Bitte stellen Sie sicher, dass Javascript zwecks Zugang zur Websiteaktiviert ist Status under the EU Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) - Horizon Sustainable Future Technologies Fund - Janus Henderson Investors - Europe PA Switzerland (DE)
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Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) – Sustainable Future Technologies Fund

Janus Henderson Fund – Sustainable Future Technologies Fund

Der Fonds wird als ein Produkt eingestuft, das die Bestimmungen von Artikel 9 der Offenlegungsverordnung (SFDR) erfüllt und ökologische und/oder soziale Merkmale fördert.

A. Zusammenfassung

Der Investmentmanager verwendet eine Reihe von Quellen/Methoden, um die obligatorischen Indikatoren für die wesentlichen negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ("PAIs") im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) zu berücksichtigen, und so sicherzustellen, dass seine nachhaltigen Investitionen die relevanten ökologischen oder sozialen Ziele nicht in nennenswertem Umfang beeinträchtigen. Je nach Indikator verwendet der Investmentmanager einen oder mehrere der folgenden Ansätze:

Der Investmentmanager wendet Kontrollmechanismen an, um Investitionen in Emittenten zu vermeiden, die an bestimmten Aktivitäten beteiligt sind oder Einkünfte aus diesen Aktivitäten erzielen, wie unten beschrieben;

Das interne ESG-Prozesssteuerungsüberwachungs-Tool ("PCM") des Investmentmanagers, das ESG-bezogene Kennzahlen enthält, um Unternehmensergebnisse in Bezug auf ESG-Indikatoren zu bewerten, und Firmen mit ESG-Ratings von CCC und B (ESG-laggards) auf der Grundlage seiner eigenen Methodik identifiziert;

Überwachung von Kontroversen;

Die Verwendung von Daten Dritter zur Identifizierung von Unternehmen mit ESG-Ratings von CCC und B (ESG-laggards) unter Verwendung eines relativen Branchenratings, das einen gewichteten Durchschnittswert für die wichtigsten ESG-Themen beinhaltet; und

Aktivitäten und berichtete Kennzahlen der zugrunde liegenden Investitionen werden auf Kriterien für erhebliches Schadenspotential überprüft, die von JHI unter Bezugnahme auf die relevanten obligatorischen wesentlichen nachteiligen Auswirkungen (PAIs) gemäß der Offenlegungsverordnung (SFDR) definiert werden, und zwar in Abhängigkeit von dem Leistungsergebnis des Unternehmens im Hinblick auf vorher festgelegte hausinterne Ausschlusskriterien (die quantitativer oder qualitativer Natur sein können).

Das Anlageziel des Fonds besteht darin, langfristig Kapitalwachstum zu erzielen, indem er in technologieorientierte Unternehmen investiert, die zur Entwicklung einer nachhaltigen globalen Wirtschaft in den Bereichen Umwelt und Soziales beitragen. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um sein nachhaltiges Anlageziel zu erreichen.

Der Fonds strebt Kapitalwachstum durch Investitionen in den globalen Aktienmarkt und insbesondere durch Engagements in technologieorientierten Unternehmen an, deren Produkte und Dienstleistungen einen positiven Beitrag zur Umwelt oder Gesellschaft leisten und damit zur Entwicklung einer nachhaltigen Weltwirtschaft beitragen. Anleger sollten diesen Abschnitt in Verbindung mit der Anlagestrategie des Fonds (wie im Abschnitt "Fonds" des Prospekts dargelegt) lesen.

Der Fonds integriert Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in die fundamentale Bottom-up-Analyse und Bewertung von Unternehmen. Fundamentales Research ermöglicht es dem Anlageverwalter, den Hype-Zyklus1 der nachhaltigen Technologien zu nutzen und Unternehmen zu identifizieren, die einen positiven Beitrag zu ökologischen und sozialen Themen leisten. Der Anlageprozess berücksichtigt und überwacht Klima- und Umweltindikatoren sowie soziale und Arbeitnehmerbelange im Rahmen der Anlageprüfung und reagiert darauf durch die Ausübung von Stimmrechten, einen aktiven Unternehmensdialog und Aktionspläne, die für Anlageentscheidungen relevant sind.

Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken ("Richtlinie") bewertet.

Die Richtlinie ist Teil der "ESG-Anlagerichtlinie" von Janus Henderson, die im Abschnitt "Über uns - Umwelt, Soziales und Governance (ESG)" auf der Website www.janushenderson.com zu finden ist.

Darüber hinaus ist der Investmentmanager Unterzeichner der UN-Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren (UNPRI).

1Der "Hype-Zyklus" stellt die verschiedenen Phasen in der Entwicklung einer Technologie von der Konzeption bis zur weit verbreiteten Einführung dar.

Mindestens 90 % der Anlagen des Finanzprodukts werden zur Erreichung des nachhaltigen Anlageziels des Finanzprodukts verwendet. Obwohl der Investmentmanager keine festgelegte Allokationsquote anstrebt, wird davon ausgegangen, dass mindestens 25 % in Anlagen mit einem ökologischen Ziel und 25 % in Anlagen mit einem sozialen Ziel investiert werden.

Die verbleibenden Anlagen, die als "nicht nachhaltig" gekennzeichnet sind, können auch Barmittel oder Barmitteläquivalente umfassen, neben den Instrumenten, die zum Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements gehalten werden, wie z. B. vorübergehende Bestände an Indexderivaten.

Alle Investitionen des Finanzprodukts, die dazu dienen, die durch das Finanzprodukt geförderten Umweltmerkmale zu erfüllen, sind Direktinvestitionen.

Der Investmentmanager wendet Auswahlkriterien an, um sicherzustellen, dass der Fonds nur in Unternehmen investiert, die mindestens 50 % ihrer derzeitigen oder künftig erwarteten Einnahmen aus Gütern und Dienstleistungen erzielen, die zu den unten aufgeführten nachhaltigen Technologiethemen des Investmentmanagers gehören:

  • Saubere Energietechnik
  • Ressourcen- und Produktivitätsoptimierung
  • Smart Cities
  • Kohlenstoffarme Infrastruktur
  • Sanfte Mobilität
  • Digitale Demokratisierung
  • Gesundheitstechnologie
  • Datensicherheit
    2. Kohlenstoff – Kohlenstoffintensitätsbereich 1&2
    3. CO2 – Carbon Footprint Scope 1&2
    4. Allgemeiner UNGC-Compliance-Status
    5, % des Portfolios auf die Nachhaltigkeitsthemen des Fonds ausgerichtet
    6. Anzahl der beteiligten Unternehmen gemäß dem Dialogkonzept des Anlageverwalters
    7. ESG-Ausschlussfilter – siehe „G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale?" weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale?" weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen.

Im Folgenden wird erläutert, wie die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Zielen nachhaltiger Investitionen nicht wesentlich schaden, und wie die gute Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, bewertet wird.

Das Front Office Controls & Governance Team stellt fortlaufend sicher, dass die Anlageprodukte gemäß den dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen gemanagt werden.

Das Anlageuniversum des Fonds wird durch die Anwendung positiver Screening-Kriterien auf Basis der Anlagethemen für nachhaltige Technologien des Investmentmanagers definiert. Der Investmentmanager wendet eine eigene Methodik an, um sicherzustellen, dass Unternehmen, in die der Fonds investiert, mindestens 50 % ihrer derzeitigen oder künftig erwarteten Einnahmen aus Waren und Dienstleistungen erzielen, die auf diese Nachhaltigkeitsthemen ausgerichtet sind.

Darüber hinaus verwendet der Anlageverwalter Ausschlusskriterien, um Direktanlagen in Unternehmensemittenten aufgrund ihrer Beteiligung an bestimmten Aktivitäten auszuschließen. Insbesondere sind Emittenten ausgeschlossen, die mit bedenklichen Chemikalien, der Gewinnung und Raffinierung fossiler Brennstoffe, der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen, Gentechnik, Brand- oder Kernwaffen zu tun haben; oder mehr als 5 % ihrer Einnahmen aus der Herstellung von Alkohol, nichtmedizinischen Tierversuchen, Pelzwaren, Glücksspiel, Pornografie, intensiver Landwirtschaft, Tabak oder Kernkraft erzielen. Emittenten werden auch ausgeschlossen, wenn sie vermutlich gegen die UN Global Compact (UNGC)-Prinzipien verstoßen haben, (welche u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken). Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlusspolitik an, die auch umstrittene Waffen einschließt, wie im Absatz 10.15 des Prospekts im Abschnitt "Anlagebeschränkungen“ näher beschrieben.

