Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR)
Janus Henderson Absolute Return Fund
Identifizierungsnummer für juristische Personen: 213800KHR3DA4ELZN939
A. Zusammenfassung
Der Fonds wird als ein Fonds eingestuft, der die Bestimmungen von Artikel 8 der SFDR als Produkt erfüllt, das ökologische und/oder soziale Merkmale fördert und in Unternehmen mit guten Governance-Praktiken investiert. Der Fonds verfolgt zwar kein nachhaltiges Anlageziel, doch wird er einen Mindestanteil von 5% an nachhaltigen Investitionen mit einem sozialen und einem ökologischen Ziel bei Wirtschaftstätigkeiten aufweisen, die gemäß der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig gelten. Siehe „B. Kein nachhaltiges Anlageziel“ für weitere Details.
Der Fonds fördert die Prinzipien des UN Global Compact (UNGC), die sich u. a. auf die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung beziehen. Der Fonds ist außerdem bestrebt, Investitionen in bestimmte Aktivitäten zu vermeiden, die der menschlichen Gesundheit und dem Wohlergehen schaden können, indem er verbindliche Ausschlusskriterien anwendet. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
Darüber hinaus investiert der Fonds mindestens 5% seines eingesetzten Kapitals in nachhaltige Investitionen. Die vom Fonds gehaltenen nachhaltigen Investitionen können dazu beitragen, eine Reihe von ökologischen und/oder sozialen Problemen anzugehen, die in den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung festgelegt sind. Bei einer Investition wird ein positiver Beitrag zu einem ökologischen oder sozialen Ziel geleistet, wenn ihre Geschäftstätigkeit oder ihre Geschäftspraktiken einen positiven Beitrag zu ökologischen und/oder sozialen Zielen leisten.
Dieser Fonds strebt einen stetigen Wertzuwachs (Absolute Return) durch Anlagen auf den globalen Aktienmärkten und insbesondere durch den Anlageschwerpunkt Großbritannien an.
Die nachstehend beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlusskriterien für die gesamte Long-Position, sowohl Core- (langfristige, fundamental-orientierte Positionen) als auch taktische (kurzfristige, handelsorientierte Positionen) Long-Positionen, implementiert, die im Compliance-Modul des Auftragsverwaltungssystems des Anlageverwalters einprogrammiert sind, das kontinuierlich (einen) externe(n) Datenanbieter nutzt. Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es dem beauftragten Sub-Investmentberater, alle vorgeschlagenen Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen in Bezug auf den Status der Bestände bei der regelmäßigen Aktualisierung der Daten Dritter zu erkennen.
Der Anlageverwalter verwendet bei seiner gesamten Long-Position, sowohl Core als auch taktische Long-Positionen, Ausschlusskriterien, um Direktanlagen in Emittenten aufgrund ihrer Beteiligung an bestimmten Aktivitäten auszuschließen. Es sind vor allem Emittenten ausgeschlossen, die mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus der Gewinnung von Thermalkohle, Schiefergas, Ölsand oder arktischen Öl- und Gasbohrungen oder -explorationen erzielen. Emittenten werden zudem ausgeschlossen, wenn davon ausgegangen wird, dass sie die Prinzipien des UN Global Compact (die sich u.a. auf Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Korruption und Umweltverschmutzung beziehen) nicht eingehalten haben.
Der Anlageverwalter wendet Ausschlusskriterien lediglich auf seine Core-Long-Positionen an, um ESG-Nachzügler auszuschließen.
Der Anlageverwalter führt bei mindestens 90% seiner gesamten Long-Position, sowohl Core- als auch taktische Long-Positionen, eine Überprüfung aus ESG-Perspektive (d. h. eine „zusätzliche Finanzanalyse“) durch.
Darüber hinaus verwendet der Anlageverwalter einen Test zur Bestimmung des Bestehens, um Anlagen zu bestimmen, die als nachhaltige Anlagen gelten, was bedeutet, dass jede Beteiligung alle drei folgenden Anforderungen erfüllen muss:
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- basierend auf der Einkommenszuordnung zu den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung oder eines von der Science Based Targets Initiative (SBTi) genehmigten Kohlenstoffemissionsziels trägt sie zu einem ökologischen oder sozialen Ziel bei;
- sie schadet keinem der ökologischen oder sozialen nachhaltigen Anlageziele in erheblichem Maße; und
- sie folgt guten Governance-Praktiken.
Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (siehe die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“ in der „JHI verantwortungsvollen Anlagepolitik“) an, die umstrittene Waffen umfasst.
Der Anlageverwalter darf nur dann in Unternehmen investieren, die von den oben beschriebenen Überprüfungen ausgeschlossen würden, wenn der Anlageverwalter auf der Grundlage seiner eigenen Untersuchungen und nach der Genehmigung durch das ESG-Überwachungskomitee davon überzeugt ist, dass die zur Anwendung der Ausschlüsse verwendeten Daten Dritter unzureichend oder ungenau sind.
Der Anlageverwalter kann die Daten als unzureichend oder ungenau einstufen, wenn beispielsweise die Recherchen des externen Datenanbieters historisch, vage oder auf veralteten Quellen basieren oder der Anlageverwalter über andere Informationen verfügt, die Zweifel an der Genauigkeit der Recherchen aufkommen lassen.
Wenn der Anlageverwalter die Daten Dritter in Zweifel ziehen möchte, wird dies einem funktionsübergreifend arbeitenden ESG-Aufsichtsausschuss vorgelegt, der die „Außerkraftsetzung“ der Daten Dritter autorisieren muss.
Wenn ein externer Datenanbieter keine Recherchen zu einem bestimmten Emittenten oder einer ausgeschlossenen Aktivität bereitstellt, kann der Anlageverwalter investieren, wenn er durch eigene Recherchen zu dem Schluss kommt, dass der Emittent nicht an der ausgeschlossenen Aktivität beteiligt ist.
JHI hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt.
Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dies trägt dazu bei, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.
Die JHI verantwortungsvolle Anlagepolitik, die die JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken einschließt, legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie Basisausschlüsse für investierte Unternehmen.
'Weicht die übersetzte Fassung dieses Offenlegungstextes von der englischen Fassung ab, so ist die englische Originalfassung maßgebend'