Bitte stellen Sie sicher, dass Javascript zwecks Zugang zur Websiteaktiviert ist Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) - Global Real Estate Equity Income Fund - Janus Henderson Investors
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Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) - Global Real Estate Equity Income Fund

Janus Henderson Capital Fund – Global Real Estate Equity Income Fund

Der Fonds wird als ein Produkt eingestuft, das die Bestimmungen von Artikel 8 der SFDR erfüllt und ökologische und/oder soziale Merkmale fördert.

A. Zusammenfassung

Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale, verfolgt aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition.

Der Fonds fördert die Eindämmung des Klimawandels, indem er Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen definiert und die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen unterstützt (welche u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken). Der Fonds ist außerdem bestrebt, Investitionen in bestimmte Aktivitäten zu vermeiden, die der Gesundheit und dem Wohlergehen der Menschen schaden könnten, indem er verbindliche Ausschlusskriterien anwendet. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Die unten beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlusskriterien in das Auftragsverwaltungssystem des Sub-Anlageberaters implementiert. Hierzu werden regelmäßig Daten von externen Anbietern genutzt.

Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken ("Richtlinie") bewertet.

Darüber hinaus ist der Sub-Investmentberater Unterzeichner der UN-Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren (UNPRI).

Mindestens 90% der Anlagen des Finanzprodukts werden verwendet, um die von dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erzielen.

Die Nachhaltigkeitsindikatoren, die verwendet werden, um die Erreichung der einzelnen durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen, sind:

  • Gesamtstatus des Compliance mit dem Global Compact der Vereinten Nationen.
  • % des Portfolios: Emittenten mit wissenschaftlich fundierten Emissionszielen oder einer überprüften Verpflichtung zur Einführung wissenschaftlich fundierter Emissionsziele 1.
  • ESG-Ausschlusskriterien - siehe "G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale?" weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen.

Der Sub-Investmentberater wendet ein Prüfverfahren an, um Direktinvestitionen in Gefängnis-Real Estate Investment Trusts (REITs) auszuschließen. Unternehmen werden auch ausgeschlossen, wenn davon ausgegangen wird, dass sie die Prinzipien des UN Global Compact nicht eingehalten haben.

Der Sub-Investmentberater arbeitet aktiv mit Unternehmen zusammen, um sie zur Annahme von wissenschaftlich fundierten Emissionszielen oder einer verifizierten Verpflichtung zur Annahme von wissenschaftlich fundierten Emissionszielen zu ermutigen.

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlusspolitik an, die auch kontroverse Waffen einschließt, wie im Abschnitt "Anlagebeschränkungen" des Prospekts beschrieben.

Das JHI-Immobilienteam geht bei der Auswahl von Datenanbietern sehr selektiv vor und verwendet hauptsächlich Daten von auf Immobilien spezialisierten Drittanbietern wie GRESB, ICE und EPRA sowie von dem von JHI ausgewählten ESG-Anbieter (Environmental, Social and Governance) MSCI, um sein eigenes ESG-Team zu informieren.

Wenn keine Ausschlussdaten verfügbar sind oder das Anlageteam mit der Bewertung nicht einverstanden ist, überprüft das Team zusammen mit einem unabhängigen Aufsichtsgremium bei JHI diese Bewertung.

Die eigene Organisation des Teams stützt sich bei der Bewertung der wesentlichen Aspekte in hohem Maße auf sein Immobilienfachwissen und nutzt dabei auch Organisationen wie das SASB.

Fehlen Daten für Ausschlussfilter, um verbindliche Kriterien zu definieren, werden die Sachverhalte einem unabhängigen Aufsichtsgremium bei JHI vorgelegt.

In der JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken sind die unternehmensweiten ESG-Integrationsprinzipien, die Grundsätze für nachhaltige Investitionen und die grundlegenden Ausschlüsse für Unternehmen, in die investiert wird, festgelegt.

Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Untersuchungen.

Die Firma unterstützt eine Reihe von Stewardship-Kodizes und umfassenderen Initiativen auf der ganzen Welt und ist Unterzeichner des britischen Stewardship-Kodex. Einzelheiten zum Engagement-Konzept von JHI finden Sie in der „ESG-Anlagepolitik", die in der „ESG Resource Library" auf der Janus Henderson-Website veröffentlicht ist.

Janus Henderson hat einen Stimmrechtsausschuss, der für die Festlegung von Standpunkten zu wichtigen Abstimmungsfragen und die Erstellung von Richtlinien zur Überwachung des Abstimmungsprozesses verantwortlich ist.

1Genehmigt oder geprüft von SBT- https://sciencebasedtargets.org/ oder gleichwertig.

B. Kein nachhaltiges Anlageziel

Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale, verfolgt aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition.

C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Der Fonds fördert die Eindämmung des Klimawandels, indem er Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen definiert und die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen unterstützt (welche u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken). Der Fonds ist außerdem bestrebt, Investitionen in bestimmte Aktivitäten zu vermeiden, die der Gesundheit und dem Wohlergehen der Menschen schaden könnten, indem er verbindliche Ausschlusskriterien anwendet. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

D. Investitionsstrategie

Der Fonds strebt eine Rendite über der Benchmark und ein Kapitalwachstumspotenzial an, indem er in die internationalen Aktienmärkte und insbesondere in immobilienbezogene Wertpapiere investiert.

