Bitte stellen Sie sicher, dass Javascript zwecks Zugang zur Websiteaktiviert ist Status under the EU Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) - Strategic Bond Fund - Janus Henderson Investors - Europe PA Austria
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Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) - Strategic Bond Fund

Janus Henderson Horizon Fund – Strategic Bond Fund

Der Fonds wird als ein Produkt eingestuft, das die Bestimmungen von Artikel 8 der SFDR erfüllt und ökologische und/oder soziale Merkmale fördert.

A. Zusammenfassung

Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale, verfolgt aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition.

Der Fonds nutzt ESG-Ausschlüsse, um die Unterstützung der UNGC-Prinzipien zu fördern (die u. a. Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken), um Investitionen in staatliche Emittenten zu vermeiden, die das Pariser Abkommen nicht ratifiziert haben, und er vermeidet Investitionen in bestimmte Aktivitäten, die der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Menschen schaden könnten. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Der Fonds verwendet ESG-Ausschlüsse, um die Unterstützung der UNGC-Prinzipien zu fördern. Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken ("Richtlinie") bewertet.

Darüber hinaus ist der Investmentmanager Unterzeichner der UN-Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren (UNPRI).

Mindestens 70% der Anlagen des Finanzprodukts werden verwendet, um die von dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erzielen.

Die Nachhaltigkeitsindikatoren, die verwendet werden, um die Erreichung der einzelnen durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen, sind:

  • Ratifizierung des Pariser Abkommens über den Klimawandel ("Pariser Abkommen") durch staatliche Emittenten.
  • Kohlenstoffintensität Scope 1&2
  • Gesamtstatus der UNGC-Konformität
  • ESG-Ausschlusskriterien - siehe "G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale?"weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen.
  • Gesamtstatus im Freedom House Index

Der Anlageverwalter verwendet Ausschlusskriterien, um Direktanlagen in Emittenten aufgrund ihrer Beteiligung an bestimmten Aktivitäten auszuschließen.

Zudem werden Emittenten ausgeschlossen, wenn sie die Prinzipien des UNGC nicht einhalten.

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlusspolitik an, die auch umstrittene Waffen einschließt, wie in Artikel 10.15 im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ des Prospekts näher beschrieben.

JHI hat den MSCI ESG-Manager als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) gewählt.

Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden.

Bei den zugeordneten Positionen kann es sich um geschätzte oder gemeldete Werte handeln, die von dem externen Datenanbieter stammen. Für Positionen, die von dem externen Datenanbieter nicht abgedeckt werden, kann eigenes Research verwendet werden.

Die Angemessenheit der vorgelegten Nachweise wird von einer unabhängigen Stelle bei JHI bewertet.

Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab.

Die interne Datenstruktur von JHI bietet genügend Flexibilität, um eigene Erkenntnisse einzubeziehen oder Auswertungen an zukünftige Anforderungen anzupassen.

In der JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken sind die unternehmensweiten ESG-Integrationsprinzipien, die Grundsätze für nachhaltige Investitionen und die grundlegenden Ausschlüsse für Unternehmen, in die investiert wird, festgelegt.

Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Untersuchungen.

Einzelheiten zum Engagement-Konzept von JHI finden Sie in der „ESG-Anlagepolitik", die in der „ESG Resource Library" auf der Janus Henderson-Website veröffentlicht ist.

Die Firma unterstützt eine Reihe von Stewardship-Kodizes und umfassenderen Initiativen auf der ganzen Welt und ist Unterzeichner des britischen Stewardship-Kodex.

B. Kein nachhaltiges Anlageziel

Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale, verfolgt aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition.

C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Der Fonds nutzt ESG-Ausschlüsse, um die Unterstützung der UNGC-Prinzipien zu fördern (die u. a. Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken), um Investitionen in staatliche Emittenten zu vermeiden, die das Pariser Abkommen nicht ratifiziert haben, und er vermeidet Investitionen in bestimmte Aktivitäten, die der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Menschen schaden könnten. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

D. Investitionsstrategie

Der Fonds nutzt ESG-Ausschlüsse, um die Unterstützung der UNGC-Prinzipien zu fördern (die u. a. Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken), um Investitionen in staatliche Emittenten zu vermeiden, die das Pariser Abkommen nicht ratifiziert haben, und er vermeidet Investitionen in bestimmte Aktivitäten, die der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Menschen schaden könnten. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Unternehmen, in die investiert wird, werden vom Investmentmanager daraufhin geprüft, ob sie gute Unternehmensführungspraktiken anwenden.

Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken ("Richtlinie") bewertet.

