Bitte stellen Sie sicher, dass Javascript zwecks Zugang zur Websiteaktiviert ist Status under the EU Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) - High Yield Fund - Janus Henderson Investors
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Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) - High Yield Fund

Janus Henderson High Yield Fund

A. Zusammenfassung

Der Fonds wird als ein Fonds eingestuft, der die Offenlegungsbestimmungen von Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (SFDR) als ein Produkt erfüllt, das ökologische und/oder soziale Merkmale fördert und in Unternehmen mit guten Governance-Praktiken investiert.

Der Fonds fördert folgende ökologische und/oder soziale Merkmale:

  • Unterstützung der UNGC-Prinzipien (die u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).
  • JHI setzt ein firmeneigenes ESG-Rahmenwerk ein, das sowohl Daten von Dritten als auch eigene Erkenntnisse nutzt, um Unternehmensratings für Emittenten von Unternehmensschuldtiteln zu erstellen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in Emittenten von Firmenkredittiteln investieren, die zu den 5 besten der 6 erstellten Ratings gehören.
  • Vermeidung von Investitionen in bestimmte Tätigkeiten, die der menschlichen Gesundheit und dem Wohlbefinden schaden können, durch Anwendung verbindlicher Ausnahmen.
  • Klimaschutz.

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Dieser Fonds strebt in erster Linie die Erzielung hoher Erträge an. Als sekundäres Ziel strebt der Fonds einen Kapitalzuwachs an, sofern dies mit dem primären Ziel vereinbar ist.

Der Fonds investiert mindestens 80 % seines Nettoinventarwerts in Schuldtitel oder Vorzugsaktien mit einem Rating unterhalb von "Investment Grade" oder nicht bewertete Schuldtitel ähnlicher Qualität von US-Emittenten, wie vom jeweiligen Sub-Anlageberater festgelegt, vorausgesetzt, dass mindestens 51 % seines Nettoinventarwerts in Schuldtitel investiert werden. Obwohl davon auszugehen ist, dass der Fonds hauptsächlich in Wertpapiere von US-Emittenten investieren wird, kann der Fonds bis zu 20 % seines Nettoinventarwerts in Wertpapiere von Nicht-US-Emittenten investieren.

Die verbindlichen Elemente der nachstehend beschriebenen Anlagestrategie, die als Screenings implementiert sind, werden in das Compliance-Modul eines Auftragsverwaltungssystems kodiert, das laufend Daten von Drittanbietern nutzt. Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es, alle vorgeschlagenen Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen in Bezug auf den Status der Bestände bei der regelmäßigen Aktualisierung der Daten Dritter zu erkennen.

Der Sub-Anlageberater wird:

  • Anwendung von Prüfverfahren, damit der Fonds nicht in Emittenten investiert, die gegen die UNGC-Prinzipien verstoßen (die u. a. Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).
  • Nutzung eines eigenen ESG-Rahmenwerkes, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse nutzt, um Emittenten von Unternehmensschuldtiteln anhand von sechs Ratings von "Kategorie 1" (das höchste Rating) bis "Kategorie 6" (die niedrigste Kategorie) zu klassifizieren. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in die besten 5 von 6 Bewertungskategorien investieren, d. h. er wird nicht in Emittenten der "Kategorie 6" (die niedrigste Kategorie) investieren, da diese Emittenten als nicht ausreichend im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken beurteilt worden sind. Die Kategorie-Ratings spiegeln die Ansicht des Sub-Anlageberaters über das relevanteste ESG-Risiko für die meisten Unternehmen innerhalb des Industriesektors wider und können bei der Portfoliokonstruktion im Hinblick auf das Engagement in einem bestimmten wirtschaftlichen Sektor helfen.
  • Anwendung von Screenings zum Ausschluss von Investitionen in Emittenten, die mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus dem Tabakgeschäft oder der Erwachsenenunterhaltung erzielen.
  • Anwendung von Screenings zum Ausschluss von Investitionen in Emittenten, die mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus der Förderung von Ölsand, arktischem Öl und Gas oder der Gewinnung von Kraftwerkskohle erwirtschaften.

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“) an, die umstrittene Waffen umfasst.

Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating höher als:

  1. 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
  2. 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".

Anleger sollten beachten, dass kein spezifischer Index als Referenzmaßstab festgelegt wird, um festzustellen, ob der Fonds mit den geförderten Umweltmerkmalen übereinstimmt.

JHI hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt.

Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dies trägt dazu bei, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.

Die JHI ESG-Investmentpolitik, die die JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken einschließt, legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie Basisausschlüsse für investierte Unternehmen.

'Weicht die übersetzte Fassung dieses Offenlegungstextes von der englischen Fassung ab, so ist die englische Originalfassung maßgebend'