Bitte stellen Sie sicher, dass Javascript zwecks Zugang zur Websiteaktiviert ist Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) – Janus Henderson Horizon Japan Opportunities Fund - Janus Henderson Investors - Europe PI Austria
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Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR)

Janus Henderson Horizon Japan Opportunities Fund

Identifizierungsnummer für juristische Personen: 2138002J1166S4JQFP14

A. Zusammenfassung

Der Fonds wird als ein Fonds eingestuft, der die Offenlegungsbestimmungen von Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (SFDR) als ein Produkt erfüllt, das ökologische und/oder soziale Merkmale fördert und in Unternehmen mit guten Governance-Praktiken investiert, verfolgt jedoch kein nachhaltiges Anlageziel.

Der Fonds fördert die folgenden ökologischen und/oder sozialen Merkmale:

  • Vermeidung von Investitionen in bestimmte Tätigkeiten, die der menschlichen Gesundheit und dem Wohlbefinden schaden können, durch Anwendung verbindlicher Ausnahmen.
  • Fördert die Eindämmung des Klimawandels.
  • Unterstützung der UNGC-Prinzipien (die u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).
  • Vermeidung von Emittenten mit den schlechtesten ESG-Ratings.
  • Interaktion mit Unternehmen, die in Sachen ESG zurückliegen, um ihre Praktiken und/oder ESG-Ratings zu verbessern.

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Dieser Fonds strebt Kapitalwachstum durch Investitionen in den japanischen Aktienmärkten an.

Die verbindlichen Elemente der nachstehend beschriebenen Anlagestrategie, die als Screenings implementiert sind, werden in das Compliance-Modul des Auftragsverwaltungssystems des Anlageverwalters kodiert, das laufend Daten von Drittanbietern nutzt. Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es dem Anlageverwalter, alle vorgeschlagenen Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen in Bezug auf den Status der Bestände bei der regelmäßigen Aktualisierung der Daten Dritter zu erkennen.

Eines der nachstehend genannten Kriterien für verbindliche Elemente ist nicht als automatisierte Datenpunkte innerhalb des Auftragsverwaltungssystems verfügbar und wird durch externes oder internes Research belegt:

  • Engagements bei Emittenten mit einem Status der UNGC-Grundsätze von „nicht bestanden“.

Es werden Interaktionspläne vereinbart und regelmäßig im Hinblick auf Engagementaktivitäten überprüft, einschließlich der Fortschritte im Vergleich zum Interaktionsplan während des 24-monatigen Zeitraums.

Der Anlageverwalter wird:

  • Screenings anwenden, um Direktinvestitionen in Unternehmensemittenten aufgrund ihrer Einbindung in bestimmte Aktivitäten auszuschließen. Insbesondere sind Emittenten ausgeschlossen, wenn:
    • sie 10 % oder mehr ihrer Einnahmen aus Glücksspielen, militärischen Verträgen, Kleinwaffen oder Tabak erzielen;
    • sie 5 % oder mehr der Einnahmen aus Erwachsenenunterhaltung erzielen.
  • Screenings zum Ausschluss von Investitionen in Emittenten anwenden, die mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus Kraftwerkskohle erzielen.
  • Mit Emittenten, die gegen die Grundsätze des UNGC verstoßen, in Kontakt treten und nur dann investieren oder weiterhin investiert bleiben, wenn sie durch ein solches Engagement davon ausgehen, dass sie auf dem richtigen Weg sind, sich zu verbessern. Wenn der Emittent innerhalb von 24 Monaten kein "bestandenes" Rating erreicht, wird er veräußert und es werden Überprüfungen durchgeführt, um den Emittenten auszuschließen.
  • Screenings anwenden, um sicherzustellen, dass mindestens 80 % des Portfolios, das in Aktien von Unternehmensemittenten investiert ist, ein ESG-Risiko-Rating von BB oder höher haben (nach MSCI https://www.msci.com/, oder gleichwertig).
  • Unternehmen, die Aktien emittieren und ein Rating von B oder CCC haben, als ESG-Nachzügler betrachten. Sich mit diesen Emittenten auseinandersetzen und nur dann investieren oder weiter investiert bleiben, wenn er im Zuge der kritischen Kontaktnahme zu der Auffassung gelangt, dass diese auf einem guten Weg der Verbesserung sind und dass das Rating des Emittenten heraufgestuft werden wird. Wird das Rating des Emittenten nicht innerhalb von 24 Monaten heraufgestuft, wird er veräußert, und es werden Kontrollmechanismen angewendet, um den Emittenten auszuschließen.