Der Anlageverwalter geht davon aus, dass die Screening-Kriterien das Anlageuniversum des Fonds um mindestens 20 % verringern werden.

Der Anlageverwalter kann Positionen in den Fonds aufnehmen, die auf der Grundlage von Daten oder Screenings Dritter die oben genannten Kriterien, die Ausschlusskriterien, möglicherweise nicht erfüllen, sofern er der Ansicht ist, dass die externen Daten unzureichend oder ungenau sind.

B. Keine wesentliche Beeinträchtigung des nachhaltigen Anlageziels

Der Investmentmanager verwendet eine Reihe von Quellen/Methoden, um die obligatorischen Indikatoren für die wesentlichen negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ("PAIs") im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) zu berücksichtigen, und so sicherzustellen, dass seine nachhaltigen Investitionen die relevanten ökologischen oder sozialen Ziele nicht in nennenswertem Umfang beeinträchtigen. Je nach Indikator verwendet der Investmentmanager einen oder mehrere der folgenden Ansätze:

Der Investmentmanager wendet Kontrollmechanismen an, um Investitionen in Emittenten zu vermeiden, die an bestimmten Aktivitäten beteiligt sind oder Einkünfte aus diesen Aktivitäten erzielen, wie unten beschrieben;

Das interne ESG-Prozesssteuerungsüberwachungs-Tool ("PCM") des Investmentmanagers, das ESG-bezogene Kennzahlen enthält, um Unternehmensergebnisse in Bezug auf ESG-Indikatoren zu bewerten, und Firmen mit ESG-Ratings von CCC und B (ESG-laggards) auf der Grundlage seiner eigenen Methodik identifiziert;

Überwachung von Kontroversen;

Die Verwendung von Daten Dritter zur Identifizierung von Unternehmen mit ESG-Ratings von CCC und B (ESG-laggards) unter Verwendung eines relativen Branchenratings, das einen gewichteten Durchschnittswert für die wichtigsten ESG-Themen beinhaltet; und

Aktivitäten und berichtete Kennzahlen der zugrunde liegenden Investitionen werden auf Kriterien für erhebliches Schadenspotential überprüft, die von JHI unter Bezugnahme auf die relevanten obligatorischen wesentlichen nachteiligen Auswirkungen (PAIs) gemäß der Offenlegungsverordnung (SFDR) definiert werden, und zwar in Abhängigkeit von dem Leistungsergebnis des Unternehmens im Hinblick auf vorher festgelegte hausinterne Ausschlusskriterien (die quantitativer oder qualitativer Natur sein können).

C. Nachhaltiges Anlageziel des Finanzprodukts

Das Anlageziel des Fonds besteht darin, langfristig Kapitalwachstum zu erzielen, indem er in technologieorientierte Unternehmen investiert, die zur Entwicklung einer nachhaltigen globalen Wirtschaft in den Bereichen Umwelt und Soziales beitragen. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um sein nachhaltiges Anlageziel zu erreichen.

D. Investitionsstrategie

Der Fonds strebt Kapitalwachstum durch Investitionen in den globalen Aktienmarkt und insbesondere durch Engagements in technologieorientierten Unternehmen an, deren Produkte und Dienstleistungen einen positiven Beitrag zur Umwelt oder Gesellschaft leisten und damit zur Entwicklung einer nachhaltigen Weltwirtschaft beitragen. Anleger sollten diesen Abschnitt in Verbindung mit der Anlagestrategie des Fonds (wie im Abschnitt "Fonds" des Prospekts dargelegt) lesen.

