Bitte stellen Sie sicher, dass Javascript zwecks Zugang zur Websiteaktiviert ist Status under the EU Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) - High Yield Fund - Janus Henderson Investors - Europe PA Austria
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Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) - High Yield Fund

Janus Henderson High Yield Fund

A. Zusammenfassung

Der Fonds wird als ein Fonds eingestuft, der die Offenlegungsbestimmungen von Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (SFDR) als ein Produkt erfüllt, das ökologische und/oder soziale Merkmale fördert und in Unternehmen mit guten Governance-Praktiken investiert.

Der Fonds fördert folgende ökologische und/oder soziale Merkmale:

  • Unterstützung der UNGC-Prinzipien (die u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).
  • JHI setzt ein firmeneigenes ESG-Rahmenwerk ein, das sowohl Daten von Dritten als auch eigene Erkenntnisse nutzt, um Unternehmensratings für Emittenten von Unternehmensschuldtiteln zu erstellen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in Emittenten von Firmenkredittiteln investieren, die zu den 5 besten der 6 erstellten Ratings gehören.
  • Vermeidung von Investitionen in bestimmte Tätigkeiten, die der menschlichen Gesundheit und dem Wohlbefinden schaden können, durch Anwendung verbindlicher Ausnahmen.
  • Klimaschutz.

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Dieser Fonds strebt in erster Linie die Erzielung hoher Erträge an. Als sekundäres Ziel strebt der Fonds einen Kapitalzuwachs an, sofern dies mit dem primären Ziel vereinbar ist.

Der Fonds investiert mindestens 80 % seines Nettoinventarwerts in Schuldtitel oder Vorzugsaktien mit einem Rating unterhalb von "Investment Grade" oder nicht bewertete Schuldtitel ähnlicher Qualität von US-Emittenten, wie vom jeweiligen Sub-Anlageberater festgelegt, vorausgesetzt, dass mindestens 51 % seines Nettoinventarwerts in Schuldtitel investiert werden. Obwohl davon auszugehen ist, dass der Fonds hauptsächlich in Wertpapiere von US-Emittenten investieren wird, kann der Fonds bis zu 20 % seines Nettoinventarwerts in Wertpapiere von Nicht-US-Emittenten investieren.

Die verbindlichen Elemente der nachstehend beschriebenen Anlagestrategie, die als Screenings implementiert sind, werden in das Compliance-Modul eines Auftragsverwaltungssystems kodiert, das laufend Daten von Drittanbietern nutzt. Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es, alle vorgeschlagenen Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen in Bezug auf den Status der Bestände bei der regelmäßigen Aktualisierung der Daten Dritter zu erkennen.

Der Sub-Anlageberater wird:

  • Anwendung von Prüfverfahren, damit der Fonds nicht in Emittenten investiert, die gegen die UNGC-Prinzipien verstoßen (die u. a. Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).
  • Nutzung eines eigenen ESG-Rahmenwerkes, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse nutzt, um Emittenten von Unternehmensschuldtiteln anhand von sechs Ratings von "Kategorie 1" (das höchste Rating) bis "Kategorie 6" (die niedrigste Kategorie) zu klassifizieren. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in die besten 5 von 6 Bewertungskategorien investieren, d. h. er wird nicht in Emittenten der "Kategorie 6" (die niedrigste Kategorie) investieren, da diese Emittenten als nicht ausreichend im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken beurteilt worden sind. Die Kategorie-Ratings spiegeln die Ansicht des Sub-Anlageberaters über das relevanteste ESG-Risiko für die meisten Unternehmen innerhalb des Industriesektors wider und können bei der Portfoliokonstruktion im Hinblick auf das Engagement in einem bestimmten wirtschaftlichen Sektor helfen.
  • Anwendung von Screenings zum Ausschluss von Investitionen in Emittenten, die mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus dem Tabakgeschäft oder der Erwachsenenunterhaltung erzielen.
  • Anwendung von Screenings zum Ausschluss von Investitionen in Emittenten, die mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus der Förderung von Ölsand, arktischem Öl und Gas oder der Gewinnung von Kraftwerkskohle erwirtschaften.

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“) an, die umstrittene Waffen umfasst.

Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating höher als:

  1. 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
  2. 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".

Anleger sollten beachten, dass kein spezifischer Index als Referenzmaßstab festgelegt wird, um festzustellen, ob der Fonds mit den geförderten Umweltmerkmalen übereinstimmt.

JHI hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt.

Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dies trägt dazu bei, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.

Die JHI ESG-Investmentpolitik, die die JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken einschließt, legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie Basisausschlüsse für investierte Unternehmen.

B. Kein nachhaltiges Anlageziel

Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale, verfolgt aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition.

