Bitte stellen Sie sicher, dass Javascript zwecks Zugang zur Websiteaktiviert ist Status under the EU Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) – Euroland Fund - Janus Henderson Investors - Europe PI Austria
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Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) - Euroland Fund

Janus Henderson Horizon Fund - Euroland Fund

Der Fonds wird als ein Produkt eingestuft, das die Bestimmungen von Artikel 8 der SFDR erfüllt und ökologische und/oder soziale Merkmale fördert.

A. Zusammenfassung

Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale, verfolgt aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition.

Der Fonds fördert die Eindämmung des Klimawandels und vermeidet Emittenten mit hoher Kohlenstoffintensität, die keine glaubwürdige Übergangsstrategie verfolgen. Der Fonds fördert die Prinzipien des UN Global Compact (UNGC), die sich u. a. auf die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung beziehen. Der Fonds ist außerdem bestrebt, Investitionen in bestimmte Aktivitäten zu vermeiden, die der Gesundheit und dem Wohlergehen der Menschen schaden könnten, indem er verbindliche Ausschlusskriterien anwendet. Insbesondere sind Emittenten ausgeschlossen, wenn sie (1) Einnahmen aus der Produktion, Herstellung, Verwaltung oder Lagerung von spaltbarem Material erzielen, das in/für Kernwaffen verwendet wird; (2) mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus der Förderung von Ölsand, arktischem Öl und Gas, der Förderung von und Stromerzeugung aus Kraftwerkskohle, Palmöl oder Tabak erzielen.

Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating höher als:

  1. 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
  2. 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".

Der Investmentmanager wird bei Verstoß gegen die UNGC-Grundsätze nur dann in Emittenten investieren oder investiert bleiben, wenn er zu dem Schluss kommt, dass sich diese auf einem Weg zur Korrektur dieser problematischen Situation befinden. In diesem Fall wird sich der Investmentmanager über einen Zeitraum von 24 Monaten ab einem "Nicht bestanden"-Rating näher mit diesen Emittenten befassen. Wenn der Emittent nach dieser Zeit weiterhin die UNGC-Grundsätze nicht einhält, veräußert der Investmentmanager die Anlage und schließt den Emittenten mittels eines Screenings aus.

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Die unten beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlusskriterien in das Auftragsverwaltungssystem des Investmentmanagers implementiert, das laufend einen externen Datenanbieter nutzt.

Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken ("Richtlinie") bewertet.

Darüber hinaus ist der Investmentmanager Unterzeichner der UN-Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren (UNPRI).

Mindestens 85% der Anlagen des Finanzprodukts werden dazu verwendet, die von dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erfüllen.

Alle Investitionen des Finanzprodukts, die dazu dienen, die durch das Finanzprodukt geförderten ökologischen und/oder sozialen Eigenschaften zu erfüllen, sind Direktinvestitionen.

Die Nachhaltigkeitsindikatoren, die verwendet werden, um die Erreichung der einzelnen durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen, sind:

  • Kohlenstoff - Kohlenstoffintensität Scope 1&2
  • % Emittenten innerhalb des Portfolios, die gemäß der eigenen Methodik des Investmentmanagers eine glaubwürdige Übergangsstrategie aufweisen.
  • Anzahl der Emittenten mit einem UNGC-Status "nicht bestanden"
  • ESG-Ausschlusskriterien - siehe "G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale?"weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen.

Der Anlageverwalter nutzt Screenings, um Direktinvestitionen in Emittenten aufgrund ihrer Einbindung in bestimmte Aktivitäten auszuschließen.

Der Fonds wendet auch die firmenweite Ausschlusspolitik an, wie im Absatz 10.15 des Prospekts im Abschnitt "Anlagebeschränkungen“ näher beschrieben.

Der Investmentmanager kann in Emittenten mit einer hohen Kohlenstoffintensität1 (mit Ausnahme der oben beschriebenen ausgeschlossenen Emittenten) investieren, wenn er feststellt, dass diese Emittenten, gemäß seiner unten beschriebenen eigenen Methodik, eine glaubwürdige Umstellungsstrategie verfolgen.

Der Fonds hat den MSCI ESG-Manager als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) gewählt.

Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden.

