Bitte stellen Sie sicher, dass Javascript zwecks Zugang zur Websiteaktiviert ist Status under the EU Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) - Global Tech Innovation Fund - Janus Henderson Investors
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Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) - Global Tech Innovation Fund

Janus Henderson Global Technology and Innovation Fund

A. Zusammenfassung

Der Fonds wird als ein Fonds eingestuft, der die Offenlegungsbestimmungen von Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (SFDR) als ein Produkt erfüllt, das ökologische und/oder soziale Merkmale fördert und in Unternehmen mit guten Governance-Praktiken investiert.

Der Fonds fördert folgende ökologische und/oder soziale Merkmale:

  • Vermeidung von Emittenten mit den schlechtesten ESG-Ratings.
  • Unterstützung der UNGC-Prinzipien (die u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Dieser Fonds strebt einen langfristigen Kapitalzuwachs an, indem er mindestens 80 % seines Nettoinventarwerts in Aktien (auch Unternehmensanteile genannt) investiert, die an irgendeiner Börse weltweit gelistet sind und aufgrund ihres Wachstumspotenzials ausgewählt werden.

Die verbindlichen Elemente der nachstehend beschriebenen Anlagestrategie, die als Screenings implementiert sind, werden in das Compliance-Modul eines Auftragsverwaltungssystems kodiert, das laufend Daten von Drittanbietern nutzt. Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es, alle vorgeschlagenen Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen in Bezug auf den Status der Bestände bei der regelmäßigen Aktualisierung der Daten Dritter zu erkennen.

Der Sub-Anlageberater wird:

  • Anwendung von Screenings, um sicherzustellen, dass mindestens 80 % des Portfolios in Unternehmensemittenten mit einem ESG-Risiko-Rating von BB oder höher investiert sind (nach MSCI - www.msci.com, oder gleichwertig).
  • Um die Unterstützung der UNGC-Prinzipien zu fördern, werden Kontrollen durchgeführt, damit der Fonds nicht in Emittenten investiert, die gegen die UNGC-Prinzipien verstoßen, und zwar auf der Grundlage von Daten Dritter und/oder internen Untersuchungen.

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“) an, die umstrittene Waffen umfasst.

Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating höher als:

  1. 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
  2. 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".

Der beauftragte Investmentmanager kann Positionen im Fonds einbeziehen, die auf der Grundlage von Daten oder Überprüfungen Dritter die oben genannten Kriterien offenbar nicht erfüllen, wenn der beauftragte Investmentmanager der Ansicht ist, dass die Daten Dritter möglicherweise unzureichend oder ungenau sind.

JHI hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt.

Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dies trägt dazu bei, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.

Die JHI ESG-Investmentpolitik, die die JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken einschließt, legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie Basisausschlüsse für investierte Unternehmen.

B. Kein nachhaltiges Anlageziel

Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale, verfolgt aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition.

C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Der Fonds fördert folgende ökologische und/oder soziale Merkmale:

  • Vermeidung von Emittenten mit den schlechtesten ESG-Ratings.
  • Unterstützung der UNGC-Prinzipien (die u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

D. Investitionsstrategie

Dieser Fonds strebt einen langfristigen Kapitalzuwachs an, indem er mindestens 80 % seines Nettoinventarwerts in Aktien (auch Unternehmensanteile genannt) investiert, die an irgendeiner Börse weltweit gelistet sind und aufgrund ihres Wachstumspotenzials ausgewählt werden.

Der zuständige Sub-Anlageberater wählt Unternehmen aus, die seiner Meinung nach erheblich von Fortschritten oder Verbesserungen in der Technologie profitieren werden.

Im Allgemeinen sind dies:

  • Unternehmen, die nach Ansicht des jeweiligen Sub-Anlageberaters Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt haben oder entwickeln werden, die wesentliche technologische Fortschritte oder Verbesserungen bieten; oder
  • Unternehmen, die nach Ansicht des jeweiligen Sub-Anlageberaters im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit oder ihren Dienstleistungen in hohem Maße auf Technologie angewiesen sind, wie unter anderem Unternehmen, die medizinische Produkte und Dienstleistungen, alternative Energieanlagen und -dienstleistungen oder hochentwickelte Industrieprodukte anbieten.

Der Fonds wird aktiv verwaltet und bezieht sich auf den MSCI All Country World Index Technology Index, der für die Unternehmen, in die er investieren kann, im Großen und Ganzen repräsentativ ist.