C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Der Fonds fördert folgende ökologische und/oder soziale Merkmale:

  • Unterstützung der UNGC-Prinzipien (die u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).
  • JHI setzt ein firmeneigenes ESG-Rahmenwerk ein, das sowohl Daten von Dritten als auch eigene Erkenntnisse nutzt, um Unternehmensratings für Emittenten von Unternehmensschuldtiteln zu erstellen. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in Emittenten von Firmenkredittiteln investieren, die zu den 5 besten der 6 erstellten Ratings gehören.
  • Vermeidung von Investitionen in bestimmte Tätigkeiten, die der menschlichen Gesundheit und dem Wohlbefinden schaden können, durch Anwendung verbindlicher Ausnahmen.
  • Klimaschutz.

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

D. Investitionsstrategie

Dieser Fonds strebt in erster Linie die Erzielung hoher Erträge an. Als sekundäres Ziel strebt der Fonds einen Kapitalzuwachs an, sofern dies mit dem primären Ziel vereinbar ist.

Der Fonds investiert mindestens 80 % seines Nettoinventarwerts in Schuldtitel oder Vorzugsaktien mit einem Rating unterhalb von "Investment Grade" oder nicht bewertete Schuldtitel ähnlicher Qualität von US-Emittenten, wie vom jeweiligen Sub-Anlageberater festgelegt, vorausgesetzt, dass mindestens 51 % seines Nettoinventarwerts in Schuldtitel investiert werden. Obwohl davon auszugehen ist, dass der Fonds hauptsächlich in Wertpapiere von US-Emittenten investieren wird, kann der Fonds bis zu 20 % seines Nettoinventarwerts in Wertpapiere von Nicht-US-Emittenten investieren.

Der Fonds wird aktiv unter Bezugnahme auf den Bloomberg U.S. Corporate High Yield Bond Index verwaltet, der für die Unternehmen, in die er investieren kann, in etwa repräsentativ ist.

Das vorausschauende fundamentale Kredit-Research des Sub-Investmentberaters zielt darauf ab, künftige Gewinner und Verlierer zu identifizieren, um seine stark überzeugungsgeleiteten Einschätzungen zum Ausdruck zu bringen. Die Auswahl der Titel erfolgt nach einem fundamentalen Bottom-up-Anlageprozess, der sich auf Unternehmen in aller Welt konzentriert, die sich der Umstrukturierung und Verbesserung ihrer Bilanzen, der Generierung von freiem Cashflow, der Qualität des Managements und der Wertpapierbewertung verschrieben haben. Dieser Ansatz beruht auf der Überzeugung, dass einige Unternehmen über spezifische innere Stärken verfügen, bessere Erfolgsaussichten als ihre Vergleichsgruppen haben und daher auch unter schwierigen Branchen- und Wirtschaftsbedingungen eine bessere Performance erzielen sollten. Ein dynamischer Top-down-Rahmen ermöglicht es dem Sub-Anlageberater, das Stadium des Kreditzyklus zu bewerten, Chancen zu erkennen und ein angemessenes Risiko einzugehen.

Anleger sollten diesen Abschnitt in Verbindung mit der Anlagestrategie des Fonds (wie in der Prospektergänzung für den Fonds im Abschnitt „Anlageziele und -politik“ dargelegt) lesen.

Die verbindlichen Elemente der nachstehend beschriebenen Anlagestrategie, die als Screenings implementiert sind, werden in das Compliance-Modul eines Auftragsverwaltungssystems kodiert, das laufend Daten von Drittanbietern nutzt. Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es, alle vorgeschlagenen Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen in Bezug auf den Status der Bestände bei der regelmäßigen Aktualisierung der Daten Dritter zu erkennen.

E. Investitionsquote

Mindestens 80% der Anlagen des Finanzprodukts werden verwendet, um die von dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erzielen.

Die übrigen Anlagen dienen der Absicherung oder betreffen Barmittel, die als zusätzliche Liquidität gehalten werden. Zu den sonstigen Vermögenswerten, die nicht zur Erfüllung der ökologischen oder sozialen Merkmale verwendet werden, können Barmittel oder Barmitteläquivalente, verbriefte Vermögenswerte, Aktien, Wandelanleihen, Derivate für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements oder Derivate für andere Anlagezwecke als die, die für ein Engagement bei Direktemittenten verwendet werden, gehören.

