt werden, kann eigenes Research verwendet werden. Die Angemessenheit der vorgelegten Nachweise wird von einer unabhängigen Stelle bei JHI bewertet.
Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab.
Die interne Datenstruktur von JHI bietet genügend Flexibilität, um eigene Erkenntnisse einzubeziehen oder Auswertungen an zukünftige Anforderungen anzupassen.
In der JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken sind die unternehmensweiten ESG-Integrationsprinzipien, die Grundsätze für nachhaltige Investitionen und die grundlegenden Ausschlüsse für Unternehmen, in die investiert wird, festgelegt.
'Weicht die übersetzte Fassung dieses Offenlegungstextes von der englischen Fassung ab, so ist die englische Originalfassung maßgebend'