Der Sub-Investmentberater verfolgt beim Aufbau von Portfolios im Allgemeinen einen „Bottom-up“-Ansatz. Der Fonds verfolgt eine Anlagestrategie, bei der Unternehmen hauptsächlich aufgrund ihrer eigenen fundamentalen qualitativen und quantitativen Merkmale berücksichtigt werden. Dieser Ansatz basiert auf der Überzeugung, dass einige Unternehmen über spezifische innere Stärken verfügen, im Laufe der Zeit einen Mehrwert für Aktionäre zu schaffen, bessere Aussichten als ihre Mitbewerber haben und daher auch unter schwierigen Branchen- und Wirtschaftsbedingungen eine Outperformance erzielen sollten. Der Zweck eines fundamentalen Investmentansatzes besteht darin, solche Unternehmen zu identifizieren und in sie zu investieren.

Anleger sollten diesen Abschnitt in Verbindung mit der Anlagestrategie des Fonds (wie in der Prospektergänzung für den Fonds im Abschnitt „Anlageziele und -politik“ dargelegt) lesen.

Die verbindlichen Elemente der nachstehend beschriebenen Anlagestrategie, die als Screenings implementiert sind, werden in das Compliance-Modul eines Auftragsverwaltungssystems kodiert, das laufend Daten von Drittanbietern nutzt. Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es, alle vorgeschlagenen Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen in Bezug auf den Status der Bestände bei der regelmäßigen Aktualisierung der Daten Dritter zu erkennen.

E. Investitionsquote

Mindestens 80% der Anlagen des Finanzprodukts werden verwendet, um die von dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erzielen.

Zu den anderen Vermögenswerten, die nicht dazu dienen, die Umwelt- oder Sozialkriterien zu erfüllen, können unter anderem Barmittel oder Barmitteläquivalente, sowie Instrumente, die zum Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements und/oder zu Anlagezwecken gehalten werden, z. B. vorübergehende Investments in Indexderivaten, gehören.

F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen

Die Nachhaltigkeitsindikatoren, die verwendet werden, um die Erreichung der einzelnen durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen, sind:

• 80 % der Unternehmensemittenten im Bestand mit einem Rating von BB oder höher. • Gesamtstatus der Einhaltung der UN GC

G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale

Der Sub-Anlageberater wird:

  • Anwendung von Screenings, um sicherzustellen, dass mindestens 80 % des Portfolios in Unternehmensemittenten mit einem ESG-Risiko-Rating von BB oder höher investiert sind (nach MSCI - www.msci.com, oder gleichwertig).
  • Um die Unterstützung der UNGC-Prinzipien zu fördern, werden Kontrollen durchgeführt, damit der Fonds nicht in Emittenten investiert, die gegen die UNGC-Prinzipien verstoßen, und zwar auf der Grundlage von Daten Dritter und/oder internen Untersuchungen.

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“) an, die umstrittene Waffen umfasst, wie im Prospektabschnitt mit der Überschrift „Investitionsbeschränkungen“ beschrieben.

Der beauftragte Investmentmanager kann Positionen im Fonds einbeziehen, die auf der Grundlage von Daten oder Überprüfungen Dritter die oben genannten Kriterien offenbar nicht erfüllen, wenn der beauftragte Investmentmanager der Ansicht ist, dass die Daten Dritter möglicherweise unzureichend oder ungenau sind.

H. Datenquellen und -verarbeitung

Der Fonds hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt.

Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dies trägt dazu bei, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.

JHI hat einen zentralisierten, firmeneigenen Prozess zum Abgleich von Forschungsergebnissen entwickelt; dieses zentrale Verfahren zum Abgleich von Forschungsergebnissen gleicht die Daten auf drei verschiedenen Ebenen ab:

  1. Unternehmensebene,
  2. Positionsebene, und
  3. Fondsebene.

Die Fähigkeit zum Research-Abgleich und Mapping ist für die ESG-Methodik von JHI von entscheidender Bedeutung, da wir wissen, dass ein Wertpapier die ESG-Informationen von der emittierenden juristischen Person übernommen haben könnte, einige ESG-Risiken jedoch nur für das jeweilige Finanzinstrument gelten werden.

JHI wendet eine Reihe von Datenqualitätsregeln an, um die Integrität der Daten zu gewährleisten, die in die zentrale Systemlösung für den Forschungsabgleich eingespeist werden. JHI-Daten, die nicht korrekt mit der Definition des Datenanbieters übereinstimmen, werden nicht in das zentrale Cloud-basierte Data Warehouse aufgenommen und es werden Ausnahmefehler angezeigt. Diese Ausnahmefehler werden von einem zentralen Support-Team überwacht und behoben. Zu den Abhilfemaßnahmen gehört die kritische Auseinandersetzung mit dem Datenanbieter oder internen Abläufen, die intern verwaltete Dokumentensyteme unterstützen. Gegebenenfalls wird der für die Daten verantwortliche und rechenschaftspflichtige Dateneigentümer über den internen Datenkontrollprozess benachrichtigt, um offene Problemfälle zu beheben. JHI erhält wöchentlich automatische Datenfeeds von externen ESG-Datenanbietern, die in ein cloudbasiertes Data Warehouse eingespeist werden.

