Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) - Global Technology Leaders Fund
Janus Henderson Horizon Fund - Global Technology Leaders Fund
Der Fonds wird als ein Produkt eingestuft, das die Bestimmungen von Artikel 8 der SFDR erfüllt und ökologische und/oder soziale Merkmale fördert.
A. Zusammenfassung
Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale, verfolgt aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition.
Der Fonds fördert die Eindämmung des Klimawandels und unterstützt die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC), (welche u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken). Der Fonds wendet die Stimmrechtsvertretung und das Engagement in Übereinstimmung mit den Grundsatzbestimmungen des Investmentmanagers an, die hier eingesehen werden können. Der Fonds ist außerdem bestrebt, Investitionen in bestimmte Aktivitäten zu vermeiden, die der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Menschen oder der Umwelt schaden könnten, indem er verbindliche Ausschlüsse anwendet. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen. Dieser Fonds strebt Kapitalwachstum durch Anlagen am globalen Aktienmarkt und insbesondere durch ein Engagement in technologienahen Wertpapieren an. Anleger sollten diesen Abschnitt in Verbindung mit der Anlagestrategie des Fonds (wie im Abschnitt "Fonds" des Prospekts dargelegt) lesen.
Unternehmen, die nach Ansicht des Investmentmanagers möglicherweise mit Umwelt- oder gesellschaftlichen Problemen konfrontiert sind, werden aktiv angesprochen, die Stimmrechte werden ausgeübt, und es werden (gegebenenfalls) Aktionspläne vorgeschlagen, um Nachhaltigkeitsrisiken zu erkennen und Abhilfemaßnahmen zu veranlassen.
Wenn der Investmentmanager Bedenken hat, dass ein Unternehmen nicht in der Lage ist, angemessene Umwelt- und/oder Sozialstandards aufrecht zu erhalten, wird er geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen, die engagierte Einflussnahme oder Desinvestitionen beinhalten können.
Die unten beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie dienen als Ausschlusskriterien im Order-Management-System des Anlageverwalters. Hierzu werden regelmäßig Daten von externen Anbieter genutzt.
Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken ("Richtlinie") bewertet. Darüber hinaus ist der Investmentmanager Unterzeichner der UN-Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren (UNPRI).
Mindestens 85% der Anlagen des Finanzprodukts werden dazu verwendet, die von dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erfüllen. Weitere Vermögenswerte können Barmittel oder Barmitteläquivalente sowie Instrumente umfassen, die zum Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements gehalten werden, z. B. vorübergehende Bestände an Indexderivaten. Für diese Anlagen gelten keine ökologischen oder sozialen Mindeststandards.
Alle Investitionen des Finanzprodukts, die dazu dienen, die durch das Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erfüllen, sind Direktinvestitionen in Beteiligungsunternehmen.
Die Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale des Fonds wird anhand der unten aufgeführten Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen.
- Kohlenstoff - Kohlenstoffintensität Scope 1&2.
- Kohlenstoff– CO2-Fußabdruck Scope 1&2.
- Gesamtstatus der UNGC-Konformität.
- Anzahl der Unternehmen, mit denen sich der Investmentmanager gemäß seinem Engagementkonzept auseinandersetzt.
- ESG-Ausschlusskriterien - siehe "G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale" weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen.
Das Front Office Controls & Governance Team stellt laufend sicher, dass die Anlageprodukte im Einklang mit den dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance stellt sicher, dass ESG-bezogene Aktivitäten im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Erwartungen verwaltet und innerhalb unseres Compliance-Rahmenwerks berücksichtigt werden.
Der Anlageverwalter nutzt Screenings, um Direktinvestitionen in Emittenten aufgrund ihrer Einbindung in bestimmte Aktivitäten auszuschließen. Insbesondere sind Emittenten ausgeschlossen, die mit bedenklichen Chemikalien zu tun haben oder mehr als 5 % ihrer Einnahmen aus der Produktion von fossilen Brennstoffen, Kernwaffen, Tabak, Pelzwaren, Alkohol, zivilen Rüstungsgütern, intensiver Landwirtschaft, Kernkraft, Glücksspiel, Pornografie und Tierversuchen (mit Ausnahme von medizinischen Tests) erzielen. Emittenten werden zudem ausgeschlossen, wenn sie vermutlich gegen die UN Global Compact (UNGC)-Prinzipien verstoßen haben.