F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen

Die Nachhaltigkeitsindikatoren, die verwendet werden, um die Erreichung der einzelnen durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen, sind:

  • Gesamtstatus der Compliance mit dem UN GC.
  • Ratings von Unternehmensemittenten im gesamten Portfolio auf der Grundlage des firmeneigenen Regelwerks.
  • ESG-Ausschlusskriterien - siehe "Was sind die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die zur Auswahl der Anlagen verwendet werden, um jedes der von diesem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen?" weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen.
  • Kohlenstoff - Kohlenstoffintensität Scope 1&2 - dies stellt die zuletzt gemeldeten oder geschätzten Scope 1 + Scope 2 Treibhausgasemissionen des Unternehmens dar, normalisiert auf den Umsatz, was einen Vergleich zwischen Unternehmen unterschiedlicher Größe ermöglicht.

G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale

Der Sub-Anlageberater wird:

  • Anwendung von Prüfverfahren, damit der Fonds nicht in Emittenten investiert, die gegen die UNGC-Prinzipien verstoßen (die u. a. Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).
  • Nutzung eines eigenen ESG-Rahmenwerkes, das sowohl Daten Dritter als auch eigene Erkenntnisse nutzt, um Emittenten von Unternehmensschuldtiteln anhand von sechs Ratings von "Kategorie 1" (das höchste Rating) bis "Kategorie 6" (die niedrigste Kategorie) zu klassifizieren. Um die Einführung besserer ökologischer und/oder sozialer Praktiken zu fördern, wird der Fonds nur in die besten 5 von 6 Bewertungskategorien investieren, d. h. er wird nicht in Emittenten der "Kategorie 6" (die niedrigste Kategorie) investieren, da diese Emittenten als nicht ausreichend im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken beurteilt worden sind. Die Kategorie-Ratings spiegeln die Ansicht des Sub-Anlageberaters über das relevanteste ESG-Risiko für die meisten Unternehmen innerhalb des Industriesektors wider und können bei der Portfoliokonstruktion im Hinblick auf das Engagement in einem bestimmten wirtschaftlichen Sektor helfen.
  • Anwendung von Screenings zum Ausschluss von Investitionen in Emittenten, die mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus dem Tabakgeschäft oder der Erwachsenenunterhaltung erzielen.
  • Anwendung von Screenings zum Ausschluss von Investitionen in Emittenten, die mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus der Förderung von Ölsand, arktischem Öl und Gas oder der Gewinnung von Kraftwerkskohle erwirtschaften.

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“) an, die umstrittene Waffen umfasst, wie im Prospektabschnitt mit der Überschrift „Investitionsbeschränkungen“ im Prospekt beschrieben.

Der Sub-Investmentberater kann Positionen in den Fonds aufnehmen, die auf der Grundlage von Daten oder Screenings Dritter die oben genannten Kriterien nicht zu erfüllen scheinen, sofern er der Ansicht ist, dass die externen Daten unzureichend oder ungenau sind.

Anleger sollten beachten, dass kein spezifischer Index als Referenzmaßstab festgelegt wird, um festzustellen, ob der Fonds mit den geförderten Umweltmerkmalen übereinstimmt.

H. Datenquellen und -verarbeitung

Der Fonds hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt.

Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dies trägt dazu bei, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.

JHI hat einen zentralisierten, firmeneigenen Prozess zum Abgleich von Forschungsergebnissen entwickelt; dieses zentrale Verfahren zum Abgleich von Forschungsergebnissen gleicht die Daten auf drei verschiedenen Ebenen ab:

  1. Unternehmensebene,
  2. Positionsebene, und
  3. Fondsebene.

Die Fähigkeit zum Research-Abgleich und Mapping ist für die ESG-Methodik von JHI von entscheidender Bedeutung, da wir wissen, dass ein Wertpapier die ESG-Informationen von der emittierenden juristischen Person übernommen haben könnte, einige ESG-Risiken jedoch nur für das jeweilige Finanzinstrument gelten werden.

JHI wendet eine Reihe von Datenqualitätsregeln an, um die Integrität der Daten zu gewährleisten, die in die zentrale Systemlösung für den Forschungsabgleich eingespeist werden. JHI-Daten, die nicht korrekt mit der Definition des Datenanbieters übereinstimmen, werden nicht in das zentrale Cloud-basierte Data Warehouse aufgenommen und es werden Ausnahmefehler angezeigt. Diese Ausnahmefehler werden von einem zentralen Support-Team überwacht und behoben. Zu den Abhilfemaßnahmen gehört die kritische Auseinandersetzung mit dem Datenanbieter oder internen Abläufen, die intern verwaltete Dokumentensyteme unterstützen. Gegebenenfalls wird der für die Daten verantwortliche und rechenschaftspflichtige Dateneigentümer über den internen Datenkontrollprozess benachrichtigt, um offene Problemfälle zu beheben.

JHI erhält wöchentlich automatische Datenfeeds von externen ESG-Datenanbietern, die in ein cloudbasiertes Data Warehouse eingespeist werden.

