Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR)
Janus Henderson Horizon Global Sustainable Equity Fund
Kennung der juristischen Person: 213800BZJWP55PIIYD4
A. Zusammenfassung
Der Fonds wird als ein Produkt eingestuft, das die Bestimmungen von Artikel 9 der Offenlegungsverordnung (SFDR) erfüllt und nachhaltige Investitionen zum Ziel hat. Es wird ein Minimum von 25 % nachhaltiger Investitionen mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten vorsehen, die gemäß der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig gelten. Sie wird mindestens 25 % der nachhaltigen Investitionen mit einem sozialen Ziel tätigen. Die nachhaltigen Anlagen beeinträchtigen keine ökologischen oder sozialen nachhaltigen Anlageziele, indem sie bestimmte wichtigste nachteiligen Auswirkungen berücksichtigen und sich an den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte orientieren. Das Anlageziel des Fonds besteht darin, durch Investitionen in Unternehmen, die zur Entwicklung einer nachhaltigen Weltwirtschaft in den Bereichen Umwelt und Soziales, etwa mit saubererer Energie, Wassermanagement und sanfter Mobilität, beitragen, langfristig Kapitalwachstum zu erzielen. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um sein nachhaltiges Anlageziel zu erreichen.
Der Anlageverwalter verwendet einen Test zur Bestimmung des Bestehens, was bedeutet, dass jede Beteiligung alle drei folgenden Anforderungen erfüllen muss:
- basierend auf der Einkommenszuordnung zu den Themen des Anlageverwalters trägt sie zu einem ökologischen oder sozialen Ziel bei;
- sie schadet keinem der ökologischen oder sozialen nachhaltigen Anlageziele in erheblichem Maße; und
- sie folgt guten Governance-Praktiken.
Während jede Beteiligung die oben beschriebenen Tests bestehen muss, misst der Anlageverwalter der Berücksichtigung jeder der folgenden Punkte ein Gewicht von 25 % bei: (1) die Zuordnung der Einnahmen zu einem ökologischen oder sozialen Ziel; (2) keine erhebliche Beeinträchtigung eines Umweltziels verursacht; (3) keinen erheblichen Schaden für ein soziales Ziel verursachen; (4) Governance-Praktiken.
Der Fonds strebt Kapitalwachstum durch Investitionen in den globalen Aktienmarkt und insbesondere durch Engagements in Unternehmen an, deren Produkte und Dienstleistungen einen positiven Beitrag zur Umwelt oder Gesellschaft leisten und damit zur Entwicklung einer nachhaltigen Weltwirtschaft beitragen.
Die nachstehend beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlusskriterien in das Auftragsverwaltungssystem des Investmentmanagers implementiert oder auf andere Weise in den Prozess der Anlageauswahl und -überwachung integriert, wobei Daten von Drittanbietern und eigenes internes Research auf kontinuierlicher Basis genutzt werden. Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel implementiert und ermöglichen es dem Anlageverwalter, alle vorgeschlagenen Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und Änderungen des Status der Bestände zu erkennen, wenn Daten von Dritten regelmäßig aktualisiert werden.
Unternehmen, in die investiert wird, werden vom Investmentmanager daraufhin geprüft, ob sie gute Unternehmensführungspraktiken anwenden. Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der JHI verantwortungsbewussten Anlagepolitik, welche die Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken („Richtlinie“) umfasst, bewertet.
Die Richtlinie legt Mindeststandards fest, anhand derer die Unternehmen, in die investiert wird, vom Investmentmanager vor der Tätigung einer Investition und fortlaufend bewertet und überwacht werden. Zu diesen Standards können unter anderem solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Mitarbeitern, die Vergütung des Personals und die Einhaltung der Steuervorschriften gehören. Der Investmentmanager misst der Bewertung der Unternehmenskultur, der Wertvorstellungen, der Geschäftsstrategie, der Zusammensetzung und Diversität des Verwaltungsrats, der Steuertransparenz, der Rechnungsprüfung, der Kontrollen und der Vergütung besondere Bedeutung bei. Allgemein anerkannte Corporate-Governance-Standards können für kleinere Unternehnmen oder zur Berücksichtigung lokaler Governance-Standards angepasst werden, sofern der Anlageverwalter dies für angezeigt erachtet. Die Richtlinie finden Sie unter www.janushenderson.com/esg-governance. Darüber hinaus ist der Investmentmanager Unterzeichner der UN-Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren (UNPRI). Entsprechend werden die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, vor der Investition und danach in regelmäßigen Abständen anhand der UNPRI-Grundsätze bewertet.