Die Richtlinie legt Mindeststandards fest, auf deren Grundlage der Anlageverwalter die Portfoliounternehmen vor der Tätigung einer Anlage und fortlaufend bewertet und überwacht. Diese Standards können unter anderem Folgendes umfassen: solide Geschäftsführung, Mitarbeiterbindung, Vergütung der Mitarbeiter und Einhaltung der Steuervorschriften.

Die Richtlinie ist Teil der "ESG-Anlagepolitik" von Janus Henderson, die im Abschnitt "Über uns - Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG)" auf der Website www.janushenderson.com zu finden ist.

Darüber hinaus ist der Anlageverwalter Unterzeichner der UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren (UNPRI). Als Unterzeichner werden die guten Unternehmensführungspraktiken (Good Governance Practices) der Portfoliounternehmen vor der Anlage und danach in regelmäßigen Abständen anhand der UNPRI-Prinzipien bewertet.

E. Investitionsquote

Mindestens 70% der Anlagen des Finanzprodukts werden verwendet, um die von dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erzielen. Zu den sonstigen Vermögenswerten können Barmittel oder Barmitteläquivalente, verbriefte Vermögenswerte, Derivate für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements oder Derivate für andere Anlagezwecke als das Engagement in Direktemittenten gehören. Für diese Anlagen gelten keine ökologischen oder sozialen Mindeststandards.

Der Fonds kann durch den Einsatz von auf Einzeltitel bezogenen Derivaten indirekte Engagements in den Portfoliounternehmen halten, die dazu verwendet werden, die vom Finanzprodukt geförderten ökologischen und/oder sozialen Merkmale zu erzielen. Der Anteil der Anlagen zur Erzielung der vom Fonds geförderten ökologischen und/oder sozialen Merkmale, der aus diesen indirekten Engagements in den Portfoliounternehmen in Form von auf Einzeltitel bezogenen Derivaten besteht, wird voraussichtlich im Bereich von 0% bis 20% liegen. Die angegebenen Zahlen basieren auf dem Fondsengagement.

F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen

Die Nachhaltigkeitsindikatoren, die verwendet werden, um die Erreichung der einzelnen durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen, sind:

  • Ratifizierung des Pariser Abkommens über den Klimawandel ("Pariser Abkommen") durch staatliche Emittenten.
  • Kohlenstoffintensität Scope 1&2
  • Gesamtstatus der UNGC-Konformität
  • ESG-Ausschlusskriterien - siehe "G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale?"weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen.
  • Gesamtstatus im Freedom House Index

Das Front Office Controls & Governance Team stellt laufend sicher, dass die Anlageprodukte im Einklang mit den dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance setzt Ausschlusskriterien um und überwacht diese laufend; zusätzlich werden, soweit zutreffend, Elemente der manuellen Aufsicht umgesetzt.

G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale

Der Anlageverwalter verwendet Ausschlusskriterien, um Direktanlagen in Unternehmensemittenten aufgrund ihrer Beteiligung an bestimmten Aktivitäten auszuschließen. Insbesondere werden Emittenten ausgeschlossen, die mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus der Öl- und Gaserzeugung und -förderung, der Ölsandförderung, der Gewinnung von gas- bzw. ölhaltigem Schiefergestein, dem Abbau von Kraftwerkskohle und damit verbundener Stromerzeugung, der Öl- und Gasförderung in der Arktis, Tabak, Pelzwaren, Erwachsenenunterhaltung, Glücksspiel oder kontroversen Waffen erzielen. Emittenten werden auch ausgeschlossen, wenn davon ausgegangen wird, dass sie gegen die UN Global Compact (UNGC)-Prinzipien verstoßen haben, (welche u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlusspolitik an, die auch umstrittene Waffen einschließt, wie in Artikel 10.15 im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ des Prospekts näher beschrieben.

Der Anteil der Unternehmensanleihen des Fonds verfolgt das Ziel, auf monatlicher Basis eine geringere CO2-Intensität als die seines maßgeblichen Referenzuniversums zu erreichen.

Der Investmentmanager schließt aus dem Fonds Emittenten von Staatsanleihen aus, die im Rahmen des Globalen Menschenrechtssanktionsregimes der EU (EU Global Human Rights Sanctions Regime) oder des UN-Sanktionsregimes sanktioniert wurden und/oder im Freedom House Index zur Förderung der politischen Rechte und bürgerlichen Freiheiten (oder einem anderen, vom Investmentmanager festgelegten ähnlichen Index) keine ausreichend hohe Bewertung (z. B. "frei") erreicht haben.

Unter normalen Marktbedingungen schließt der Anlageverwalter auch Staatsanleihen von Emittenten aus, die das Pariser Abkommen nicht ratifiziert haben. Sollten sich die USA in einem zukünftigen politischen Zyklus für einen Ausstieg aus dem Pariser Abkommen entscheiden, wird der Anlageverwalter prüfen, ob ein Ausschluss von US-Staatsanleihen aus dem Fonds die Renditen übermäßig beeinträchtigen und/oder das Risiko-Rendite-Profil des Fonds verändern würde. 

Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating höher als:

  1. 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
  2. 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".

Der Anlageverwalter kann Positionen in den Fonds aufnehmen, die auf der Grundlage von Daten oder Screenings Dritter die oben genannten Kriterien nicht zu erfüllen scheinen, sofern er der Ansicht ist, dass die externen Daten unzureichend oder ungenau sind.

H. Datenquellen und -verarbeitung

JHI hat den MSCI ESG-Manager als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) gewählt.

Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.

JHI hat einen zentralisierten, firmeneigenen Prozess zum Abgleich von Forschungsergebnissen entwickelt; dieses zentrale Verfahren zum Abgleich von Forschungsergebnissen gleicht die Daten auf drei verschiedenen Ebenen ab:

  1. Unternehmensebene,
  2. Positionsebene, und
  3. Fondsebene.

Die Fähigkeit zum Research-Abgleich und Mapping ist für die ESG-Methodik (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) von JHI von entscheidender Bedeutung, da wir wissen, dass ein Wertpapier die ESG-Informationen von der emittierenden juristischen Person übernommen haben könnte, einige ESG-Risiken jedoch nur für das jeweilige Finanzinstrument gelten werden.

JHI wendet eine Reihe von Datenqualitätsregeln an, um die Integrität der Daten zu gewährleisten, die in die zentrale Systemlösung für den Forschungsabgleich eingespeist werden. JHI-Daten, die nicht korrekt mit der Definition des Datenanbieters übereinstimmen, werden nicht in das zentrale Cloud-basierte Data Warehouse aufgenommen und es werden Ausnahmefehler angezeigt. Diese Ausnahmefehler werden von einem zentralen Support-Team überwacht und behoben. Zu den Abhilfemaßnahmen gehört die kritische Auseinandersetzung mit dem Datenanbieter oder internen Abläufen, die intern verwaltete Dokumentensyteme unterstützen. Gegebenenfalls wird der für die Daten verantwortliche und rechenschaftspflichtige Dateneigentümer über den internen Datenkontrollprozess benachrichtigt, um offene Problemfälle zu beheben.

JHI erhält wöchentlich automatische Datenfeeds von externen ESG-Datenanbietern, die in ein cloudbasiertes Data Warehouse eingespeist werden. Nach der Aufnahme der Daten und der Überprüfung der Datenqualität werden die Rohdaten der internen Taxonomiestruktur von JHI zugeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass alle ESG-Daten aus dem Data Warehouse in allen nachgelagerten JHI-Anwendungen, die die verschiedenen Phasen des Investitionsprozesses unterstützen, konsistent zur Verfügung stehen.

Der Anteil der Daten, die für ein Finanzprodukt geschätzt werden, wächst ständig an.

Einige Daten betreffend die verbindlichen Kriterien können geschätzte Daten von externen Anbietern sein.

Für Positionen, die von dem externen Datenanbieter nicht abgedeckt werden, kann eigenes Research verwendet werden. Dies kann von eigenem Research, welches mit dem des externen Datenanbieters abgeglichen wird, bis hin zu einer schriftlichen Bestätigung der Ausgabestelle reichen, dass sie den verbindlichen Kriterien entspricht. Die Angemessenheit der vorgelegten Nachweise wird von einer unabhängigen Stelle bei JHI bewertet.

I. Grenzen der Methoden und Daten

Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab.

Die interne Datenstruktur von JHI bietet genügend Flexibilität, um eigene Erkenntnisse einzubeziehen oder Auswertungen an zukünftige Anforderungen anzupassen.

JHI ist sich der Datenlücken im ESG-Research für nicht-traditionelle Anlageklassen im Vergleich zu etablierten Anlageklassen wie Aktien und Schuldtiteln bewusst.

J. Due-Diligence-Prüfung

Wir im obigen Abschnitt ‚Methodik für ökologische oder soziale Merkmale‘ dargelegt, verwendet der Anlageverwalter Ausschlusskriterien, um Direktanlagen in Emittenten aufgrund ihrer Beteiligung an bestimmten Aktivitäten auszuschließen. Insbesondere werden Emittenten ausgeschlossen, die mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus der Öl- und Gaserzeugung und -förderung, der Ölsandförderung, der Gewinnung von gas- bzw. ölhaltigem Schiefergestein, dem Abbau von Kraftwerkskohle und damit verbundener Stromerzeugung, der Öl- und Gasförderung in der Arktis, Tabak, Pelzwaren, Erwachsenenunterhaltung, Glücksspiel oder kontroversen Waffen erzielen. Emittenten werden auch ausgeschlossen, wenn davon ausgegangen wird, dass sie gegen die UN Global Compact (UNGC)-Prinzipien verstoßen haben, (welche u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlusspolitik an, die auch umstrittene Waffen einschließt, wie in Artikel 10.15 im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ des Prospekts näher beschrieben.