Bei den zugeordneten Positionen kann es sich um geschätzte oder gemeldete Werte handeln, die von dem externen Datenanbieter stammen. Für Positionen, die von dem externen Datenanbieter nicht abgedeckt werden, kann eigenes Research verwendet werden. Die Angemessenheit der vorgelegten Nachweise wird von einer unabhängigen Stelle bei JHI bewertet.

Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab.

Die interne Datenstruktur von JHI bietet genügend Flexibilität, um eigene Erkenntnisse einzubeziehen oder Auswertungen an zukünftige Anforderungen anzupassen.

In der JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken sind die unternehmensweiten ESG-Integrationsprinzipien, die Grundsätze für nachhaltige Investitionen und die grundlegenden Ausschlüsse für Unternehmen, in die investiert wird, festgelegt.

Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Untersuchungen.

Einzelheiten zum Engagement-Konzept von JHI finden Sie in der „ESG-Anlagepolitik", die in der „ESG Resource Library" auf der Janus Henderson-Website veröffentlicht ist.

Die Firma unterstützt eine Reihe von Stewardship-Kodizes und umfassenderen Initiativen auf der ganzen Welt und ist Unterzeichner des britischen Stewardship-Kodex.

Janus Henderson hat einen Stimmrechtsausschuss, der für die Festlegung von Standpunkten zu wichtigen Abstimmungsfragen und die Erstellung von Richtlinien zur Überwachung des Abstimmungsprozesses verantwortlich ist.

1Hohe Kohlenstoffintensität bezieht sich auf die 5 % der Aktienunternehmen mit den höchsten Emissionen in Westeuropa (Ex UK, Schweiz, Dänemark, Norwegen und Schweden) mit einer Marktkapitalisierung von über 1 Mrd. EUR

B. Kein nachhaltiges Anlageziel

Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale, verfolgt aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition.

C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Der Fonds fördert die Eindämmung des Klimawandels und vermeidet Emittenten mit hoher Kohlenstoffintensität, die keine glaubwürdige Übergangsstrategie verfolgen. Der Fonds fördert die Prinzipien des UN Global Compact (UNGC), die sich u. a. auf die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung beziehen. Der Fonds ist außerdem bestrebt, Investitionen in bestimmte Aktivitäten zu vermeiden, die der menschlichen Gesundheit und dem Wohlergehen schaden können, indem er verbindliche Ausschlusskriterien anwendet. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

D. Investitionsstrategie

Der Fonds strebt Kapitalwachstum durch Investitionen in den "Euroland"-Aktienmarkt an. Anleger sollten diesen Abschnitt in Verbindung mit der Anlagestrategie des Fonds (wie im Abschnitt "Fonds" des Prospekts dargelegt) lesen. Die unten beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlusskriterien in das Auftragsverwaltungssystem des Investmentmanagers implementiert, das laufend einen externen Datenanbieter nutzt. Zwei Bestandteile der unten genannten verbindlichen Kriterien, die sich auf Emittenten mit hoher Kohlenstoffintensität beziehen, sind nicht als automatisierte Parameter verfügbar und werden durch externes oder hauseigenes Research dokumentiert:

  • Im speziellen Fall des Luftfahrtsektors hat das Unternehmen erhebliche Investitionen in die Flugzeugflotte getätigt, um den Kohlenstoffausstoß zu verringern (d. h. um ein jüngeres Flottenalter als der Durchschnitt zu haben); oder
  • Der Emittent hat sich verpflichtet, 30 % der künftigen Bruttoinvestitionen und/oder von Forschung und Entwicklung in Projekte zu investieren, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind.

Unternehmen, in die investiert wird, werden vom Investmentmanager daraufhin geprüft, ob sie gute Unternehmensführungspraktiken anwenden.

Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken ("Richtlinie") bewertet.

Die Richtlinie legt Mindeststandards fest, auf deren Grundlage der Anlageverwalter die Portfoliounternehmen vor der Tätigung einer Anlage und fortlaufend bewertet und überwacht. Diese Standards können unter anderem Folgendes umfassen: solide Geschäftsführung, Mitarbeiterbindung, Vergütung der Mitarbeiter und Einhaltung der Steuervorschriften.