Der Fonds integriert Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in die fundamentale Bottom-up-Analyse und Bewertung von Unternehmen. Fundamentalresearch ermöglicht es dem Investmentmanager, sich im Hype-Zyklus 1 der nachhaltigen Technologien zurechtzufinden und auch Unternehmen zu identifizieren, die einen positiven Beitrag zu ökologischen und sozialen Themen leisten. Der Anlageprozess berücksichtigt und überwacht Klima- und Umweltindikatoren sowie Sozial- und Arbeitnehmerbelange als Teil seines Due-Diligence-Prozesses für Anlagen und reagiert auf sie durch die Ausübung von Stimmrechten sowie aktives Engagement und Maßnahmenpläne, die Einfluss auf Anlageentscheidungen haben.

In regelmäßigen Abständen wird im Rahmen von Desk Reviews überprüft, ob die Zuordnung der Erträge zu nachhaltigen Technologiethemen unter Berücksichtigung der Qualifikation des Investmentmanagers und unabhängiger Unternehmensanalysen angemessen ist.

Unternehmen, in die investiert wird, werden vom Investmentmanager daraufhin geprüft, ob sie gute Unternehmensführungspraktiken anwenden.

Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken ("Richtlinie") bewertet.

Die Richtlinie legt Mindeststandards fest, anhand derer die Unternehmen, in die investiert wird, vom Investmentmanager vor der Tätigung einer Investition und fortlaufend bewertet und überwacht werden. Zu diesen Standards können unter anderem solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Mitarbeitern, die Vergütung des Personals und die Einhaltung der Steuervorschriften gehören. Der Investmentmanager misst der Bewertung der Unternehmenskultur, der Wertvorstellungen, der Geschäftsstrategie, der Zusammensetzung und Diversität des Verwaltungsrats, der Steuertransparenz, der Rechnungsprüfung, der Kontrollen und der Vergütung besondere Bedeutung bei. Allgemein anerkannte Corporate-Governance-Standards können für kleinere Organisationen oder zur Berücksichtigung lokaler Governance-Standards gegebenenfalls nach Ermessen des Investmentmanagers angepasst werden.

Die Richtlinie ist Teil der "ESG-Anlagerichtlinie" von Janus Henderson, die im Abschnitt "Über uns - Umwelt, Soziales und Governance (ESG)" auf der Website www.janushenderson.com zu finden ist.

Darüber hinaus ist der Anlageverwalter Unterzeichner der UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren (UNPRI). Als Unterzeichner werden die guten Unternehmensführungspraktiken (Good Governance Practices) der Portfoliounternehmen vor der Anlage und danach in regelmäßigen Abständen anhand der UNPRI-Prinzipien bewertet.

1 „Hype-Zyklus“ bezeichnet die verschiedenen Phasen bei der Entwicklung einer Technologie, von der Konzeption bis zur breiten Einführung, einschließlich der Anlegerstimmung in Bezug auf diese Technologie und die dazugehörigen Aktien während des Zyklus.

E. Investitionsquote

Mindestens 90 % der Anlagen des Finanzprodukts werden zur Erreichung des nachhaltigen Anlageziels des Finanzprodukts verwendet. Obwohl der Investmentmanager keine festgelegte Allokationsquote anstrebt, wird davon ausgegangen, dass mindestens 25 % in Anlagen mit einem ökologischen Ziel und 25 % in Anlagen mit einem sozialen Ziel investiert werden.

Die verbleibenden Anlagen, die als "nicht nachhaltig" gekennzeichnet sind, können auch Barmittel oder Barmitteläquivalente umfassen, neben den Instrumenten, die zum Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements gehalten werden, wie z. B. vorübergehende Bestände an Indexderivaten.

Alle Investitionen des Finanzprodukts, die dazu dienen, die durch das Finanzprodukt geförderten ökologischen und/oder sozialen Eigenschaften zu erfüllen, sind Direktinvestitionen.