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (siehe die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“ in der „JHI verantwortungsvollen Anlagepolitik“) an, die umstrittene Waffen umfasst.

Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating höher als:

  1. 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
  2. 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".

Der Fondsmanager kann Positionen in den Fonds aufnehmen, die auf Grundlage von Daten oder Prüfungen Dritter die oben genannten Kriterien offenbar nicht erfüllen, wenn der Anlageverwalter der Ansicht ist, dass die Daten Dritter möglicherweise unzureichend oder ungenau sind.

Der Anlageverwalter kann die Daten als unzureichend oder ungenau einstufen, wenn beispielsweise die Recherchen des externen Datenanbieters historisch, vage oder auf veralteten Quellen basieren oder der Anlageverwalter über andere Informationen verfügt, die Zweifel an der Genauigkeit der Recherchen aufkommen lassen.

Wenn der Anlageverwalter die Daten Dritter in Zweifel ziehen möchte, wird dies einem funktionsübergreifend arbeitenden ESG-Aufsichtsausschuss vorgelegt, der die „Außerkraftsetzung“ der Daten Dritter autorisieren muss.

Wenn ein externer Datenanbieter keine Recherchen zu einem bestimmten Emittenten oder einer ausgeschlossenen Aktivität bereitstellt, kann der Anlageverwalter investieren, wenn er durch eigene Recherchen zu dem Schluss kommt, dass der Emittent nicht an der ausgeschlossenen Aktivität beteiligt ist.

JHI hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt.

Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dies trägt dazu bei, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.

Die JHI verantwortungsvolle Anlagepolitik, die die JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken einschließt, legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie Basisausschlüsse für investierte Unternehmen.

B. Kein nachhaltiges Anlageziel

Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale, verfolgt aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition.

C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Der Fonds fördert die folgenden ökologischen und/oder sozialen Merkmale:

  • Vermeidung von Investitionen in bestimmte Tätigkeiten, die der menschlichen Gesundheit und dem Wohlbefinden schaden können, durch Anwendung verbindlicher Ausnahmen.
  • Fördert die Eindämmung des Klimawandels.
  • Unterstützung der UNGC-Prinzipien (die u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).
  • Vermeidung von Emittenten mit den schlechtesten ESG-Ratings.
  • Interaktion mit Unternehmen, die in Sachen ESG zurückliegen, um ihre Praktiken und/oder ESG-Ratings zu verbessern.

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

D. Investitionsstrategie

Dieser Fonds strebt Kapitalwachstum durch Investitionen in den japanischen Aktienmärkten an.

Die verbindlichen Elemente der nachstehend beschriebenen Anlagestrategie, die als Screenings implementiert sind, werden in das Compliance-Modul des Auftragsverwaltungssystems des Anlageverwalters kodiert, das laufend Daten von Drittanbietern nutzt. Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es dem Anlageverwalter, alle vorgeschlagenen Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen in Bezug auf den Status der Bestände bei der regelmäßigen Aktualisierung der Daten Dritter zu erkennen.

Eines der nachstehend genannten Kriterien für verbindliche Elemente ist nicht als automatisierte Datenpunkte innerhalb des Auftragsverwaltungssystems verfügbar und wird durch externes oder internes Research belegt:

  • Engagements bei Emittenten mit einem Status der UNGC-Grundsätze von „nicht bestanden“.

Es werden Interaktionspläne vereinbart und regelmäßig im Hinblick auf Engagementaktivitäten überprüft, einschließlich der Fortschritte im Vergleich zum Interaktionsplan während des 24-monatigen Zeitraums.

Unternehmen, in die investiert wird, werden vom Investmentmanager daraufhin geprüft, ob sie gute Unternehmensführungspraktiken anwenden.

Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der JHI verantwortungsbewussten Anlagepolitik, welche die Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken („Richtlinie“) umfasst, bewertet.