Die Richtlinie ist Teil der "ESG-Anlagepolitik" von Janus Henderson, die im Abschnitt "Über uns - Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG)" auf der Website www.janushenderson.com zu finden ist.

Darüber hinaus ist der Anlageverwalter Unterzeichner der UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren (UNPRI). Als Unterzeichner werden die guten Unternehmensführungspraktiken (Good Governance Practices) der Portfoliounternehmen vor der Anlage und danach in regelmäßigen Abständen anhand der UNPRI-Prinzipien bewertet.

E. Investitionsquote

Mindestens 85% der Anlagen des Finanzprodukts werden dazu verwendet, die von dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erfüllen. Die übrigen Anlagen dienen der Absicherung oder betreffen Barmittel, die als zusätzliche Liquidität gehalten werden.

Alle Investitionen des Finanzprodukts, die dazu dienen, die durch das Finanzprodukt geförderten ökologischen und/oder sozialen Eigenschaften zu erfüllen, sind Direktinvestitionen.

Für diese Anlagen gelten keine ökologischen oder sozialen Mindeststandards.

F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen

Die Nachhaltigkeitsindikatoren, die verwendet werden, um die Erreichung der einzelnen durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen, sind:

  • Kohlenstoff - Kohlenstoffintensität Scope 1&2
  • % Emittenten innerhalb des Portfolios, die gemäß der eigenen Methodik des Investmentmanagers eine glaubwürdige Übergangsstrategie aufweisen.
  • ESG-Ausschlusskriterien - siehe "G. Methoden für ökologische oder soziale Merkmale?"weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen.
  • Gesamtstatus der UNGC-Konformität

Das Front Office Controls & Governance Team stellt laufend sicher, dass die Anlageprodukte im Einklang mit den dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance setzt Ausschlusskriterien um und überwacht diese laufend; zusätzlich werden, soweit zutreffend, Elemente der manuellen Kontrolle umgesetzt.

G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale

Der Anlageverwalter nutzt Screenings, um Direktinvestitionen in Emittenten aufgrund ihrer Einbindung in bestimmte Aktivitäten auszuschließen. Insbesondere sind Emittenten ausgeschlossen, wenn sie (1) Einnahmen aus der Produktion, Herstellung, Verwaltung oder Lagerung von spaltbarem Material erzielen, das in/für Kernwaffen verwendet wird; (2) mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus der Förderung von Ölsand, arktischem Öl und Gas, der Förderung von und Stromerzeugung aus Kraftwerkskohle, Palmöl oder Tabak erzielen.

Der Investmentmanager wird bei Verstoß gegen die UNGC-Grundsätze nur dann in Emittenten investieren oder investiert bleiben, wenn er zu dem Schluss kommt, dass sich diese auf einem Weg zur Korrektur dieser problematischen Situation befinden. In diesem Fall wird sich der Investmentmanager über einen Zeitraum von 24 Monaten ab einem "Nicht bestanden"-Rating näher mit diesen Emittenten befassen. Wenn der Emittent nach dieser Zeit weiterhin die UNGC-Grundsätze nicht einhält, veräußert der Investmentmanager die Anlage und schließt den Emittenten mittels eines Screenings aus.

Der Fonds wendet auch die firmenweite Ausschlusspolitik an, wie im Absatz 10.15 des Prospekts im Abschnitt "Anlagebeschränkungen“ näher beschrieben.

Der Investmentmanager kann in Emittenten mit einer hohen Kohlenstoffintensität1 (mit Ausnahme der oben beschriebenen ausgeschlossenen Emittenten) investieren, wenn er feststellt, dass diese Emittenten, gemäß seiner unten beschriebenen eigenen Methodik, eine glaubwürdige Umstellungsstrategie verfolgen.

In Übereinstimmung mit der eigenen Bewertungsmethode des Investmentmanagers wird ein Unternehmen nur dann als Unternehmen mit einer glaubwürdigen Übergangsstrategie eingestuft, wenn es mindestens eine der folgenden Qualifikationen aufweist:

  • Vorhandensein eines wissenschaftlich fundierten Emissionsziels oder einer geprüften Verpflichtung zur Annahme eines wissenschaftlich fundierten Emissionsziels2; oder
  • Existenz eines ESG-Ratings von AA oder höher3oder
  • Im speziellen Fall des Luftfahrtsektors erhebliche Investitionen in die Flugzeugflotte getätigt hat, um den Kohlenstoffausstoß zu verringern (d. h. um ein jüngeres Flottenalter als der Durchschnitt zu haben) oder

sich verpflichtet hat, 30 % der künftigen Bruttoinvestitionen und/oder von Forschung und Entwicklung in Projekte zu investieren, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind, und zwar in Übereinstimmung mit den Bestimmungsmethoden des Investmentmanagers.

