Bitte stellen Sie sicher, dass Javascript zwecks Zugang zur Websiteaktiviert ist Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) – Global Real Estate Equity Income Fund - Janus Henderson Investors Liechtenstein Professional Advisor
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Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR)

Janus Henderson Global Real Estate Equity Income Fund

Identifizierungsnummer für juristische Personen: 549300L5HRO6TZE5HG45

A. Zusammenfassung

Der Fonds wird als ein Fonds eingestuft, der die Bestimmungen von Artikel 8 der SFDR als Produkt erfüllt, das ökologische und/oder soziale Merkmale fördert und in Unternehmen mit guten Governance-Praktiken investiert. Der Fonds verfolgt zwar kein nachhaltiges Anlageziel, doch wird er einen Mindestanteil von 10% an nachhaltigen Investitionen mit einem sozialen und einem ökologischen Ziel bei Wirtschaftstätigkeiten aufweisen, die gemäß der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig gelten.

Der Fonds fördert die Eindämmung des Klimawandels, indem er Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen definiert und die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen unterstützt (welche u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken). Der Fonds ist außerdem bestrebt, Investitionen in bestimmte Aktivitäten zu vermeiden, die der Gesundheit und dem Wohlergehen der Menschen schaden könnten, indem er verbindliche Ausschlusskriterien anwendet. Darüber hinaus investiert der Fonds mindestens 10% seines Nettoinventarwerts in nachhaltige Anlagen. Der Fonds verwendet keinen Referenzindex, um seine Umwelt- oder Sozialmerkmale zu erreichen.

Der Fonds strebt eine Rendite über der Benchmark und ein Kapitalwachstumspotenzial an, indem er in die internationalen Aktienmärkte und insbesondere in immobilienbezogene Wertpapiere investiert.

Anleger sollten diesen Abschnitt in Verbindung mit der Anlagestrategie des Fonds (wie in der Prospektergänzung für den Fonds im Abschnitt „Anlageziele und -politik“ dargelegt) lesen.

Die nachstehend beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlusskriterien implementiert, die im Compliance-Modul des Auftragsverwaltungssystems des Sub-Investmentberaters einprogrammiert sind, das kontinuierlich externe Datenanbieter nutzt. Ein verbindliches Kriterium - "Ausschluss von Direktinvestitionen in Prison Real Estate Investment Trusts (REITS)" - ist nicht als automatisierte Datenpunkte verfügbar und wird durch externes oder internes Research nachgewiesen.

Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es dem beauftragten Anlageberater, alle vorgeschlagenen Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen in Bezug auf den Status der Bestände bei der regelmäßigen Aktualisierung der Daten von Dritten zu erkennen.

Der Sub-Investmentberater wendet ein Prüfverfahren an, um Direktinvestitionen in Gefängnis-Real Estate Investment Trusts (REITs) auszuschließen. Unternehmen werden ebenfalls ausgeschlossen, wenn davon ausgegangen wird, dass sie die Grundsätze des UN Global Compact (die u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsverhältnisse, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken) nicht eingehalten haben.

Der Sub-Investmentberater arbeitet aktiv mit Unternehmen zusammen, um sie zur Annahme von wissenschaftlich fundierten Emissionszielen oder einer verifizierten Verpflichtung zur Annahme von wissenschaftlich fundierten Emissionszielen zu ermutigen.

Der Sub-Investmentberater verpflichtet sich, dass mindestens 10% der Unternehmen innerhalb des Portfolios über vereinbarte oder zugesagte Ziele verfügen, und wird die Fortschritte dieser Unternehmen im Hinblick auf diese Ziele überwachen.

Darüber hinaus hält der Fonds mindestens 10 % seines Nettoinventarwerts in nachhaltigen Anlagen. Nähere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt „Was sind die Anlageziele der nachhaltigen Anlagen, in die der Finanzproduktteil investieren möchte, und wie trägt die nachhaltige Anlage zu diesen Zielen bei?”. Der beauftragte Investmentmanager verwendet einen Test zur Bestimmung des Bestehens, was bedeutet, dass jede nachhaltige Investition alle drei folgenden Anforderungen erfüllen muss:

  1. es leistet einen positiven Beitrag zu einem ökologischen oder sozialen Ziel;
  2. sie schadet keinem der ökologischen oder sozialen nachhaltigen Anlageziele in erheblichem Maße; und
  3. sie folgt guten Governance-Praktiken.

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie an, (siehe die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“ in der „ JHI verantwortungsvollen Anlagepolitik“), die umstrittene Waffen umfasst.

Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating höher als:

  1. 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
  2. Der Fonds investiert 75 % seines Vermögens in Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren eingetragener Sitz sich in Schwellenländern befindet, sowie in Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung. Darüber hinaus investiert der Fonds in Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit hohem Kreditrating sowie in Staatsanleihen, die in Schwellenländern begeben wurden. Der Sub-Investment-Advisor kann Positionen in Fonds aufnehmen, die auf Grundlage von Daten Dritter oder Screens den oben genannten Kriterien nicht entsprechen, sofern er der Meinung ist, dass die Daten Dritter möglicherweise unzureichend oder ungenau sind.

JHI hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt.

Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dies trägt dazu bei, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.

Die ESG-Anlagepolitik legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie Basisausschlüsse für investierte Unternehmen.

'Weicht die übersetzte Fassung dieses Offenlegungstextes von der englischen Fassung ab, so ist die englische Originalfassung maßgebend'