Der Fonds stützt sich auf eine Reihe von Drittanbietern, die Daten liefern, in Kombination mit eigenem internen Research, um die geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen. Die verbindlichen Ausschlüsse, die für den Fonds gelten, um Investitionen in bestimmte Tätigkeiten zu vermeiden, die der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Menschen oder der Umwelt schaden könnten, basieren auf Daten von Vigeo Eiris. Die Ausschlüsse werden über ein System zur Compliance-Überwachung kontrolliert. Die Stimmrechtsvertretung erfolgt durch ISS, unterstützt durch das zentrale Governance- und Stewardship-Team bzw. das zentrale JHI-ESG-Team.
Auf Portfolioebene finden mehrere Prozesse statt, um die Datenqualität der ESG-Daten zu gewährleisten. Die Zuordnung von Emittenten beruht auf Überprüfungen, um Doppeleinträge von Emittenten, nicht zugeordnete Emittenten und unterschiedliche Methoden zur Emittentenidentifizierung zu beseitigen. Aktionspläne und Engagementdaten werden im Rahmen von Data-Deep-Dives überprüft.
Wenn keine Ausschlussdaten verfügbar sind oder das Anlageteam mit der Bewertung nicht einverstanden ist, unterstützt der spezielle Nachhaltigkeitsanalyst den Investmentanalysten bei der Feststellung, ob die potenzielle Beteiligungsposition gegen die Ausschlusspolitik des Fonds verstößt. Bei Bedarf wird die Analyse dann an ein unabhängiges Aufsichtsgremium bei JHI weitergeleitet, um die Bewertung zu validieren. Der Anteil der geschätzten Daten entwickelt sich ständig weiter und wird bei Bedarf durch internes Research des Investmentteams ergänzt.
Der Investmentmanager ist sich der Grenzen einer statischen Beurteilung komplexer Themen mit unvollkommenen Daten und Angaben sowie unterschiedlichen Methoden bewusst. Aktives Management und fundierte Sektor- und ESG-Kenntnisse sind in dieser Situation von entscheidender Bedeutung.
Der Anlageverwalter nutzt Screenings, um Direktinvestitionen in Emittenten aufgrund ihrer Einbindung in bestimmte Aktivitäten auszuschließen. In der JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken sind die unternehmensweiten ESG-Integrationsprinzipien, die Grundsätze für nachhaltige Investitionen und die grundlegenden Ausschlüsse für Unternehmen, in die investiert wird, festgelegt. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance setzt Ausschlusskriterien um und überwacht diese laufend; zusätzlich werden, soweit zutreffend, Elemente der manuellen Kontrolle umgesetzt.
Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Research-Ergebnisse. Das Front Office Controls & Governance Team stellt laufend sicher, dass die Anlageprodukte im Einklang mit den dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Investmentmanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile.
Der Investmentmanager verfolgt einen proaktiven Ansatz, um den Unternehmen Sichtweisen mitzuteilen und Verbesserungen bei der Leistungsbilanz und den Standards der Unternehmensverantwortung und -führung anzustreben, und unterstützt Kernprinzipien wie Offenlegung, Transparenz und Stimmigkeit, während er gleichzeitig ökologische und soziale Aspekte fördert.
Weitere Informationen finden Sie in der ESG-Anlagepolitik von Janus Henderson unter www.janushenderson.com und der Strategie-V&E-Richtlinie & -Report.
B. Kein nachhaltiges Anlageziel
Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale, verfolgt aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition.
C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Der Fonds fördert die Eindämmung des Klimawandels und unterstützt die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC), (welche u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken). Der Fonds nutzt die Stimmrechtsvertretung und den Unternehmensdialog im Einklang mit den Leitlinien des Anlageverwalters, die Sie hier finden können. Der Fonds ist zudem bestrebt, Anlagen in bestimmte Aktivitäten zu vermeiden, die der menschlichen Gesundheit und dem Wohlbefinden oder der Umwelt schaden könnten. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale einzuhalten.