Zur Bewertung der Stichhaltigkeit der Übergangsstrategie können auch zusätzliche Kriterien herangezogen werden.

Der Investmentmanager kann Positionen in den Fonds aufnehmen, die auf der Grundlage von Daten oder Überprüfungen Dritter die oben genannten Kriterien nicht zu erfüllen scheinen, wenn der Investmentmanager der Ansicht ist, dass die Daten unzureichend oder ungenau sind.

1 Hohe Kohlenstoffintensität bezieht sich auf die 5 % der Aktienunternehmen mit den höchsten Emissionen in Westeuropa (Ex UK, Schweiz, Dänemark, Norwegen und Schweden) mit einer Marktkapitalisierung von über 1 Mrd. EUR
2 Von SBT zugelassen oder überprüft - https://sciencebasedtargets.org oder gleichwertig
3 Rating durch MSCI – https://www.msci.comoder gleichwertig

H. Datenquellen und -verarbeitung

Der Fonds hat den MSCI ESG-Manager als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) gewählt.

Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.

JHI hat einen zentralisierten, firmeneigenen Prozess zum Abgleich von Forschungsergebnissen entwickelt; dieses zentrale Verfahren zum Abgleich von Forschungsergebnissen gleicht die Daten auf drei verschiedenen Ebenen ab:

  1. Unternehmensebene,
  2. Positionsebene, und
  3. Fondsebene.

Die Fähigkeit zum Research-Abgleich und Mapping ist für die ESG-Methodik (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) von JHI von entscheidender Bedeutung, da wir wissen, dass ein Wertpapier die ESG-Informationen von der emittierenden juristischen Person übernommen haben könnte, einige ESG-Risiken jedoch nur für das jeweilige Finanzinstrument gelten werden.

JHI wendet eine Reihe von Datenqualitätsregeln an, um die Integrität der Daten zu gewährleisten, die in die zentrale Systemlösung für den Forschungsabgleich eingespeist werden. JHI-Daten, die nicht korrekt mit der Definition des Datenanbieters übereinstimmen, werden nicht in das zentrale Cloud-basierte Data Warehouse aufgenommen und es werden Ausnahmefehler angezeigt. Diese Ausnahmefehler werden von einem zentralen Support-Team überwacht und behoben. Zu den Abhilfemaßnahmen gehört die kritische Auseinandersetzung mit dem Datenanbieter oder internen Abläufen, die intern verwaltete Dokumentensyteme unterstützen. Gegebenenfalls wird der für die Daten verantwortliche und rechenschaftspflichtige Dateneigentümer über den internen Datenkontrollprozess benachrichtigt, um offene Problemfälle zu beheben.

JHI erhält wöchentlich automatische Datenfeeds von externen ESG-Datenanbietern, die in ein cloudbasiertes Data Warehouse eingespeist werden. Nach der Aufnahme der Daten und der Überprüfung der Datenqualität werden die Rohdaten der internen Taxonomiestruktur von JHI zugeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass alle ESG-Daten aus dem Data Warehouse in allen nachgelagerten JHI-Anwendungen, die die verschiedenen Phasen des Investitionsprozesses unterstützen, konsistent zur Verfügung stehen.

Der Anteil der Daten für ein Finanzprodukt, der geschätzt wird, entwickelt sich ständig weiter. In Anbetracht des hohen Datenerfassungsniveaus im europäischen Unternehmenssektor ist der Anteil der geschätzten Daten für diese Produktkategorie eher gering.