Es wird davon ausgegangen, dass mindestens 90 % der Anlagen des Finanzprodukts dem nachhaltigen Anlageziel des Finanzprodukts gerecht werden. Der Anteil der Investitionen in den Fonds, die an der EU-Taxonomie ausgerichtet sind, beträgt 0 %. Die Nachhaltigkeitsindikatoren, mit denen die Erreichung des nachhaltigen Anlageziels des Fonds gemessen wird, sind: -
- Der Anlageverwalter verwendet Auswahlkriterien, um sicherzustellen, dass der Fonds nur in Unternehmen investiert, die mindestens 50 % ihrer aktuellen oder künftig erwarteten Einnahmen mit Waren und Dienstleistungen im Rahmen der nachhaltigen Entwicklungsthemen des Anlageverwalters erzielen, wie unten dargelegt: -
Themen der nachhaltigen Entwicklung | |
Effizienz | Nachhaltige Immobilien & Finanzierung |
Sauberere Energie | Sicherheit |
Wasserwirtschaft | Lebensqualität |
Umweltdienstleistungen | Wissen & Technologie |
Sanfte Mobilität | Gesundheit |
- Kohlenstoff - Kohlenstoffintensität Scope 1&2
- Kohlenstoff– CO2-Fußabdruck Scope 1&2
- Gesamtstatus der UNGC-Konformität
- ESG-Ausschluss-Screenings
Der Fonds hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt. Wenn Abdeckungslücken identifiziert werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder interne Analyseinstitute zur Ergänzung der ESG-Analyse eingesetzt werden. Dies trägt dazu bei, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist. Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab. Das Erreichen der sozialen und ökologischen Merkmale hängt nicht vollständig von Daten Dritter oder deren methodischen Einschränkungen ab und wird in der Regel auch durch eigene Forschung und die Zusammenarbeit mit Unternehmen, in die investiert wird, informiert, bei denen relevante Datenlücken bestehen könnten. Die JHI Responsible Anlagepolitik, die die Nachhaltigkeitsrisikorichtlinie von JHI umfasst, legt den unternehmensweiten Ansatz zur ESG-Integration fest, einschließlich der Responsible Investment Principles von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze zu Stewardship und Engagement sowie der Baseline-Ausschlüsse, die auf Unternehmen angewendet werden, in die investiert wird. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden. Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist. Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-9-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Research. Das Front Office Controls & Governance-Team stellt bei Bedarf kontinuierlich sicher, dass wir nachweisen können, dass Anlageprodukte im Einklang mit dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden, wenn keine automatisierten Kontrollen und/oder Daten von Drittanbietern verfügbar sind. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance setzt Ausschlusskriterien um und überwacht diese laufend; zusätzlich werden, soweit zutreffend, Elemente der manuellen Kontrolle umgesetzt. Stewardship ist ein integraler und natürlicher Bestandteil des langfristigen, aktiven Ansatzes von Janus Henderson für das Investmentmanagement. Einzelheiten zum Engagement-Ansatz von JHI finden Sie in der "Responsible Anlagepolitik", die unter der "ESG Resource Library" auf der Janus Henderson-Website veröffentlicht wurde.
B. Keine wesentliche Beeinträchtigung des nachhaltigen Anlageziels
Die nachhaltigen Anlagen beeinträchtigen keine ökologischen oder sozialen nachhaltigen Anlageziele, indem sie bestimmte wichtigste nachteiligen Auswirkungen berücksichtigen und sich an den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte orientieren.
Der Investmentmanager verwendet eine Reihe von Quellen/Methoden, um die obligatorischen Indikatoren für die wesentlichen negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ("PAIs") im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) zu berücksichtigen, und so sicherzustellen, dass seine nachhaltigen Investitionen die relevanten ökologischen oder sozialen Ziele nicht in nennenswertem Umfang beeinträchtigen. Je nach Indikator verwendet der Investmentmanager einen oder mehrere der folgenden Ansätze:
- Aktivitäten und berichtete Kennzahlen jeder zugrunde liegenden Investition werden auf Kriterien für erhebliches Schadenspotential überprüft, die von JHI unter Bezugnahme auf die relevanten obligatorischen wesentlichen nachteiligen Auswirkungen (PAIs) gemäß der Offenlegungsverordnung (SFDR) definiert werden, und zwar in Abhängigkeit von der Leistungsstärke des Unternehmens im Hinblick auf vorher festgelegte hausinterne Ausschlusskriterien (die quantitativer oder qualitativer Natur sein können).
- Operative ESG-Bewertung - unternehmensspezifische ESG-Problembereiche werden identifiziert und das Gesamtniveau ihrer Exponiertheit gegenüber wesentlichen Auswirkungen und Risiken wird unter Berücksichtigung der laufenden Abhilfemaßnahmen gegen diese Risiken bewertet.