F. Überwachung des nachhaltigen Anlageziels

Der Investmentmanager wendet Auswahlkriterien an, um sicherzustellen, dass der Fonds nur in Unternehmen investiert, die mindestens 50 % ihrer derzeitigen oder künftig erwarteten Einnahmen aus Gütern und Dienstleistungen erzielen, die zu den unten aufgeführten nachhaltigen Technologiethemen des Investmentmanagers gehören:

Saubere Energietechnik

Ressourcen- und Produktivitätsoptimierung

Smart Cities

Kohlenstoffarme Infrastruktur

Sanfte Mobilität

Digitale Demokratisierung

Gesundheitstechnologie

Datensicherheit

  1. Kohlenstoff - Kohlenstoffintensität Scope 1&2
  2. Kohlenstoff– CO2-Fußabdruck Scope 1&2
  3. Gesamtstatus der UNGC-Konformität

% des Portfolios, ausgerichtet auf die Nachhaltigkeitsthemen des Fonds

Anzahl der Unternehmen mit denen ein Dialog gemäß dem Dialogkonzept des Anlageverwalters geführt wird

ESG-Ausschlusskriterien - siehe "G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale?"weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen.

Im Folgenden wird erläutert, wie die nachhaltigen Investitionen den ökologischen oder sozialen Zielen nachhaltiger Investitionen nicht wesentlich schaden, und wie die gute Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, bewertet wird. Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-9-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Research. Das Front Office Controls & Governance Team stellt laufend sicher, dass die Anlageprodukte im Einklang mit den dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden. Finanzielle Risiken überprüfen und hinterfragen das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken neben traditionellen Marktrisikokennzahlen und betten Nachhaltigkeitsrisiken in die Risikoprofile ein. Investment Compliance setzt Ausschlusskriterien um und überwacht diese laufend; zusätzlich werden, soweit zutreffend, Elemente der manuellen Kontrolle umgesetzt.

G. Methodologien

Das Anlageuniversum des Fonds wird durch die Anwendung positiver Screening-Kriterien auf Basis der Anlagethemen für nachhaltige Technologien des Investmentmanagers definiert. Der Investmentmanager wendet eine eigene Methodik an, um sicherzustellen, dass Unternehmen, in die der Fonds investiert, mindestens 50 % ihrer derzeitigen oder künftig erwarteten Einnahmen aus Waren und Dienstleistungen erzielen, die auf diese Nachhaltigkeitsthemen ausgerichtet sind.

Darüber hinaus verwendet der Anlageverwalter Ausschlusskriterien, um Direktanlagen in Unternehmensemittenten aufgrund ihrer Beteiligung an bestimmten Aktivitäten auszuschließen. Insbesondere sind Emittenten ausgeschlossen, die mit bedenklichen Chemikalien, der Gewinnung und Raffinierung fossiler Brennstoffe, der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen, Gentechnik, Brand- oder Kernwaffen zu tun haben; oder mehr als 5 % ihrer Einnahmen aus der Herstellung von Alkohol, nichtmedizinischen Tierversuchen, Pelzwaren, Glücksspiel, Pornografie, intensiver Landwirtschaft, Tabak oder Kernkraft erzielen. Emittenten werden auch ausgeschlossen, wenn sie vermutlich gegen die UN Global Compact (UNGC)-Prinzipien verstoßen haben, (welche u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken). Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlusspolitik an, die auch umstrittene Waffen einschließt, wie im Absatz 10.15 des Prospekts im Abschnitt "Anlagebeschränkungen“ näher beschrieben.

Der Anlageverwalter geht davon aus, dass die Screening-Kriterien das Anlageuniversum des Fonds um mindestens 20 % verringern werden.

Der Anlageverwalter kann Positionen in den Fonds aufnehmen, die auf der Grundlage von Daten oder Screenings Dritter die oben genannten Kriterien, die Ausschlusskriterien, möglicherweise nicht erfüllen, sofern er der Ansicht ist, dass die externen Daten unzureichend oder ungenau sind.

H. Datenquellen und -verarbeitung

Der Fonds stützt sich auf eine Reihe von Drittanbietern, die Daten liefern, in Kombination mit eigenem internen Research, um die geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Die verbindlichen Ausschlüsse, die für den Fonds gelten, um Investitionen in bestimmte Tätigkeiten zu vermeiden, die der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Menschen oder der Umwelt schaden könnten, basieren auf Daten von Vigeo Eiris. Die Ausschlüsse werden über ein System zur Compliance-Überwachung kontrolliert.