Bei den zugeordneten Positionen kann es sich um geschätzte oder gemeldete Werte handeln, die von dem externen Datenanbieter stammen. Für Positionen, die von dem externen Datenanbieter nicht abgedeckt werden, kann eigenes Research verwendet werden. Dies kann von eigenem Research, welches mit dem des externen Datenanbieters abgeglichen wird, bis hin zu einer schriftlichen Bestätigung der Ausgabestelle reichen, dass sie den verbindlichen Kriterien entspricht. Die Angemessenheit der vorgelegten Nachweise wird von einer unabhängigen Stelle bei JHI bewertet.

I. Grenzen der Methoden und Daten

Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab.

Die interne Datenstruktur von JHI bietet genügend Flexibilität, um eigene Erkenntnisse einzubeziehen oder Auswertungen an zukünftige Anforderungen anzupassen.

J. Due-Diligence-Prüfung

Wie im obigen Abschnitt "Methodik für ökologische und soziale Merkmale" beschrieben, wendet der Investmentmanager ein Screening an, um Direktinvestitionen in Emittenten aufgrund ihrer Beteiligung an bestimmten Aktivitäten auszuschließen. Insbesondere sind Emittenten ausgeschlossen, wenn sie (1) Einnahmen aus der Produktion, Herstellung, Verwaltung oder Lagerung von spaltbarem Material erzielen, das in/für Kernwaffen verwendet wird; (2) mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus der Förderung von Ölsand, arktischem Öl und Gas, der Förderung von und Stromerzeugung aus Kraftwerkskohle, Palmöl oder Tabak erzielen. Emittenten werden auch ausgeschlossen, wenn angenommen wird, dass sie gegen die UN Global Compact (UNGC)-Prinzipien verstoßen haben (welche u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).

Der Investmentmanager wird bei Verstoß gegen die UNGC-Grundsätze nur dann in Emittenten investieren oder investiert bleiben, wenn er zu dem Schluss kommt, dass sich diese auf einem Weg zur Korrektur dieser problematischen Situation befinden. In diesem Fall wird sich der Investmentmanager über einen Zeitraum von 24 Monaten ab einem "Nicht bestanden"-Rating näher mit diesen Emittenten befassen. Wenn der Emittent nach dieser Zeit weiterhin die UNGC-Grundsätze nicht einhält, veräußert der Investmentmanager die Anlage und schließt den Emittenten mittels eines Screenings aus.

Der Fonds wendet auch die firmenweite Ausschlusspolitik an, wie im Absatz 10.15 des Prospekts im Abschnitt "Anlagebeschränkungen“ näher beschrieben.

Der Investmentmanager kann in Emittenten mit einer hohen Kohlenstoffintensität1 (mit Ausnahme der oben beschriebenen ausgeschlossenen Emittenten) investieren, wenn er feststellt, dass diese Emittenten, gemäß seiner unten beschriebenen eigenen Methodik, eine glaubwürdige Umstellungsstrategie verfolgen.

In Übereinstimmung mit der eigenen Bewertungsmethode des Investmentmanagers wird ein Unternehmen nur dann als Unternehmen mit einer glaubwürdigen Übergangsstrategie eingestuft, wenn es mindestens eine der folgenden Qualifikationen aufweist:

  • Vorhandensein eines wissenschaftlich fundierten Emissionsziels oder einer geprüften Verpflichtung zur Annahme eines wissenschaftlich fundierten Emissionsziels2; oder
  • Existenz eines ESG-Ratings von AA oder höher3oder
  • Im speziellen Fall des Luftfahrtsektors erhebliche Investitionen in die Flugzeugflotte getätigt hat, um den Kohlenstoffausstoß zu verringern (d. h. um ein jüngeres Flottenalter als der Durchschnitt zu haben) oder

sich verpflichtet hat, 30 % der künftigen Bruttoinvestitionen und/oder von Forschung und Entwicklung in Projekte zu investieren, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind, und zwar in Übereinstimmung mit den Bestimmungsmethoden des Investmentmanagers.

Zur Bewertung der Stichhaltigkeit der Übergangsstrategie können auch zusätzliche Kriterien herangezogen werden.

Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating höher als:

a. 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.

b. 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".

Der Investmentmanager kann Positionen in den Fonds aufnehmen, die auf der Grundlage von Daten oder Überprüfungen Dritter die oben genannten Kriterien nicht zu erfüllen scheinen, wenn der Investmentmanager der Ansicht ist, dass die Daten unzureichend oder ungenau sind.