Zum 3. Dezember 2024 betrachtet der Anlageverwalter die obligatorischen Indikatoren für PAIs wie folgt:
Treibhausgasemissionen | Emittenten sind ausgeschlossen, wenn sie Erlöse aus fossilen Brennstoffen erzielen. (Der Anlageverwalter kann in Emittenten investieren, die Strom aus Erdgas erzeugen, wenn die Strategie des Emittenten einen Übergang zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vorsieht und sie eine Kohlenstoffintensität aufweisen, die mit dem Pariser Abkommen übereinstimmt.) Unternehmen, die direkt oder in ihrer Lieferkette Umsätze erzielen, die hohe CO2-Emissionen verursachen oder nicht erneuerbare Ressourcen ausbeuten, werden ausgeschlossen, es sei denn, das Unternehmen kann eine außergewöhnlich positive Reaktion auf ökologische und soziale Belange nachweisen. Dazu gehören Branchen wie Zement, Fischerei, Bergbau, Palmöl und Holz. lWenn sich die Tätigkeit auf die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens bezieht, wird der Anlageverwalter versuchen, die Gewissheit zu gewinnen, dass das Unternehmen Maßnahmen zur Verbesserung seiner Wertentwicklung ergreift oder diese vorbildlich verwaltet. Jedes Unternehmen, das in der Vergangenheit immer wieder Fehlverhalten im Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen begangen hat, wird ausgeschlossen, es sei denn, es gibt eindeutige Beweise für signifikante Fortschritte. Der Anlageverwalter strebt eine CO2-Bilanz und -Intensität an, die mindestens 20 % unter dem MSCI World Index liegt, vor allem durch den Ausschluss von Sektoren mit hohen Emissionen, die Berücksichtigung von Kohlenstoffemissionen als Teil der ESG-Analyse vor der Investition und das Engagement-Programm mit Portfoliounternehmen, bei dem der Anlageverwalter der Klimastrategie und der Emissionsreduzierung Vorrang einräumt. |
CO2-Fußabdruck | |
Treibhausgasintensität von Portfoliounternehmen | |
Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind | |
Anteil des Verbrauchs und der Erzeugung nicht erneuerbarer Energie | Im Rahmen der ESG-Bewertung vor der Investition überprüft der Anlageverwalter, sofern Daten verfügbar sind, den Anteil des nicht erneuerbaren Energieverbrauchs und der Produktion eines Unternehmens. Der Investment Manager ist bestrebt, sich überall dort zu engagieren, wo keine Daten verfügbar sind oder wo der Anteil der nicht erneuerbaren Energie, die verbraucht oder produziert wird, mehr als 20 % über dem Benchmark-Durchschnitt des Sektors liegt. |
Energieverbrauchsintensität pro Klimasektor mit hoher Umweltbelastung | Im Rahmen der ESG-Bewertung vor der Investition für Investitionen in Unternehmen in Sektoren mit hohem Einfluss auf das Klima, für die Daten verfügbar sind, überprüft der Anlageverwalter den Energieverbrauch eines Unternehmens. Der Investment Manager ist bestrebt, sich überall dort zu engagieren, wo keine Daten verfügbar sind oder der Energieverbrauch mehr als 20 % über dem Benchmark-Durchschnitt des Sektors liegt. |
Aktivitäten, die für die Artenvielfalt sensitive Bereiche negativ beeinflussen | Der Anlageverwalter vermeidet Investitionen in Sektoren und Unternehmen, die in Aktivitäten investiert sind, die ein hohes Risiko in Bezug auf negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt bergen, einschließlich besorgniserregender Chemikalien, nichtmedizinischer Tierversuche, Pelz und Intensivlandwirtschaft bei einer Schwelle von 5 %. Der Anlageverwalter vermeidet auch Investitionen in Palmöl, Holz, Fischerei und Bergbau, die bis zu einem Schwellenwert von 5 % vermieden werden, es sei denn, das Unternehmen kann im Rahmen der ESG-Bewertung vor der Investition eine herausragende positive Reaktion auf ökologische und soziale Belange nachweisen. |
Emissionen in Gewässer | Der Anlageverwalter wird eingreifen, wenn Wasseremissionen als wesentlich eingestuft werden und die entsprechende Kennzahl nicht gemeldet wird oder wenn die gemeldeten Daten von unzureichender Qualität sind. Ein Überblick über die jüngsten Kontroversen ist in der Bewertung enthalten. Der Prozess des Anlageverwalters ist wie folgt:
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Anteil gefährlicher Abfälle | Der Anlageverwalter wird eingreifen, wenn der Anteil gefährlicher Abfälle als wesentlich eingestuft wird, wenn die relevante Kennzahl nicht gemeldet wird oder wenn die gemeldeten Daten von unzureichender Qualität sind. Eine Bewertung der jüngsten Kontroversen ist in der Bewertung enthalten. Der Prozess des Anlageverwalters lautet wie folgt:
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Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen | Emittenten werden ausgeschlossen, wenn sie sich nicht an den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen orientieren oder die Prinzipien des UN Global Compact nicht eingehalten haben. |
Fehlende Prozesse und Compliance-Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der Prinzipien des UN Global Compact und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen | Zuwiderhandelnde Unternehmen werden, wie oben erwähnt, ausgeschlossen. Der Anlageverwalter überwacht zudem eine Watchliste des UNGC und der OECD MNE und arbeitet mit Unternehmen zusammen, wenn sie auf der Watchliste des UNGC und der OECD MNE aufgrund ihrer Nichteinhaltung aufgeführt sind. |
Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Lohngefälle | Der Anlageverwalter wird eingreifen, wenn ein Unternehmen es versäumt, diese Kennzahl zu melden, oder wenn die gemeldeten Daten von unzureichender Qualität sind. Der Prozess des Anlageverwalters lautet wie folgt:
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Geschlechtervielfalt im Vorstand | Der Anlageverwalter arbeitet mit Unternehmen zusammen, in deren Vorstände weniger als 30% an Frauen vertreten sind oder die geschlechtsspezifisch homogen sind. |
Exposition gegenüber umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen) | Investitionen in Unternehmen, die an der aktuellen Herstellung umstrittener Waffen beteiligt sind, oder die eine Minderheitsbeteiligung von 20% oder mehr an einem Hersteller umstrittener Waffen haben, sind nicht zulässig. |
Es werden Screenings angewendet, um Investitionen in Emittenten zu vermeiden, wenn der Anlageverwalter der Auffassung ist, dass diese nicht den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen entsprechen und sie die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Grundsätze und Rechte, die in den acht grundlegenden Übereinkommen festgelegt sind, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und der Internationalen Charta der Menschenrechte aufgeführt sind. Wenn ein Emittent, der bereits im Fonds gehalten ist, gegen die Prüfung verstößt, wird er innerhalb von 90 Tagen veräußert, es sei denn, es kann ein kontinuierlicher Anlagefall vorgelegt werden, der vom ESG-Aufsichtsausschuss genehmigt werden müsste. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der Verdacht besteht, dass der Anbieter von Screening-Daten die Bewertung auf falsche Informationen gestützt hat.