Der Anteil der Unternehmensanleihen des Fonds verfolgt das Ziel, auf monatlicher Basis eine geringere CO2-Intensität als die seines maßgeblichen Referenzuniversums zu erreichen.

Der Investmentmanager schließt aus dem Fonds Emittenten von Staatsanleihen aus, die im Rahmen des Globalen Menschenrechtssanktionsregimes der EU (EU Global Human Rights Sanctions Regime) oder des UN-Sanktionsregimes sanktioniert wurden und/oder im Freedom House Index zur Förderung der politischen Rechte und bürgerlichen Freiheiten (oder einem anderen, vom Investmentmanager festgelegten ähnlichen Index) keine ausreichend hohe Bewertung (z. B. "frei") erreicht haben.

Unter normalen Marktbedingungen schließt der Anlageverwalter auch Staatsanleihen von Emittenten aus, die das Pariser Abkommen nicht ratifiziert haben. Sollten sich die USA in einem zukünftigen politischen Zyklus für einen Ausstieg aus dem Pariser Abkommen entscheiden, wird der Anlageverwalter prüfen, ob ein Ausschluss von US-Staatsanleihen aus dem Fonds die Renditen übermäßig beeinträchtigen und/oder das Risiko-Rendite-Profil des Fonds verändern würde. 

Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating höher als:

  1. 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
  2. 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".

Der Anlageverwalter kann Positionen in den Fonds aufnehmen, die auf der Grundlage von Daten oder Screenings Dritter die oben genannten Kriterien nicht zu erfüllen scheinen, sofern er der Ansicht ist, dass die externen Daten unzureichend oder ungenau sind.

In der JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken sind die unternehmensweiten ESG-Integrationsprinzipien, die Grundsätze für nachhaltige Investitionen und die grundlegenden Ausschlüsse für Unternehmen, in die investiert wird, festgelegt. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden. Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist.

Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools sowie internes und externes Research. Das Front Office Controls & Governance Team stellt laufend sicher, dass die Anlageprodukte im Einklang mit den dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen. Investment Compliance setzt Ausschlusskriterien um und überwacht diese laufend; zusätzlich werden, soweit zutreffend, Elemente der manuellen Aufsicht umgesetzt.

K. Engagement-Richtlinien

Zusätzlich zu den oben beschriebenen verbindlichen Elementen der Anlagestrategie ist verantwortungsvolles Handeln ein integraler und natürlicher Bestandteil des langfristigen, aktiven Ansatzes von Janus Henderson beim Investmentmanagement. Einzelheiten zum Engagement-Konzept von JHI finden Sie in der „ESG-Anlagepolitik", die in der „ESG Resource Library" auf der Janus Henderson-Website veröffentlicht ist.

Die Firma unterstützt eine Reihe von Stewardship-Kodizes und umfassenderen Initiativen auf der ganzen Welt und ist Unterzeichner des britischen Stewardship-Kodex.

L. Spezifische Referenzbenchmark

Es wurde kein Index als Referenzbenchmark festgelegt, um die ökologischen oder sozialen Merkmale zu gewährleisten, welche dieses nach Artikel 8 klassifizierte Finanzprodukt fördert.

M. Wesentliche negative Auswirkungen (PAI)

PAIs werden auf Produktebene berücksichtigt.1 Die folgende Tabelle zeigt, wo PAI durch die Verwendung von Ausschlusskriterien berücksichtigt werden:

Negativer Nachhaltigkeitsindikator Kennzahl Wie werden wesentliche nachteilige Auswirkungen (Principal adverse impacts - PAI) berücksichtigt?
Treibhausgasemissionen Treibhausgasemissionen Scope 1 Treibhausgasemissionen Ausschlusskriterien
Scope 2 Treibhausgasemissionen Ausschlusskriterien
CO2-Fußabdruck CO2-Fußabdruck Ausschlusskriterien
Treibhausgasintensität von Portfoliounternehmen Treibhausgasintensität der Portfoliounternehmen Ausschlusskriterien
Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Ausschlusskriterien
Soziales und Arbeitnehmerfragen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind Exposition gegenüber umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen) Ausschlusskriterien
Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Beteiligungsgesellschaften, die in Verstöße gegen die UNGC-Prinzipien oder die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen verwickelt waren Ausschlusskriterien


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Dies gilt ab dem 31. Oktober 2022 und die regelmäßige Berichterstattung beginnt am 1. Januar 2023 für den ersten Berichtszeitraum ab dem 31. Oktober 2022.

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