Die JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken enthält die unternehmensweiten ESG-Integrationsgrundsätze, die Grundsätze für nachhaltige Anlagen und die Basisausschlüsse (Baseline Exclusions) für Portfoliounternehmen. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden. Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist.

Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Untersuchungen. Das Front Office Controls & Governance Team stellt laufend sicher, dass die Anlageprodukte im Einklang mit den dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance setzt Ausschlusskriterien um und überwacht diese laufend; zusätzlich werden, soweit zutreffend, Elemente der manuellen Aufsicht umgesetzt.

1. Hohe Kohlenstoffintensität bezieht sich auf die 5 % der Aktienunternehmen mit den höchsten Emissionen in Westeuropa (Ex UK, Schweiz, Dänemark, Norwegen und Schweden) mit einer Marktkapitalisierung von über 1 Mrd. EUR

K. Engagement-Richtlinien

Zusätzlich zu den oben beschriebenen verbindlichen Elementen der Anlagestrategie ist verantwortungsvolles Handeln ein integraler und natürlicher Bestandteil des langfristigen, aktiven Ansatzes von Janus Henderson beim Investmentmanagement. Einzelheiten zum Engagement-Konzept von JHI finden Sie in der „ESG-Anlagepolitik", die in der „ESG Resource Library" auf der Janus Henderson-Website veröffentlicht ist.

Die Firma unterstützt eine Reihe von Stewardship-Kodizes und umfassenderen Initiativen auf der ganzen Welt und ist Unterzeichner des britischen Stewardship-Kodex.

Janus Henderson hat einen Stimmrechtsausschuss, der für die Festlegung von Standpunkten zu wichtigen Abstimmungsfragen und die Erstellung von Richtlinien zur Überwachung des Abstimmungsprozesses verantwortlich ist. Das Komitee setzt sich aus Vertretern des Investment-Portfolio-Managements, der Unternehmensführung, der Buchhaltung, der Rechtsabteilung und der Compliance zusammen. Darüber hinaus ist der Stimmrechtsausschuss für die Überwachung und Lösung möglicher Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Stimmrechtsvertretung zuständig.

L. Spezifische Referenzbenchmark

Es wurde kein Index als Referenzbenchmark festgelegt, um die ökologischen oder sozialen Merkmale zu gewährleisten, welche dieses nach Artikel 8 klassifizierte Finanzprodukt fördert.

M. Wesentliche negative Auswirkungen (PAI)

PAIs werden auf Produktebene berücksichtigt.1Die folgende Tabelle zeigt, wo PAI durch die Verwendung von Ausschlusskriterien berücksichtigt werden:

Negativer Nachhaltigkeitsindikator Kennzahl Wie werden PAI berücksichtigt?
Treibhausgasemissionen Treibhausgasemissionen Scope 1 Treibhausgasemissionen Ausschlusskriterien
Scope 2 Treibhausgasemissionen Ausschlusskriterien
CO2-Fußabdruck CO2-Fußabdruck Ausschlusskriterien
Treibhausgasintensität von Portfoliounternehmen Treibhausgasintensität der Portfoliounternehmen Ausschlusskriterien
Engagement in Unternehmen mit Aktivitäten im Bereich fossile Brennstoffe Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Ausschlusskriterien
Biologische Vielfalt Aktivitäten, die sich negativ auf die biologische Vielfalt empfindlicher Gebiete auswirken Anteil der Investitionen in Portfoliounternehmen mit Standorten/Geschäften in oder in der Nähe von biodiversitätssensiblen Gebieten, wenn die Aktivitäten dieser Beteiligungsunternehmen diese Gebiete negativ beeinflussen Ausschlusskriterien
Soziales und Arbeitnehmerfragen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind Exposition gegenüber umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen) Ausschlusskriterien
Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Beteiligungsgesellschaften, die in Verstöße gegen die UNGC-Prinzipien oder die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen verwickelt waren Umgang mit Emittenten, welche die Bestimmungen nicht einhalten

1 Dies gilt ab dem 10. November 2023, und die regelmäßige Berichterstattung beginnt am 1. Januar 2023 für den ersten Berichtszeitraum ab dem 31. Oktober 2022.

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