C. Nachhaltiges Anlageziel des Finanzprodukts
Das Anlageziel des Fonds besteht darin, durch Investitionen in Unternehmen, die zur Entwicklung einer nachhaltigen Weltwirtschaft in den Bereichen Umwelt und Soziales, etwa mit saubererer Energie, Wassermanagement und sanfter Mobilität, beitragen, langfristig Kapitalwachstum zu erzielen. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um sein nachhaltiges Anlageziel zu erreichen.
Der Anlageverwalter verwendet einen Test zur Bestimmung des Bestehens, was bedeutet, dass jede Beteiligung alle drei folgenden Anforderungen erfüllen muss:
- basierend auf der Einkommenszuordnung zu den Themen des Anlageverwalters trägt sie zu einem ökologischen oder sozialen Ziel bei;
- sie schadet keinem der ökologischen oder sozialen nachhaltigen Anlageziele in erheblichem Maße; und
- sie folgt guten Governance-Praktiken.
Während jede Beteiligung die oben beschriebenen Tests bestehen muss, misst der Anlageverwalter der Berücksichtigung jeder der folgenden Punkte ein Gewicht von 25 % bei: (1) die Zuordnung der Einnahmen zu einem ökologischen oder sozialen Ziel; (2) keine erhebliche Beeinträchtigung eines Umweltziels verursacht; (3) keinen erheblichen Schaden für ein soziales Ziel verursachen; (4) Governance-Praktiken.
D. Investitionsstrategie
Der Fonds strebt Kapitalwachstum durch Investitionen in den globalen Aktienmarkt und insbesondere durch Engagements in Unternehmen an, deren Produkte und Dienstleistungen einen positiven Beitrag zur Umwelt oder Gesellschaft leisten und damit zur Entwicklung einer nachhaltigen Weltwirtschaft beitragen.
Die nachstehend beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlusskriterien in das Auftragsverwaltungssystem des Investmentmanagers implementiert oder auf andere Weise in den Prozess der Anlageauswahl und -überwachung integriert, wobei Daten von Drittanbietern und eigenes internes Research auf kontinuierlicher Basis genutzt werden.
Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es dem Anlageverwalter, alle vorgeschlagenen Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen in Bezug auf den Status der Bestände bei der regelmäßigen Aktualisierung der Daten Dritter zu erkennen.
Regelmäßige Aktenprüfungen werden durchgeführt, um: die Anwendung positiver Screenings, einschließlich der Umsatzkartierung für Nachhaltigkeitsthemen zu überprüfen und zu validieren und die Gültigkeit der thematischen Kartierung für Nachhaltigkeitsthemen zu überprüfen, die Anwendung negativer Screenings, die von der Strategie eingesetzt werden, zu validieren und die Engagementaktivität zu überprüfen, einschließlich der Anwendung eines formellen Aktionsplans, seiner Fertigstellung oder Nachverfolgung, wie relevant. Die Ergebnisse dieser periodischen Überprüfungen werden einem Aufsichtsausschuss vorgelegt, einschließlich aller notwendigen Eskalationen, wenn zusätzliche Ansichten der Stakeholder erforderlich sind.
Unternehmen, in die investiert wird, werden vom Investmentmanager daraufhin geprüft, ob sie gute Unternehmensführungspraktiken anwenden.
Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der JHI verantwortungsbewussten Anlagepolitik, welche die Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken („Richtlinie“) umfasst, bewertet.
Die Richtlinie legt Mindeststandards fest, anhand derer die Unternehmen, in die investiert wird, vom Investmentmanager vor der Tätigung einer Investition und fortlaufend bewertet und überwacht werden. Zu diesen Standards können unter anderem solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Mitarbeitern, die Vergütung des Personals und die Einhaltung der Steuervorschriften gehören. Der Investmentmanager misst der Bewertung der Unternehmenskultur, der Wertvorstellungen, der Geschäftsstrategie, der Zusammensetzung und Diversität des Verwaltungsrats, der Steuertransparenz, der Rechnungsprüfung, der Kontrollen und der Vergütung besondere Bedeutung bei. Allgemein anerkannte Corporate-Governance-Standards können für kleinere Organisationen oder zur Berücksichtigung lokaler Governance-Standards gegebenenfalls nach Ermessen des Investmentmanagers angepasst werden.