Einige Daten von externen Anbietern betreffend die verbindlichen Kriterien können geschätzte Daten sein. Für Positionen, die von dem externen Datenanbieter nicht abgedeckt werden, kann eigenes Research verwendet werden. Dies kann von eigenem Research, welches mit dem des externen Datenanbieters abgeglichen wird, bis hin zu einer schriftlichen Bestätigung der Ausgabestelle reichen, dass sie den verbindlichen Kriterien entspricht. Die Angemessenheit der vorgelegten Nachweise wird von einer unabhängigen Stelle bei JHI bewertet.

I. Grenzen der Methoden und Daten

Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab.

Die interne Datenstruktur von JHI bietet genügend Flexibilität, um eigenes Research einzubeziehen oder Auswertungen an zukünftige Anforderungen anzupassen.

JHI ist sich der Datenlücken im ESG-Research für nicht-traditionelle Anlageklassen im Vergleich zu etablierten Anlageklassen wie Aktien und Schuldtiteln bewusst.

J. Due-Diligence-Prüfung

Die JHI ESG-Investmentpolitik, die die JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken einschließt, legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie Basisausschlüsse für investierte Unternehmen. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden. Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist.

Jeder Investment Desk führt seine eigenen Due-Diligence-Prozesse durch, bevor er Investitionsentscheidungen innerhalb seiner Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Tools und Recherchen. Das Front Office Controls & Governance Team stellt kontinuierlich sicher, dass die Übereinstimmung mit den dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen nachgewiesen werden kann, wenn keine automatischen Kontrollen und/oder Daten von Dritten verfügbar sind. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance stellt sicher, dass ESG-bezogene Aktivitäten im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen und Erwartungen verwaltet und in unserem Compliance-Rahmen berücksichtigt werden.

K. Engagement-Richtlinien

Zusätzlich zu den oben beschriebenen verbindlichen Elementen der Anlagestrategie ist verantwortungsvolles Handeln ein integraler und natürlicher Bestandteil des langfristigen, aktiven Ansatzes von Janus Henderson beim Investmentmanagement. Einzelheiten zum Engagement-Konzept von JHI finden Sie in der „ESG-Anlagepolitik", die in der „ESG Resource Library" auf der Janus Henderson-Website veröffentlicht ist.

Die Firma unterstützt eine Reihe von Stewardship-Kodizes und umfassenderen Initiativen auf der ganzen Welt und ist Unterzeichner des britischen Stewardship-Kodex.

Janus Henderson verfügt über ein Proxy Voting Committee, das für die Festlegung von Standpunkten zu wichtigen Abstimmungsthemen und die Erstellung von Richtlinien zur Überwachung des Abstimmungsprozesses verantwortlich ist. Der Ausschuss besteht aus Vertretern der Bereiche Investmentportfoliomanagement, Corporate Governance, Rechnungswesen, Recht und Compliance. Darüber hinaus ist das Proxy Voting Committee für die Überwachung und Lösung von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Stimmrechtsvertretung verantwortlich.

L. Spezifische Referenzbenchmark

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Wesentliche negative Auswirkungen (PAI)

Ab dem 29. Dezember 2023 werden PAIs auf der Produktebene berücksichtigt. 1 Die folgende Tabelle zeigt, wo PAI durch den Einsatz von Ausschlussprüfungen berücksichtigt wird:

Negativer Nachhaltigkeitsindikator Kennzahl Wie werden wesentliche nachteilige Auswirkungen (Principal adverse impacts - PAI) berücksichtigt?
Soziales und Arbeitnehmerfragen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind Exposition gegenüber umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen) Ausschlusskriterien
  Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Beteiligungsgesellschaften, die in Verstöße gegen die UNGC-Prinzipien oder die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen verwickelt waren Ausschlusskriterien

1 Dies gilt ab dem 29. Dezember 2023 und die periodische Berichterstattung beginnt aufgrund der regulatorischen Anforderungen ab dem 31. Dezember 2023, für den ersten Berichtszeitraum ab dem 29. Dezember 2023.

'Weicht die übersetzte Fassung dieses Offenlegungstextes von der englischen Fassung ab, so ist die englische Originalfassung maßgebend'