Die Richtlinie legt Mindeststandards fest, auf deren Grundlage der Anlageverwalter die Portfoliounternehmen vor der Tätigung einer Anlage und fortlaufend bewertet und überwacht. Diese Standards können unter anderem Folgendes umfassen: solide Geschäftsführung, Mitarbeiterbindung, Vergütung der Mitarbeiter und Einhaltung der Steuervorschriften.

Die Richtlinie kann unter www.janushenderson.com/esg-governance aufgerufen werden.

Darüber hinaus ist der Anlageverwalter Unterzeichner der UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren (UNPRI). Als Unterzeichner werden die guten Unternehmensführungspraktiken (Good Governance Practices) der Portfoliounternehmen vor der Anlage und danach in regelmäßigen Abständen anhand der UNPRI-Prinzipien bewertet.

E. Investitionsquote

Mindestens 90% der Anlagen des Finanzprodukts werden verwendet, um die von dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erzielen.

Zu sonstigen Vermögenswerten, die nicht zur Erzielung ökologischer oder sozialer Merkmale verwendet werden, können Barmittel oder bargeldähnliche Mittel, Instrumente, die zum Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements gehalten werden, z. B. vorübergehende Bestände von Indexderivaten, oder Short-Positionen in Aktien gehören.

F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen

Die Nachhaltigkeitsindikatoren, die verwendet werden, um die Erreichung der einzelnen durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen, sind:

  • ESG-Ausschlusskriterien - siehe Abschnitt G. weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen.
  • Carbon – Carbon Footprint Scope 1&2- Dies sind die zuletzt gemeldeten oder geschätzten Scope 1 + Scope 2 Treibhausgasemissionen des Unternehmens, normalisiert nach Umsatz, was einen Vergleich zwischen Unternehmen unterschiedlicher Größe ermöglicht.
  • Anzahl der Engagements bei Emittenten mit einem Status der UNGC-Grundsätze von „nicht bestanden“.
  • % der Unternehmensemittenten, von denen Aktien gehalten werden, haben ein Rating von BB oder höher.
  • Engagements bei sich im Bestand befindlichen Unternehmensemittenten, die ein ESG-Rating unter BB haben.
  • Datenquellen und Datenverarbeitung – wie in Abschnitt H näher beschrieben.

Das Front Office Controls & Governance-Team stellt bei Bedarf kontinuierlich sicher, dass wir nachweisen können, dass Anlageprodukte im Einklang mit dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden, wenn keine automatisierten Kontrollen und/oder Daten von Drittanbietern verfügbar sind. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance setzt Ausschlusskriterien um und überwacht diese laufend; zusätzlich werden, soweit zutreffend, Elemente der manuellen Kontrolle umgesetzt.

G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale

Der Anlageverwalter wird:

  • Screenings anwenden, um Direktinvestitionen in Unternehmensemittenten aufgrund ihrer Einbindung in bestimmte Aktivitäten auszuschließen. Insbesondere sind Emittenten ausgeschlossen, wenn:
    • sie 10 % oder mehr ihrer Einnahmen aus Glücksspielen, militärischen Verträgen, Kleinwaffen oder Tabak erzielen;
    • sie 5 % oder mehr der Einnahmen aus Erwachsenenunterhaltung erzielen.
  • Screenings zum Ausschluss von Investitionen in Emittenten anwenden, die mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus Kraftwerkskohle erzielen.
  • Mit Emittenten, die gegen die Grundsätze des UNGC verstoßen, in Kontakt treten und nur dann investieren oder weiterhin investiert bleiben, wenn sie durch ein solches Engagement davon ausgehen, dass sie auf dem richtigen Weg sind, sich zu verbessern. Wenn der Emittent innerhalb von 24 Monaten kein "bestandenes" Rating erreicht, wird er veräußert und es werden Überprüfungen durchgeführt, um den Emittenten auszuschließen.
  • Es sollten Überprüfungen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass mindestens 80 % des Portfolios, das in Unternehmensemittenten von Aktien investiert ist, ein ESG-Risikorating von BB oder höher aufweisen (von MSCI – https://www.msci.com/, oder gleichwertig).
  • Unternehmen, die Aktien emittieren und ein Rating von B oder CCC haben, als ESG-Nachzügler betrachten. Sich mit diesen Emittenten auseinandersetzen und nur dann investieren oder weiter investiert bleiben, wenn er im Zuge der kritischen Kontaktnahme zu der Auffassung gelangt, dass diese auf einem guten Weg der Verbesserung sind und dass das Rating des Emittenten heraufgestuft werden wird. Wird das Rating des Emittenten nicht innerhalb von 24 Monaten heraufgestuft, wird er veräußert, und es werden Kontrollmechanismen angewendet, um den Emittenten auszuschließen.