Die Richtlinie kann unter www.janushenderson.com/esg-governance aufgerufen werden.
Darüber hinaus ist der Anlageverwalter Unterzeichner der UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren (UNPRI). Als Unterzeichner werden die guten Unternehmensführungspraktiken (Good Governance Practices) der Portfoliounternehmen vor der Anlage und danach in regelmäßigen Abständen anhand der UNPRI-Prinzipien bewertet.
E. Investitionsquote
Es wird davon ausgegangen, dass mindestens 90 % der Anlagen des Finanzprodukts dem nachhaltigen Anlageziel des Finanzprodukts gerecht werden.
Der nachhaltige Anlageansatz des Anlageverwalters umfasst die Umsatzkartierung für ökologische und soziale Themen, um festzustellen, ob eine Anlage zu einem ökologischen oder sozialen Ziel beiträgt. Der Fonds investiert mindestens 25% in nachhaltige Investitionen mit ökologischem Ziel und 25% in nachhaltige Investitionen mit sozialem Ziel.
Die verbleibenden Vermögenswerte können Investitionen für bestimmte Zwecke wie Absicherung oder Liquidität (d.h. Zahlungsmittel/Zahlungsmitteläquivalente und vorübergehende Bestände an Indexderivaten) umfassen, die , um sicherzustellen, dass sie das Finanzprodukt nicht daran hindern, sein nachhaltiges Anlageziel zu erreichen, Mindestumwelt- oder Sozialgarantien erfüllen müssen, einschließlich der Tatsache, dass sie keinen erheblichen Schaden anrichten und mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, wie relevant, im Einklang stehen.
Der Fonds setzt keine Derivate ein, um sein nachhaltiges Anlageziel zu erreichen.
Der Anteil der Anlagen im Fonds, die auf die EU-Taxonomie ausgerichtet sind, beträgt 0%. Obwohl die EU-Taxonomie einen ehrgeizigen Rahmen für die Bestimmung der ökologischen Nachhaltigkeit von Wirtschaftstätigkeiten bietet, deckt die EU-Taxonomie nicht alle Industriezweige und Sektoren oder sämtliche Umweltziele umfassend ab. Der Anlageverwalter verwendet seine eigene Methodik, um festzustellen, ob die für den Fonds ausgewählten Anlagen in Übereinstimmung mit den SFDR-Regeln ökologisch nachhaltig sind.
F. Überwachung des nachhaltigen Anlageziels
Die Nachhaltigkeitsindikatoren, mit denen die Erreichung des nachhaltigen Anlageziels des Fonds gemessen wird, sind: -
- Der Investmentmanager wendet Auswahlkriterien an, um sicherzustellen, dass der Fonds nur in Unternehmen investiert, die mindestens 50 % ihrer derzeitigen oder künftig erwarteten Einnahmen aus Gütern und Dienstleistungen erzielen, die zu den unten aufgeführten nachhaltigen Entwicklungsthemen des Investmentmanagers gehören:
Themen der nachhaltigen Entwicklung | |
Effizienz | Nachhaltige Immobilien & Finanzierung |
Sauberere Energie | Sicherheit |
Wasserwirtschaft | Lebensqualität |
Umweltdienstleistungen | Wissen & Technologie |
Sanfte Mobilität | Gesundheit |
- Kohlenstoff - Kohlenstoffintensität Scope 1&2
dies stellt die zuletzt gemeldeten oder geschätzten Scope 1 + Scope 2 Treibhausgasemissionen des Unternehmes dar, normalisiert auf den Umsatz, was einen Vergleich zwischen Unternehmen unterschiedlicher Größe ermöglicht..
- Kohlenstoff – CO2-Fußabdruck, Scope 1 und 2
Dies sind die zuletzt gemeldeten oder geschätzten Treibhausgasemissionen des Unternehmens nach Scope 1 und 2 (falls verfügbar). Scope-1-Emissionen stammen aus Quellen, die dem Unternehmen gehören oder von ihm kontrolliert werden, in der Regel die direkte Verbrennung von Brennstoff in einem Ofen oder Fahrzeug. Scope-2-Emissionen werden durch die Erzeugung von Strom verursacht, den das Unternehmen kauft.
- Gesamtstatus der UNGC-Konformität
- ESG-Ausschlusskriterien - siehe "G. Methoden für ökologische oder soziale Merkmale?" weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen
- Datenquellen und Datenverarbeitung – wie in Abschnitt H näher beschrieben.
Zuvor wird erläutert, wie die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Zielen nachhaltiger Investitionen nicht wesentlich schaden, und wie die gute Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, bewertet wird.
Die JHI verantwortungsvolle Anlagepolitik, die die Nachhaltigkeitsrisikorichtlinie von JHI umfasst, legt die unternehmensweiten ESG-Integrationsprinzipien, die Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren und die Baseline-Ausschlüsse fest, die auf Unternehmen angewendet werden, in die investiert wird. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden. Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist.
Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-9-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Research.
Das Front Office Controls & Governance-Team stellt bei Bedarf kontinuierlich sicher, dass wir nachweisen können, dass Anlageprodukte im Einklang mit dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden, wenn keine automatisierten Kontrollen und/oder Daten von Drittanbietern verfügbar sind. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance setzt Ausschlusskriterien um und überwacht diese laufend; zusätzlich werden, soweit zutreffend, Elemente der manuellen Kontrolle umgesetzt.
G. Methodologien
Der Anlageverwalter verwendet einen Test zur Bestimmung des Bestehens, was bedeutet, dass jede Beteiligung alle drei folgenden Anforderungen erfüllen muss:
- basierend auf der Einkommenszuordnung zu den Themen des Anlageverwalters trägt sie zu einem ökologischen oder sozialen Ziel bei;
- sie schadet keinem der ökologischen oder sozialen nachhaltigen Anlageziele in erheblichem Maße; und
- sie folgt guten Governance-Praktiken.
Das Anlageuniversum des Fonds wird durch die Anwendung verpflichtender positiver Screening-Kriterien bestimmt, die auf den bereits erwähnten nachhaltigen Anlagethemen des Investmentmanagers basieren. Der Investmentmanager wendet eine eigene Methodik an, um sicherzustellen, dass die Unternehmen, in die der Fonds investiert, mindestens 50 % ihrer derzeitigen oder künftig erwarteten Einnahmen aus Gütern und Dienstleistungen erzielen, die auf diese Nachhaltigkeitsthemen ausgerichtet sind, und verfügt, wie oben erwähnt, über ein Verfahren, mit dem er sicherstellt, dass seine nachhaltigen Investitionen andere relevante ökologische oder soziale Ziele nicht wesentlich beeinträchtigen.
Der Investmentmanager ist bestrebt, einen CO2-Fußabdruck und eine CO2-Intensität einzuhalten, die mindestens 20% unter dem MSCI World Index liegen.
Der Anlageverwalter wendet Screens an, um Emittenten auszuschließen, wenn sie vermutlich gegen die UN Global Compact (UNGC)- und die OECD-MNE-Prinzipien verstoßen haben, (welche u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).
Darüber hinaus verwendet der Anlageverwalter Ausschlusskriterien, um Direktanlagen in Unternehmensemittenten aufgrund ihrer Beteiligung an bestimmten Aktivitäten auszuschließen. Insbesondere sind Emittenten ausgeschlossen, die Einnahmen aus umstrittenen Waffen erzielen oder mehr als 10% ihrer Einnahmen aus umstrittenen Waffen*, fossilen Brennstoffen** oder der Tabakherstellung generieren. Emittenten werden ebenfalls ausgeschlossen, wenn sie mehr als 5% ihrer Einnahmen aus Folgendem erzielen: Alkohol, nicht-medizinischen Tierversuchen, zivilen Schusswaffen und Munition, konventionelle Waffen, Kernenergieerzeugung, Pelz, Glücksspiele, problematische Chemikalien, genetisch modifizierte Organismen, Forschung an menschlichen Stammzellen, Pornografie, industrielle Landwirtschaft, Tabakvertrieb, -einzelhandel, -lizenzierung und -lieferung.
*Der Fonds wendet zusätzlich zu den unternehmensweiten Ausschlüssen, die eine breitere Palette von Aktivitäten überprüfen, eine verstärkte Überprüfung auf umstrittene Waffen an.
**Der Anlageverwalter kann in Emittenten investieren, die Strom aus Erdgas erzeugen, wenn die Strategie des Emittenten einen Übergang zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien beinhaltet und ihre Kohlenstoffintensität dem Pariser Abkommen entspricht.
Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (siehe die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“ in der „JHI verantwortungsvollen Anlagepolitik“) an, die umstrittene Waffen umfasst.
Der Anlageverwalter geht davon aus, dass die Screening-Kriterien das Anlageuniversum des Fonds um mindestens 30% verringern werden.
Der Anlageverwalter strebt ein gewichtetes durchschnittliches Engagement in Unternehmen mit nennenswerten ESG-Kontroversen an, das unter dem des MSCI World Index liegt.
Während jede Position den zuvor beschriebenen Test zur Bestimmung des Bestehens des Anlageverwalters bestehen muss, misst der Anlageverwalter der Berücksichtigung jedes der Folgenden Elemente eine Gewichtung von 25% bei: (1) Umsatzkartierung für ökologisches oder soziales Ziel; (2) keine erhebliche Beeinträchtigung eines Umweltziels verursachen; (3) keine erhebliche Beeinträchtigung eines sozialen Ziels verursachen; (4) Governance-Praktiken.