Der unternehmensweite Ausschluss umstrittener Waffen basiert auf MSCI-Daten. Für die Förderung des Klimaschutzes stützt sich der Fonds auf zusätzliche Daten über Kohlenstoffemissionen von ISS. Die Anwendung der UNGC-Prinzipien (die u.a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken) stützt sich auf Daten von Sustainalytics.

Die Stimmrechtsvertretung erfolgt durch ISS, unterstützt durch das zentrale Governance- und Stewardship-Team bzw. das zentrale JHI-ESG-Team. Die Daten zum Dialog mit Unternehmen werden vom Investmentteam verwaltet und verarbeitet*.  Die Daten zu Kontroversen werden von RepRisk ergänzt. Broker, akademische und branchenspezifische Analysen sowie interne Research-Daten können ebenfalls die Beurteilungen zu all diesen Themen beeinflussen. Aktionspläne und Daten zum Unternehmensdialog werden vom Investitionsteam manuell erfasst und gesammelt.

Soweit das Angebot von Datenanbietern dies ermöglicht, kann der Anlageverwalter die Datenprozesse aktualisieren.

Auf Portfolioebene finden mehrere Prozesse statt, um die Datenqualität der ESG-Daten zu gewährleisten. Die Zuordnung von Emittenten beruht auf Überprüfungen, um Doppeleinträge von Emittenten, nicht zugeordnete Emittenten und unterschiedliche Methoden zur Emittentenidentifizierung zu beseitigen. Aktionspläne und Engagementdaten werden im Rahmen von Data-Deep-Dives überprüft.

Wenn keine Ausschlussdaten verfügbar sind oder das Anlageteam mit der Bewertung nicht einverstanden ist, unterstützt der spezielle Nachhaltigkeitsanalyst den Investmentanalysten bei der Feststellung, ob die potenzielle Beteiligungsposition gegen die Ausschlusspolitik des Fonds verstößt. Bei Bedarf wird die Analyse dann einem unabhängigen Aufsichtsgremium bei JHI vorgelegt, um die Bewertung zu validieren.

Je nach Datenverfügbarkeit werden vom Investmentteam monatliche und/oder jährliche Daten-Feeds von verschiedenen Drittanbietern manuell heruntergeladen. Das zentrale JHI ESG-Team unterstützt einige der Datenprozesse.

Der Anteil der geschätzten Daten entwickelt sich ständig weiter und wird bei Bedarf durch internes Research des Investmentteams ergänzt.

*Zu dem in diesem Dokument erwähnten Anlageteam gehören: ein spezieller Nachhaltigkeitsanalyst, Anlageanalysten und ein Research-Support-Team.

I. Grenzen der Methoden und Daten

Der Investmentmanager ist sich der Grenzen einer statischen Beurteilung komplexer Themen mit unvollkommenen Daten und Angaben sowie unterschiedlichen Methoden bewusst. Aktives Management und fundierte Sektor- und ESG-Kenntnisse sind in dieser Situation von entscheidender Bedeutung.

Die Bewertung der Wesentlichkeit erfolgt auf der Grundlage von SASB, GRI, EU PAI, TCFD, Taxonomie, durch unseren zuständigen Nachhaltigkeitsanalysten und unter Nutzung der Kompetenzen des Investmentteams in den Bereichen ESG und Technologie. Als Spezialist für den Technologiesektor mit einem kompetenten Nachhaltigkeitsanalysten ist das Team optimal aufgestellt, um die Wesentlichkeit zu beurteilen und Innovationen und disruptive Entwicklungen in diesem Bereich zu nutzen.

Fehlen Daten für Ausschlussfilter, werden die Sachverhalte einem unabhängigen Aufsichtsgremium bei JHI vorgelegt.

J. Due-Diligence-Prüfung

In der JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken sind die unternehmensweiten ESG-Integrationsprinzipien, die Grundsätze für nachhaltige Investitionen und die grundlegenden Ausschlüsse für Unternehmen, in die investiert wird, festgelegt. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden. Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist.

Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-9-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Untersuchungen. Das Front Office Controls & Governance Team stellt laufend sicher, dass die Anlageprodukte im Einklang mit den dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance setzt Ausschlusskriterien um und überwacht diese laufend; zusätzlich werden, soweit zutreffend, Elemente der manuellen Aufsicht umgesetzt.

K. Engagement-Richtlinien

Der Investmentmanager verfolgt einen proaktiven Ansatz, um den Unternehmen Standpunkte mitzuteilen und Verbesserungen bei der Effizienz und den Standards der Unternehmensverantwortung und -führung anzustreben, und unterstützt Kernprinzipien wie Offenlegung, Transparenz und Stimmigkeit. Jedes Portfoliounternehmen wird im Hinblick auf seine Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken anhand spezifischer Dialogkriterien analysiert.

Siehe die ESG-Anlagepolitik von Janus Henderson auf www.janushenderson.com sowie die V&E-Leitlinien & Bericht der Strategie und das Dokument "Anlagegrundsätze" für weitere Informationen.

  • Der Ansatz für ESG-Abstimmungen und den Unternehmensdialog ist evidenzbasiert", systematisch und pragmatisch.
  • Der Unternehmensdialog kann unternehmensspezifisch oder themenorientiert sein und ist eine Mischung aus proaktiven und reaktiven Dialogaktivitäten.
  • Die Analyse des Portfolios anhand von ESG-Daten fließt in diese Liste ein, ebenso wie Kontroversen, wissenschaftliche Fortschritte, interne und externe Research-Ergebnisse und positive Maßnahmen, die von den Portfoliounternehmen ergriffen werden.
  • Der Anlageverwalter steht in direktem Dialog mit den Unternehmen, sei es durch formelle und informelle Treffen, Telefonate oder schriftlich, und übernimmt eine Vordenkerrolle beim Dialog zu komplexen sozialen und ökologischen Themen.

Bei Bedarf werden von einem kompetenten Nachhaltigkeitsanalysten ad hoc ESG-Deep-Dives durchgeführt.

Kontroversen werden beobachtet, und der Anlageverwalter bringt gegebenenfalls unsere Branchen- und Nachhaltigkeitsexpertise ein, unterstützt von einem kompetenten Nachhaltigkeitsanalysten. Solche Kontroversen werden vom Investitionsteam regelmäßig gefiltert, analysiert und thematisiert, wenn dies erforderlich ist. In solchen Fällen werden gegebenenfalls Aktionspläne erstellt.

Während die Stimmrechte der Aktionäre Teil der guten Unternehmensführung sind, berücksichtigt das Team auch die Erfolgsbilanz des Vorstands und des Managements, die über die traditionellen Governance-Modelle hinausgeht. Das Governance & Stewardship (G&S)-Team ist eine zentrale Ressource zur Unterstützung von Investmentteams beim ESG-Dialog.

Der Anlageverwalter übt das Stimmrecht im Namen seiner Kunden bei Versammlungen aller Unternehmen aus, an denen er Positionen hält. Die einzige Ausnahme sind Versammlungen, bei denen eine Aktiensperre (Share Blocking) oder andere Stimmrechtsbeschränkungen bestehen.

Um das Team bei der Beurteilung der Corporate Governance von Portfoliounternehmen zu unterstützen, nimmt Janus Henderson die Dienste eines unabhängigen Beraters für die Stimmrechtsvertretung in Anspruch. Der Berater für die Stimmrechtsvertretung gibt Stimmempfehlungen ab, die auf den Corporate Governance-Richtlinien von Janus Henderson basieren. Janus Henderson besitzt ein Proxy Voting Committee (Stimmrechtsvertretungsausschuss), das für das Verhalten bei wichtigen Abstimmungen verantwortlich ist und Richtlinien zur Überwachung des Abstimmungsprozesses erarbeitet. Dieser Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Bereiche Investment-Portfolio-Management, Corporate Governance, Rechnungswesen, Recht und Compliance zusammen. Darüber hinaus ist der Stimmrechtsvertretungsausschuss für die Überwachung und Lösung möglicher Interessenkonflikte in Bezug auf die Stimmrechtsvertretung zuständig.