Einige Daten von externen Anbietern betreffend die verbindlichen Kriterien können geschätzte Daten sein. Für Positionen, die von dem externen Datenanbieter nicht abgedeckt werden, kann eigenes Research verwendet werden. Dies kann von eigenem Research, welches mit dem des externen Datenanbieters abgeglichen wird, bis hin zu einer schriftlichen Bestätigung der Ausgabestelle reichen, dass sie den verbindlichen Kriterien entspricht. Die Angemessenheit der vorgelegten Nachweise wird von einer unabhängigen Stelle bei JHI bewertet.

I. Grenzen der Methoden und Daten

Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab.

Die interne Datenstruktur von JHI bietet genügend Flexibilität, um eigenes Research einzubeziehen oder Auswertungen an zukünftige Anforderungen anzupassen.

JHI ist sich der Datenlücken im ESG-Research für nicht-traditionelle Anlageklassen im Vergleich zu etablierten Anlageklassen wie Aktien und Schuldtiteln bewusst.

J. Due-Diligence-Prüfung

Die JHI ESG-Investmentpolitik, die die JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken einschließt, legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie Basisausschlüsse für investierte Unternehmen. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden. Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist.

Jeder Investment Desk führt seine eigenen Due-Diligence-Prozesse durch, bevor er Investitionsentscheidungen innerhalb seiner Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Tools und Recherchen. Das Front Office Controls & Governance Team stellt kontinuierlich sicher, dass die Übereinstimmung mit den dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen nachgewiesen werden kann, wenn keine automatischen Kontrollen und/oder Daten von Dritten verfügbar sind. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance stellt sicher, dass ESG-bezogene Aktivitäten im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen und Erwartungen verwaltet und in unserem Compliance-Rahmen berücksichtigt werden.

K. Engagement-Richtlinien

Zusätzlich zu den oben beschriebenen verbindlichen Elementen der Anlagestrategie ist verantwortungsvolles Handeln ein integraler und natürlicher Bestandteil des langfristigen, aktiven Ansatzes von Janus Henderson beim Investmentmanagement. Einzelheiten zum Engagement-Konzept von JHI finden Sie in der „ESG-Anlagepolitik", die in der „ESG Resource Library" auf der Janus Henderson-Website veröffentlicht ist.

Die Firma unterstützt eine Reihe von Stewardship-Kodizes und umfassenderen Initiativen auf der ganzen Welt und ist Unterzeichner des britischen Stewardship-Kodex.

Janus Henderson verfügt über ein Proxy Voting Committee, das für die Festlegung von Standpunkten zu wichtigen Abstimmungsthemen und die Erstellung von Richtlinien zur Überwachung des Abstimmungsprozesses verantwortlich ist. Der Ausschuss besteht aus Vertretern der Bereiche Investmentportfoliomanagement, Corporate Governance, Rechnungswesen, Recht und Compliance. Darüber hinaus ist das Proxy Voting Committee für die Überwachung und Lösung von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Stimmrechtsvertretung verantwortlich.

L. Spezifische Referenzbenchmark

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Wesentliche negative Auswirkungen (PAI)

Ab dem 29. Dezember 2023 werden PAIs auf der Produktebene berücksichtigt. 1 Die folgende Tabelle zeigt, wo PAI durch den Einsatz von Ausschlussprüfungen berücksichtigt wird:

Negativer Nachhaltigkeitsindikator Kennzahl Wie werden wesentliche nachteilige Auswirkungen (Principal adverse impacts - PAI) berücksichtigt?
Treibhausgasemissionen Treibhausgasemissionen Scope 1 Treibhausgasemissionen Ausschlusskriterien
Scope 2 Treibhausgasemissionen Ausschlusskriterien
  CO2-Fußabdruck CO2-Fußabdruck Ausschlusskriterien
Treibhausgasintensität von Portfoliounternehmen Treibhausgasintensität der Portfoliounternehmen Ausschlusskriterien
  Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Ausschlusskriterien
Soziales und Arbeitnehmerfragen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind Exposition gegenüber umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen) Ausschlusskriterien
  Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Beteiligungsgesellschaften, die in Verstöße gegen die UNGC-Prinzipien oder die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen verwickelt waren Ausschlusskriterien

1 Dies gilt ab dem 29. Dezember 2023 und die periodische Berichterstattung beginnt aufgrund der regulatorischen Anforderungen ab dem 31. Dezember 2023, für den ersten Berichtszeitraum ab dem 29. Dezember 2023.

'Weicht die übersetzte Fassung dieses Offenlegungstextes von der englischen Fassung ab, so ist die englische Originalfassung maßgebend'