Darüber hinaus wendet der Anlageverwalter Screenings anhand der zum Datum dieses Prospekts in Artikel 12 Ausschlüsse für EU-Paris-konforme Benchmarks der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission vom 17. Juli 2020 definierten Tätigkeiten an. Insbesondere sind Unternehmen ausgeschlossen, die mit Folgendem zu tun haben:
- Unternehmen, die an Aktivitäten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen beteiligt sind;
- Unternehmen, die am Anbau und an der Produktion von Tabak beteiligt sind;
- Unternehmen, die nach Ansicht von Benchmark-Administratoren gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) oder die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen verstoßen;
- Unternehmen, die 1% oder mehr ihrer Einnahmen aus der Exploration, dem Bergbau, der Gewinnung, dem Vertrieb oder der Raffination von Stein- und Braunkohle erzielen;
- Unternehmen, die 10% oder mehr ihrer Einnahmen aus der Exploration, der Gewinnung, dem Vertrieb oder der Raffination von Erdölkraftstoffen erzielen;
- Unternehmen, die 50% oder mehr ihrer Einnahmen aus der Exploration, der Gewinnung, Herstellung oder dem Vertrieb gasförmiger Brennstoffe erzielen;
- Unternehmen, die 50% oder mehr ihrer Einnahmen aus der Stromerzeugung mit einer THG-Intensität von mehr als 100 g CO2 e/kWh erzielen.
Für die Zwecke von Buchstabe a bezeichnet der Ausdruck „umstrittene Waffen“ umstrittene Waffen, auf die in internationalen Verträgen und Übereinkommen, den Grundsätzen der Vereinten Nationen und gegebenenfalls den nationalen Rechtsvorschriften Bezug genommen wird.
Darüber hinaus wendet der Anlageverwalter Screenings an, um Direktinvestitionen auszuschließen in:
- Emittenten, deren Hauptsitz sich in einem Land oder Gebiet befindet, das in der neuesten verfügbaren Fassung der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufgeführt ist.
- Emittenten mit eingetragenem Sitz in einem Land oder Gebiet, das auf der schwarzen oder grauen Liste der Financial Action Task Force (FATF) steht.
Der Anlageverwalter darf in Unternehmen investieren, die von den oben beschriebenen Überprüfungen ausgeschlossen würden, wenn der Anlageverwalter auf der Grundlage seiner eigenen Untersuchungen und nach der Genehmigung durch das ESG-Überwachungskomitee davon überzeugt ist, dass die zur Anwendung der Ausschlüsse verwendeten Daten Dritter unzureichend oder ungenau sind.
Der Anlageverwalter kann die Daten als unzureichend oder ungenau einstufen, wenn beispielsweise die Recherchen des externen Datenanbieters historisch, vage oder auf veralteten Quellen basieren oder der Anlageverwalter über andere Informationen verfügt, die Zweifel an der Genauigkeit der Recherchen aufkommen lassen.
Wenn der Anlageverwalter die Daten Dritter in Zweifel ziehen möchte, wird dies einem funktionsübergreifend arbeitenden ESG-Aufsichtsausschuss vorgelegt, der die „Außerkraftsetzung“ der Daten Dritter autorisieren muss.
Wenn ein externer Datenanbieter keine Recherchen zu einem bestimmten Emittenten oder einer ausgeschlossenen Aktivität bereitstellt, kann der Anlageverwalter investieren, wenn er durch eigene Recherchen zu dem Schluss kommt, dass der Emittent nicht an der ausgeschlossenen Aktivität beteiligt ist.
H. Datenquellen und -verarbeitung
Der Fonds hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt.
Wenn Abdeckungslücken identifiziert werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder interne Analyseinstitute zur Ergänzung der ESG-Analyse eingesetzt werden. Dies trägt dazu bei, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.
JHI hat einen zentralisierten, firmeneigenen Prozess zum Abgleich von Forschungsergebnissen entwickelt. Dieses zentrale Verfahren zum Abgleich von Forschungsergebnissen gleicht die Daten auf drei verschiedenen Ebenen ab:
- Unternehmensebene,
- Positionsebene, und
- Fondsebene.
Die Fähigkeit zum Research-Abgleich und Mapping ist für die ESG-Methodik von JHI von entscheidender Bedeutung, da wir wissen, dass ein Wertpapier die ESG-Informationen von der emittierenden juristischen Person übernommen haben könnte, einige ESG-Risiken jedoch nur für das jeweilige Finanzinstrument gelten werden.
JHI wendet eine Reihe von Datenqualitätsregeln an, um die Integrität der Daten zu gewährleisten, die in die zentrale Systemlösung für den Forschungsabgleich eingespeist werden. JHI-Daten, die nicht korrekt mit der Definition des Datenanbieters übereinstimmen, werden nicht in das zentrale Cloud-basierte Data Warehouse aufgenommen und es werden Ausnahmefehler angezeigt. Diese Ausnahmefehler werden von einem zentralen Support-Team überwacht und behoben. Zu den Abhilfemaßnahmen gehört die kritische Auseinandersetzung mit dem Datenanbieter oder internen Abläufen, die intern verwaltete Dokumentensyteme unterstützen. Gegebenenfalls wird der für die Daten verantwortliche und rechenschaftspflichtige Dateneigentümer über den internen Datenkontrollprozess benachrichtigt, um offene Problemfälle zu beheben.