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (siehe die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“ in der „JHI verantwortungsvollen Anlagepolitik“) an, die umstrittene Waffen umfasst.

Der Fondsmanager kann Positionen in den Fonds aufnehmen, die auf Grundlage von Daten oder Prüfungen Dritter die oben genannten Kriterien offenbar nicht erfüllen, wenn der Anlageverwalter der Ansicht ist, dass die Daten Dritter möglicherweise unzureichend oder ungenau sind.

Der Anlageverwalter kann die Daten als unzureichend oder ungenau einstufen, wenn beispielsweise die Recherchen des externen Datenanbieters historisch, vage oder auf veralteten Quellen basieren oder der Anlageverwalter über andere Informationen verfügt, die Zweifel an der Genauigkeit der Recherchen aufkommen lassen.

Wenn der Anlageverwalter die Daten Dritter in Zweifel ziehen möchte, wird dies einem funktionsübergreifend arbeitenden ESG-Aufsichtsausschuss vorgelegt, der die „Außerkraftsetzung“ der Daten Dritter autorisieren muss.

Wenn ein externer Datenanbieter keine Recherchen zu einem bestimmten Emittenten oder einer ausgeschlossenen Aktivität bereitstellt, kann der Anlageverwalter investieren, wenn er durch eigene Recherchen zu dem Schluss kommt, dass der Emittent nicht an der ausgeschlossenen Aktivität beteiligt ist.

H. Datenquellen und -verarbeitung

Der Fonds hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt.

Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dies trägt dazu bei, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.

JHI hat einen zentralisierten, firmeneigenen Prozess zum Abgleich von Forschungsergebnissen entwickelt; dieses zentrale Verfahren zum Abgleich von Forschungsergebnissen gleicht die Daten auf drei verschiedenen Ebenen ab:-

  1. Unternehmensebene,
  2. Positionsebene, und
  3. Fondsebene.

Die Fähigkeit zum Research-Abgleich und Mapping ist für die ESG-Methodik von JHI von entscheidender Bedeutung, da wir wissen, dass ein Wertpapier die ESG-Informationen von der emittierenden juristischen Person übernommen haben könnte, einige ESG-Risiken jedoch nur für das jeweilige Finanzinstrument gelten werden.

JHI wendet eine Reihe von Datenqualitätsregeln an, um die Integrität der Daten zu gewährleisten, die in die zentrale Systemlösung für den Forschungsabgleich eingespeist werden. JHI-Daten, die nicht korrekt mit der Definition des Datenanbieters übereinstimmen, werden nicht in das zentrale Cloud-basierte Data Warehouse aufgenommen und es werden Ausnahmefehler angezeigt. Diese Ausnahmefehler werden von einem zentralen Support-Team überwacht und behoben. Zu den Abhilfemaßnahmen gehört die kritische Auseinandersetzung mit dem Datenanbieter oder internen Abläufen, die intern verwaltete Dokumentensyteme unterstützen. Gegebenenfalls wird der für die Daten verantwortliche und rechenschaftspflichtige Dateneigentümer über den internen Datenkontrollprozess benachrichtigt, um offene Problemfälle zu beheben.

JHI erhält wöchentlich automatische Datenfeeds von externen ESG-Datenanbietern, die in ein cloudbasiertes Data Warehouse eingespeist werden.

Einige Daten von externen Anbietern betreffend die verbindlichen Kriterien können geschätzte Daten sein. Für Positionen, die von dem externen Datenanbieter nicht abgedeckt werden, kann eigenes Research verwendet werden. Dies kann von eigenem Research, welches mit dem des externen Datenanbieters abgeglichen wird, bis hin zu einer schriftlichen Bestätigung der Ausgabestelle reichen, dass sie den verbindlichen Kriterien entspricht. Die Angemessenheit der vorgelegten Nachweise wird von einer unabhängigen Stelle bei JHI bewertet.