D. Investitionsstrategie
Dieser Fonds strebt Kapitalwachstum durch Anlagen am globalen Aktienmarkt und insbesondere durch ein Engagement in technologienahen Wertpapieren an. Anleger sollten diesen Abschnitt in Verbindung mit der Anlagestrategie des Fonds (wie im Abschnitt "Fonds" des Verkaufsprospekts dargelegt) lesen.
Unternehmen, die nach Ansicht des Investmentmanagers möglicherweise mit Umwelt- oder gesellschaftlichen Problemen konfrontiert sind, werden aktiv angesprochen, die Stimmrechte werden ausgeübt, und es werden (gegebenenfalls) Aktionspläne vorgeschlagen, um Nachhaltigkeitsrisiken zu erkennen und Abhilfemaßnahmen zu veranlassen.
Wenn der Investmentmanager Bedenken hat, dass ein Unternehmen nicht in der Lage ist, angemessene Umwelt- und/oder Sozialstandards aufrecht zu erhalten, wird er geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen, die engagierte Einflussnahme oder Desinvestitionen beinhalten können.
Die unten beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie dienen als Ausschlusskriterien im Order-Management-System des Anlageverwalters. Hierzu werden regelmäßig Daten von externen Anbieter genutzt.
Die Unternehmen, in die investiert wird, folgen den Grundsätzen einer guten Unternehmensführung (Good Governance Practices).
Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken ("Richtlinie") bewertet.
Die Richtlinie legt Mindeststandards fest, anhand derer die Unternehmen, in die investiert wird, vom Investmentmanager vor der Tätigung einer Investition und fortlaufend bewertet und überwacht werden. Diese Standards können unter anderem Folgendes umfassen: solide Geschäftsführung, Mitarbeiterbindung, Vergütung der Mitarbeiter und Einhaltung der Steuervorschriften. Der Anlageverwalter misst der Bewertung der Unternehmenskultur, der Werte, der Geschäftsstrategie, der Vielfalt im Vorstand, der Rechnungsprüfung und der Kontrollen große Bedeutung bei. Allgemein anerkannte Corporate-Governance-Standards können für kleinere Unternehnmen oder zur Berücksichtigung lokaler Governance-Standards angepasst werden, sofern der Anlageverwalter dies für angezeigt erachtet.
Die Richtlinie ist Teil der "ESG-Anlagepolitik" von Janus Henderson, die im Abschnitt "Über uns - Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG)" auf der Website www.janushenderson.com zu finden ist.
Darüber hinaus ist der Anlageverwalter Unterzeichner der UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren (UNPRI). Als Unterzeichner werden die guten Unternehmensführungspraktiken (Good Governance Practices) der Portfoliounternehmen vor der Anlage und danach in regelmäßigen Abständen anhand der UNPRI-Prinzipien bewertet.
E. Investitionsquote
Mindestens 85% der Anlagen des Finanzprodukts werden dazu verwendet, die von dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erfüllen. Zu den sonstigen Vermögenswerten können neben den Instrumenten, die zum Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements gehalten werden, wie z. B. vorübergehende Bestände an Indexderivaten, auch Barmittel oder bargeldähnliche Mittel gehören.
Alle Investitionen des Finanzprodukts, die dazu dienen, die durch das Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erfüllen, sind Direktinvestitionen in Beteiligungsunternehmen.
F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen
Die Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale des Fonds wird anhand der unten aufgeführten Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen.
- Kohlenstoff - Kohlenstoffintensität Scope 1&2
- Kohlenstoff– CO2-Fußabdruck Scope 1&2
- Gesamtstatus der UNGC-Konformität
- Anzahl der Unternehmen mit denen ein Dialog gemäß dem Dialogkonzept des Anlageverwalters geführt wird
- ESG-Ausschlusskriterien - siehe "G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale"weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen.
In der JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken sind die unternehmensweiten ESG-Integrationsprinzipien, die Grundsätze für nachhaltige Investitionen und die grundlegenden Ausschlüsse für Unternehmen, in die investiert wird, festgelegt. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden. Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist.
Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Untersuchungen. Das Front Office Controls & Governance Team stellt laufend sicher, dass die Anlageprodukte im Einklang mit den dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile.Investment Compliance setzt Ausschlusskriterien um und überwacht diese laufend; zusätzlich werden, soweit zutreffend, Elemente der manuellen Aufsicht umgesetzt.