JHI erhält wöchentlich automatische Datenfeeds von externen ESG-Datenanbietern, die in ein cloudbasiertes Data Warehouse eingespeist werden.
Einige Daten von externen Anbietern betreffend die verbindlichen Kriterien können geschätzte Daten sein. Für Positionen, die von dem externen Datenanbieter nicht abgedeckt werden, kann eigenes Research verwendet werden. Dies kann von eigenem Research, welches mit dem des externen Datenanbieters abgeglichen wird, bis hin zu einer schriftlichen Bestätigung der Ausgabestelle reichen, dass sie den verbindlichen Kriterien entspricht. Die Angemessenheit der vorgelegten Nachweise wird von einer unabhängigen Stelle bei JHI bewertet.
I. Grenzen der Methoden und Daten
Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab.
Das Erreichen der sozialen und ökologischen Merkmale hängt nicht vollständig von Daten Dritter oder deren methodischen Einschränkungen ab und wird in der Regel auch durch eigene Forschung und die Zusammenarbeit mit Unternehmen, in die investiert wird, informiert, bei denen relevante Datenlücken bestehen könnten.
Die interne
Datenstruktur von JHI bietet genügend Flexibilität, um eigenes Research
einzubeziehen oder Auswertungen an zukünftige Anforderungen anzupassen.
JHI ist sich der Datenlücken im ESG-Research für nicht-traditionelle Anlageklassen im Vergleich zu etablierten Anlageklassen wie Aktien und Schuldtiteln bewusst.
J. Due-Diligence-Prüfung
Die JHI Responsible Anlagepolitik, die die Nachhaltigkeitsrisikorichtlinie von JHI umfasst, legt den unternehmensweiten Ansatz zur ESG-Integration fest, einschließlich der Responsible Investment Principles von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze zu Stewardship und Engagement sowie der Baseline-Ausschlüsse, die auf Unternehmen angewendet werden, in die investiert wird. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden. Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist.
Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-9-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Research.
Das Front Office Controls & Governance-Team stellt bei Bedarf kontinuierlich sicher, dass wir nachweisen können, dass Anlageprodukte im Einklang mit dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden, wenn keine automatisierten Kontrollen und/oder Daten von Drittanbietern verfügbar sind. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance stellt sicher, dass ESG-bezogene Aktivitäten im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen und Erwartungen verwaltet und in unserem Compliance-Rahmen berücksichtigt werden.
K. Engagement-Richtlinien
Zusätzlich zu den oben beschriebenen verbindlichen Elementen der Anlagestrategie ist verantwortungsvolles Handeln ein integraler und natürlicher Bestandteil des langfristigen, aktiven Ansatzes von Janus Henderson beim Investmentmanagement.Einzelheiten zum Engagement-Konzept von JHI finden Sie in der „ESG-Anlagepolitik", die in der „ESG Resource Library" , auf der Janus Henderson-Website veröffentlicht ist.
Die Firma unterstützt eine Reihe von Stewardship-Kodizes und umfassenderen Initiativen auf der ganzen Welt und ist Unterzeichner des britischen Stewardship-Kodex.
Janus Henderson hat einen Stimmrechtsausschuss, der für die Festlegung von Standpunkten zu wichtigen Abstimmungsfragen und die Erstellung von Richtlinien zur Überwachung des Abstimmungsprozesses verantwortlich ist. Das Komitee setzt sich aus Vertretern des Investment-Portfolio-Managements, der Unternehmensführung, der Buchhaltung, der Rechtsabteilung und der Compliance zusammen. Darüber hinaus ist der Stimmrechtsausschuss für die Überwachung und Lösung möglicher Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Stimmrechtsvertretung zuständig.
L. Erreichen des nachhaltigen Anlageziels
Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um sein nachhaltiges Anlageziel zu erreichen.
Wichtigste negative Auswirkungen (PAIs)
Zum 3. Dezember 2024 berücksichtigt der Anlageverwalter für diesen Fonds die folgenden wichtigsten negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („PAIs“):
Negativer Nachhaltigkeitsindikator | Kennzahl | Wie werden wesentliche nachteilige Auswirkungen (Principal adverse impacts - PAI) berücksichtigt? | |
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Treibhausgasemissionen | Treibhausgasemissionen | Scope 1 Treibhausgasemissionen | Ausschlusskriterien |
Scope 2 Treibhausgasemissionen | Ausschlusskriterien | ||
CO2-Fußabdruck | CO2-Fußabdruck | Ausschlusskriterien | |
Treibhausgasintensität von Portfoliounternehmen | Treibhausgasintensität von Portfoliounternehmen | Ausschlusskriterien | |
Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind | Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind | Ausschlusskriterien | |
Soziales und Arbeitnehmerfragen | Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind | Exposition gegenüber umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen) | Ausschlusskriterien |
Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen | Anteil der Investitionen in Beteiligungsgesellschaften, die in Verstöße gegen die UNGC-Prinzipien oder die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen verwickelt waren | Ausschlusskriterien |
'Weicht die übersetzte Fassung dieses Offenlegungstextes von der englischen Fassung ab, so ist die englische Originalfassung maßgebend'