L. Erreichen des nachhaltigen Anlageziels

Es wurde kein Index als Referenzindex für die Erfüllung der durch dieses Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele festgelegt.

M. Wesentliche negative Auswirkungen (PAI)

PAIs werden auf der Produktebene 1 berücksichtigt, In der folgenden Tabelle sind nur die PAIs auf Produktebene enthalten. Die nachstehende Tabelle zeigt, wo wesentliche nachteilige Auswirkungen (PAI) durch Ausschlussverfahren sowie Einflussnahme auf und Dialog mit Unternehmen berücksichtigt werden:

Negativer Nachhaltigkeitsindikator Kennzahl Wie werden wesentliche nachteilige Auswirkungen (Principal adverse impacts - PAI) berücksichtigt?
Treibhausgasemissionen Treibhausgasemissionen Scope 1 Treibhausgasemissionen Ausschlusskriterien
Scope 2 Treibhausgasemissionen Ausschlusskriterien
  CO2-Fußabdruck CO2-Fußabdruck Ausschlusskriterien
Treibhausgasintensität von Portfoliounternehmen Treibhausgasintensität der Portfoliounternehmen Ausschlusskriterien
  Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Ausschlusskriterien
Soziales und Arbeitnehmerfragen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind Exposition gegenüber umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen) Ausschlusskriterien
  Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Beteiligungsgesellschaften, die in Verstöße gegen die UNGC-Prinzipien oder die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen verwickelt waren Ausschlusskriterien


1
Diese Regelung trat am 1. Juni 2022 in Kraft, die regelmäßige Berichterstattung beginnt am 1. Januar 2023 mit Informationen für den ersten Berichtszeitraum ab dem 1. Juni 2022.

 

Der Investmentmanager verfolgt einen proaktiven Ansatz, um den Unternehmen Sichtweisen mitzuteilen und Verbesserungen bei der Leistungsbilanz und den Standards der Unternehmensverantwortung und -führung anzustreben, und unterstützt Kernprinzipien wie Offenlegung, Transparenz und Stimmigkeit, während er gleichzeitig ökologische und soziale Aspekte fördert.

Die Strategie besitzt zwei Dimensionen: nachhaltige Ziele und Förderung ökologischer und sozialer Merkmale durch ihre Portfolioverpflichtungen, z. B. zur Dekarbonisierung und zur Geschlechtervielfalt in den Vorständen.

Wir betrachten unseren Ansatz für Abstimmungen und den Unternehmensdialog als "evidenzbasiert", systematisch und pragmatisch. Diese werden anhand einer Vielzahl von Informationen und Daten überprüft, die entweder direkt vom Wertpapieremittenten oder von Dritten (Research-Anbieter, Indexanbieter, Berater) stammen. Die folgenden ESG-Datenanbieter werden für unsere ESG-Analyse herangezogen. Wir nutzen eine Vielzahl von Informationsquellen, darunter Wertpapieremittenten sowie externe Research-Anbieter und Berater, um unsere Portfoliounternehmen einzustufen und zu bewerten. Zu den wichtigsten Informationsquellen gehören:

■ MSCI ■ Sustainalytics ■ Bloomberg

■ Vigeo EIRIS ■ Institutional Shareholder Services (ISS) ■ RepRisk

Die thematische Zuordnung der Daten basiert auf einem internen Prozess und wird vom FOGC überwacht.

Als aktive Anlageverwalter mit einem direkten Draht zur Geschäftsführung verfolgen wir einen proaktiven Ansatz, um den Unternehmen eigene Einschätzungen mitzuteilen und Verbesserungen bei der Performance und den Standards der Unternehmensverantwortung und -führung anzustoßen, wie z. B. Offenlegung, Transparenz und Konsistenz. Jedes Portfoliounternehmen wird im Hinblick auf seine Umwelt- Sozial- und Governance-Risiken analysiert, wie anhand der folgenden Dialogkriterien dargelegt.

'Weicht die übersetzte Fassung dieses Offenlegungstextes von der englischen Fassung ab, so ist die englische Originalfassung maßgebend'