G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale
Der Anlageverwalter nutzt Screenings, um Direktinvestitionen in Emittenten aufgrund ihrer Einbindung in bestimmte Aktivitäten auszuschließen. Insbesondere sind Emittenten ausgeschlossen, die mit bedenklichen Chemikalien zu tun haben oder mehr als 5 % ihres Umsatzes aus der Produktion von fossilen Brennstoffen, Kernwaffen, Tabak, Pelzen, Alkohol, zivilen Rüstungsgütern, intensiver Landwirtschaft, Kernkraft, Glücksspiel, Pornografie und Tierversuchen (mit Ausnahme von medizinischen Tests) erzielen.
Ausgeschlossen werden Emittenten, die gegen die UN Global Compact (UNGC)-Prinzipien verstoßen (welche u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken
Der Fonds wendet auch die firmenweite Ausschlusspolitik an, wie im Absatz 10.15 des Prospekts im Abschnitt "Anlagebeschränkungen“ näher beschrieben.
Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating höher als:
- 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
- 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".
Der Anlageverwalter bewertet jedes Unternehmen, das vom Fonds gehalten wird, im Hinblick auf seine Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft sowie auf der Grundlage einer Analyse der Governance-Risiken.
Der Anlageverwalter kann Positionen in den Fonds aufnehmen, die auf der Grundlage von Daten oder Screenings Dritter die oben genannten Kriterien nicht zu erfüllen scheinen, sofern er der Ansicht ist, dass die externen Daten unzureichend oder ungenau sind
H. Datenquellen und -verarbeitung
Der Fonds stützt sich auf eine Reihe von Drittanbietern, die Daten liefern, in Kombination mit eigenem internen Research, um die geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
Die verbindlichen Ausschlüsse, die für den Fonds gelten, um Investitionen in bestimmte Tätigkeiten zu vermeiden, die der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Menschen oder der Umwelt schaden könnten, basieren auf Daten von Vigeo Eiris. Die Ausschlüsse werden über ein System zur Compliance-Überwachung kontrolliert.
Der unternehmensweite Ausschluss umstrittener Waffen basiert auf MSCI-Daten. Für die Förderung des Klimaschutzes stützt sich der Fonds auf zusätzliche Daten über Kohlenstoffemissionen von ISS. Die Anwendung der UNGC-Prinzipien (die u.a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken) stützt sich auf Daten von Sustainalytics.
Die Stimmrechtsvertretung erfolgt durch ISS, unterstützt durch das zentrale Governance- und Stewardship-Team bzw. das zentrale JHI-ESG-Team. Die Daten zum Unternehmensdialog werden vom Investmentteam verwaltet und verarbeitet*. Die Daten zu Kontroversen werden von RepRisk ergänzt. Broker, akademische und branchenspezifische Analysen sowie interne Research-Daten können ebenfalls die Beurteilungen zu all diesen Themen beeinflussen. Aktionspläne und Daten zum Unternehmensdialog werden vom Investitionsteam manuell erfasst und gesammelt.
Soweit das Angebot von Datenanbietern dies ermöglicht, kann der Anlageverwalter die Datenprozesse aktualisieren.
Auf Portfolioebene finden mehrere Prozesse statt, um die Datenqualität der ESG-Daten zu gewährleisten. Die Zuordnung von Emittenten beruht auf Überprüfungen, um Doppeleinträge von Emittenten, nicht zugeordnete Emittenten und unterschiedliche Methoden zur Emittentenidentifizierung zu beseitigen. Aktionspläne und Engagementdaten werden im Rahmen von Data-Deep-Dives überprüft.
Wenn keine Ausschlussdaten verfügbar sind oder das Anlageteam mit der Bewertung nicht einverstanden ist, unterstützt der spezielle Nachhaltigkeitsanalyst den Investmentanalysten bei der Feststellung, ob die potenzielle Beteiligungsposition gegen die Ausschlusspolitik des Fonds verstößt. Bei Bedarf wird die Analyse dann einem unabhängigen Aufsichtsgremium bei JHI vorgelegt, um die Bewertung zu validieren.