 I. Grenzen der Methoden und Daten

Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab.

Die interne Datenstruktur von JHI bietet genügend Flexibilität, um eigenes Research einzubeziehen oder Auswertungen an zukünftige Anforderungen anzupassen.

JHI ist sich der Datenlücken im ESG-Research für nicht-traditionelle Anlageklassen im Vergleich zu etablierten Anlageklassen wie Aktien und Schuldtiteln bewusst.

 J. Due-Diligence-Prüfung

Die JHI verantwortungsbewusste Anlagepolitik, die die JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken einschließt, legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie Basisausschlüsse für investierte Unternehmen. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden. Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist.

Jeder Investment Desk führt seine eigenen Due-Diligence-Prozesse durch, bevor er Investitionsentscheidungen innerhalb seiner Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Tools und Recherchen.

Das Front Office Controls & Governance-Team stellt bei Bedarf kontinuierlich sicher, dass wir nachweisen können, dass Anlageprodukte im Einklang mit dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden, wenn keine automatisierten Kontrollen und/oder Daten von Drittanbietern verfügbar sind. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance stellt sicher, dass ESG-bezogene Aktivitäten im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen und Erwartungen verwaltet und in unserem Compliance-Rahmen berücksichtigt werden.

K. Engagement-Richtlinien

Zusätzlich zu den oben beschriebenen verbindlichen Elementen der Anlagestrategie ist verantwortungsvolles Handeln ein integraler und natürlicher Bestandteil des langfristigen, aktiven Ansatzes von Janus Henderson beim Investmentmanagement. Einzelheiten zum Engagement-Konzept von JHI finden Sie in der „JHI verantwortungsbewussten Anlagepolitik", die in der ESG Resource Library auf der Janus Henderson-Website veröffentlicht ist.

Die Firma unterstützt eine Reihe von Stewardship-Kodizes und umfassenderen Initiativen auf der ganzen Welt und ist Unterzeichner des britischen Stewardship-Kodex.

Janus Henderson verfügt über ein Proxy Voting Committee, das für die Festlegung von Standpunkten zu wichtigen Abstimmungsthemen und die Erstellung von Richtlinien zur Überwachung des Abstimmungsprozesses verantwortlich ist. Dieser Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Bereiche Investment-Portfolio-Management, Corporate Governance, Rechnungswesen, Recht und Compliance zusammen.

Darüber hinaus ist das Proxy Voting Committee für die Überwachung und Lösung von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Stimmrechtsvertretung verantwortlich.

L. Spezifische Referenzbenchmark

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Wichtigste negative Auswirkungen (PAIs)

Zum 3. Dezember 2024 berücksichtigt der Anlageverwalter für diesen Fonds die folgenden wichtigsten negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („PAIs“):

Negativer Nachhaltigkeitsindikator Kennzahl Wie werden wesentliche nachteilige Auswirkungen (Principal adverse impacts - PAI) berücksichtigt?
Treibhausgasemissionen Treibhausgasemissionen Scope 1 Treibhausgasemissionen Ausschlusskriterien
Scope 2 Treibhausgasemissionen Ausschlusskriterien
  CO2-Fußabdruck CO2-Fußabdruck Ausschlusskriterien
Treibhausgasintensität von Portfoliounternehmen Treibhausgasintensität von Portfoliounternehmen Ausschlusskriterien
  Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Ausschlusskriterien
Soziales und Arbeitnehmerfragen Verstöße gegen UNGC- und OECD-MNE-Prinzipien Anteil der Investitionen in Beteiligungsgesellschaften, die in Verstöße gegen die UNGC-Prinzipien oder die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen verwickelt waren Ausschlusskriterien / Engagement bei Unternehmen
  Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind Exposition gegenüber umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen) Ausschlusskriterien

'Weicht die übersetzte Fassung dieses Offenlegungstextes von der englischen Fassung ab, so ist die englische Originalfassung maßgebend'