Je nach Datenverfügbarkeit werden vom Investmentteam monatliche und/oder jährliche Daten-Feeds von verschiedenen Drittanbietern manuell heruntergeladen. Das zentrale JHI ESG-Team unterstützt einige der Datenprozesse.
Der Anteil der geschätzten Daten entwickelt sich ständig weiter und wird bei Bedarf durch internes Research des Investmentteams ergänzt.
*Zu dem in diesem Dokument erwähnten Anlageteam gehören: ein spezieller Nachhaltigkeitsanalyst, Anlageanalysten und ein Research-Support-Team.
I. Grenzen der Methoden und Daten
Der Investmentmanager ist sich der Grenzen einer statischen Beurteilung komplexer Themen mit unvollkommenen Daten und Angaben sowie unterschiedlichen Methoden bewusst. Aktives Management und fundierte Sektor- und ESG-Kenntnisse sind in dieser Situation von entscheidender Bedeutung.
Die Bewertung der Wesentlichkeit erfolgt auf der Grundlage von SASB, GRI, EU PAI, TCFD, Taxonomie, durch unseren zuständigen Nachhaltigkeitsanalysten und unter Nutzung der Kompetenzen des Investmentteams in den Bereichen ESG und Technologie. Als Spezialist für den Technologiesektor mit einem kompetenten Nachhaltigkeitsanalysten ist das Team optimal aufgestellt, um die Wesentlichkeit zu beurteilen und Innovationen und disruptive Entwicklungen in diesem Bereich zu nutzen.
Fehlen Daten für Ausschlussfilter, werden die Sachverhalte einem unabhängigen Aufsichtsgremium bei JHI vorgelegt.
J. Due-Diligence-Prüfung
Der Anlageverwalter nutzt Screenings, um Direktinvestitionen in Emittenten aufgrund ihrer Einbindung in bestimmte Aktivitäten auszuschließen. Insbesondere sind Emittenten ausgeschlossen, die mit bedenklichen Chemikalien zu tun haben oder mehr als 5 % ihres Umsatzes aus der Produktion von fossilen Brennstoffen, Kernwaffen, Tabak, Pelzen, Alkohol, zivilen Rüstungsgütern, intensiver Landwirtschaft, Kernkraft, Glücksspiel, Pornografie und Tierversuchen (mit Ausnahme von medizinischen Tests) erzielen.
Ausgeschlossen werden Emittenten, die gegen die UN Global Compact (UNGC)-Prinzipien verstoßen (welche u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken
Der Fonds wendet auch die firmenweite Ausschlusspolitik an, wie im Absatz 10.15 des Prospekts im Abschnitt "Anlagebeschränkungen“ näher beschrieben.
In der JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken sind die unternehmensweiten ESG-Integrationsprinzipien, die Grundsätze für nachhaltige Investitionen und die grundlegenden Ausschlüsse für Unternehmen, in die investiert wird, festgelegt. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden. Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist.
Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Untersuchungen. Das Front Office Controls & Governance Team stellt laufend sicher, dass die Anlageprodukte im Einklang mit den dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance setzt Ausschlusskriterien um und überwacht diese laufend; zusätzlich werden, soweit zutreffend, Elemente der manuellen Aufsicht umgesetzt.
K. Engagement-Richtlinien
Der Investmentmanager verfolgt einen proaktiven Ansatz, um den Unternehmen Sichtweisen mitzuteilen und Verbesserungen bei der Leistungsbilanz und den Standards der Unternehmensverantwortung und -führung anzustreben, und unterstützt Kernprinzipien wie Offenlegung, Transparenz und Stimmigkeit, während er gleichzeitig ökologische und soziale Aspekte fördert.
Siehe die ESG-Anlagerichtlinien von Janus Henderson auf www.janushenderson.com und weitere Informationen.
- Der Ansatz für ESG-Abstimmungen und den Unternehmensdialog ist evidenzbasiert", systematisch und pragmatisch.
- Der Unternehmensdialog kann unternehmensspezifisch oder themenorientiert sein und ist eine Mischung aus proaktiven und reaktiven Dialogaktivitäten.
- Die Analyse des Portfolios anhand von ESG-Daten fließt in diese Liste ein, ebenso wie Kontroversen, wissenschaftliche Fortschritte, interne und externe Research-Ergebnisse und positive Maßnahmen, die von den Portfoliounternehmen ergriffen werden.
- Der Anlageverwalter steht in direktem Dialog mit den Unternehmen, sei es durch formelle und informelle Treffen, Telefonate oder schriftlich, und übernimmt eine Vordenkerrolle beim Dialog zu komplexen sozialen und ökologischen Themen.
Bei Bedarf werden von einem kompetenten Nachhaltigkeitsanalysten ad hoc ESG-Deep-Dives durchgeführt.
Während die Stimmrechte der Aktionäre Teil der guten Unternehmensführung sind, berücksichtigt das Team auch die Erfolgsbilanz des Vorstands und des Managements, die über die traditionellen Governance-Modelle hinausgeht. Das Governance & Stewardship (G&S)-Team ist eine zentrale Ressource zur Unterstützung von Investmentteams beim ESG-Dialog.
Der Anlageverwalter übt das Stimmrecht im Namen seiner Kunden bei Versammlungen aller Unternehmen aus, an denen er Positionen hält. Die einzige Ausnahme sind Versammlungen, bei denen eine Aktiensperre (Share Blocking) oder andere Stimmrechtsbeschränkungen bestehen.
Um das Team bei der Beurteilung der Corporate Governance von Portfoliounternehmen zu unterstützen, nimmt Janus Henderson die Dienste eines unabhängigen Beraters für die Stimmrechtsvertretung in Anspruch. Der Berater für die Stimmrechtsvertretung gibt Stimmempfehlungen ab, die auf den Corporate Governance-Richtlinien von Janus Henderson basieren. Janus Henderson besitzt ein Proxy Voting Committee (Stimmrechtsvertretungsausschuss), das für das Verhalten bei wichtigen Abstimmungen verantwortlich ist und Richtlinien zur Überwachung des Abstimmungsprozesses erarbeitet. Dieser Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Bereiche Investment-Portfolio-Management, Corporate Governance, Rechnungswesen, Recht und Compliance zusammen. Darüber hinaus ist der Stimmrechtsvertretungsausschuss für die Überwachung und Lösung möglicher Interessenkonflikte in Bezug auf die Stimmrechtsvertretung zuständig.
L. Spezifische Referenzbenchmark
Es wurde kein Index als Referenzbenchmark festgelegt, um die ökologischen oder sozialen Merkmale zu gewährleisten, welche dieses nach Artikel 8 klassifizierte Finanzprodukt fördert.
M. Wesentliche negative Auswirkungen (PAI)
PAIs werden auf Produktebene berücksichtigt.1Die folgende Tabelle zeigt, wo PAI durch die Verwendung von Ausschlusskriterien berücksichtigt werden:
Negativer Nachhaltigkeitsindikator | Kennzahl | Wie werden wesentliche nachteilige Auswirkungen (Principal adverse impacts - PAI) berücksichtigt? | |
---|---|---|---|
Treibhausgasemissionen | Treibhausgasemissionen | Scope 1 Treibhausgasemissionen | Ausschlusskriterien |
Scope 2 Treibhausgasemissionen | Ausschlusskriterien | ||
CO2-Fußabdruck | CO2-Fußabdruck | Ausschlusskriterien | |
Treibhausgasintensität von Portfoliounternehmen | Treibhausgasintensität der Portfoliounternehmen | Ausschlusskriterien | |
Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind | Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind | Ausschlusskriterien | |
Soziales und Arbeitnehmerfragen | Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind | Exposition gegenüber umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen) | Ausschlusskriterien |
Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen | Anteil der Investitionen in Beteiligungsgesellschaften, die in Verstöße gegen die UNGC-Prinzipien oder die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen verwickelt waren | Ausschlusskriterien |
1 Diese Regelung trat am 1. Juni 2022 in Kraft, die regelmäßige Berichterstattung beginnt am 1. Januar 2023 mit Informationen für den ersten Berichtszeitraum ab dem 1. Juni 2022.
'Weicht die übersetzte Fassung dieses Offenlegungstextes von der englischen Fassung ab, so ist die englische Originalfassung maßgebend'