Anleger sollten diesen Abschnitt in Verbindung mit der Anlagestrategie des Fonds (wie in der Prospektergänzung für den Fonds im Abschnitt „Anlageziele und -politik“ dargelegt) lesen.

Die unten beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlusskriterien in das Auftragsverwaltungssystem des Sub-Anlageberaters implementiert. Hierzu werden regelmäßig Daten von externen Anbietern genutzt. Ein verbindliches Kriterium - "Ausschluss von Direktinvestitionen in Prison Real Estate Investment Trusts (REITS)" - ist nicht als automatisierte Datenpunkte verfügbar und wird durch externes oder internes Research nachgewiesen.

Unternehmen, in die investiert wird, werden vom Sub-Investmentberater daraufhin geprüft, ob sie gute Unternehmensführungspraktiken anwenden.

Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken ("Richtlinie") bewertet.

Die Richtlinie legt Mindeststandards fest, anhand derer die Unternehmen, in die investiert wird, vom Sub-Investmentberater vor der Tätigung einer Investition und fortlaufend bewertet und überwacht werden. Zu diesen Standards können unter anderem solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Mitarbeitern, die Vergütung des Personals und die Einhaltung der Steuervorschriften gehören.

Die Richtlinie ist Teil der "ESG-Anlagepolitik" von Janus Henderson, die im Abschnitt "Über uns - Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG)" auf der Website www.janushenderson.com zu finden ist.

Darüber hinaus ist der Sub-Investmentberater Unterzeichner der UN-Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren (UNPRI). Entsprechend werden die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, vor der Investition und danach in regelmäßigen Abständen anhand der UNPRI-Grundsätze bewertet.

E. Investitionsquote

Mindestens 90% der Anlagen des Finanzprodukts werden verwendet, um die von dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erzielen. Zu den sonstigen Vermögenswerten können neben den Instrumenten, die zum Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements gehalten werden, wie z. B. vorübergehende Bestände an Indexderivaten.

Alle Investitionen des Finanzprodukts, die dazu dienen, die durch das Finanzprodukt geförderten Umweltmerkmale zu erfüllen, sind Direktinvestitionen.

F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen

Die Nachhaltigkeitsindikatoren, die verwendet werden, um die Erreichung der einzelnen durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen, sind:

  • Gesamtstatus des Compliance mit dem Global Compact der Vereinten Nationen
  • % des Portfolios: Emittenten mit wissenschaftlich fundierten Emissionszielen oder eine überprüfte Verpflichtung zur Einführung wissenschaftlich fundierter Emissionsziele
  • ESG-Ausschlusskriterien, die auf das Core-Long-Book angewendet werden - siehe "G. Methoden für ökologische oder soziale Merkmale?" weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen.

 Das Front Office Controls & Governance Team stellt laufend sicher, dass die Anlageprodukte im Einklang mit den dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance stellt sicher, dass ESG-bezogene Aktivitäten im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Erwartungen verwaltet und innerhalb unseres Compliance-Rahmenwerks berücksichtigt werden.

G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale

Der Sub-Investmentberater wendet ein Prüfverfahren an, um Direktinvestitionen in Gefängnis-Real Estate Investment Trusts (REITs) auszuschließen. Unternehmen werden ebenfalls ausgeschlossen, wenn davon ausgegangen wird, dass sie die Grundsätze des UN Global Compact (die u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsverhältnisse, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken) nicht eingehalten haben.

Der Sub-Investmentberater arbeitet aktiv mit Unternehmen zusammen, um sie zur Annahme von wissenschaftlich fundierten Emissionszielen oder einer verifizierten Verpflichtung zur Annahme von wissenschaftlich fundierten Emissionszielen zu ermutigen1. Der Sub-Investmentberater verpflichtet sich, dass mindestens 10% der Unternehmen innerhalb des Portfolios über vereinbarte oder zugesagte Ziele verfügen, und wird die Fortschritte dieser Unternehmen im Hinblick auf diese Ziele überwachen.

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlusspolitik [link] an, die auch kontroverse Waffen einschließt, wie im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ des Prospekts beschrieben.

Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating höher als:

  1. 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
  2. 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".

Der Sub-Investmentberater kann Positionen in den Fonds aufnehmen, die auf der Grundlage von Daten oder Screenings Dritter die oben genannten Kriterien nicht zu erfüllen scheinen, sofern er der Ansicht ist, dass die externen Daten unzureichend oder ungenau sind.

1genehmigt oder geprüft durch SBT - https://sciencebasedtargets.org/ oder gleichwertig

H. Datenquellen und -verarbeitung

Das JHI-Immobilienteam geht bei der Auswahl von Datenanbietern sehr selektiv vor und verwendet hauptsächlich Daten von auf Immobilien spezialisierten Drittanbietern wie GRESB, ICE und EPRA sowie von dem von JHI ausgewählten ESG-Anbieter (Environmental, Social and Governance) MSCI, um sein eigenes ESG-Team zu informieren.

Für den Fonds gelten verbindliche Kriterien zur Vermeidung von Anlagen in nicht konforme Unternehmen und zur Förderung von Umwelteigenschaften gemäß MSCI. Die Stimmrechtsvertretung erfolgt durch ISS, unterstützt durch das zentrale Governance- und Stewardship-Team/ zentrales JHI-ESG-Team. Die Daten zum Engagement der Unternehmen werden vom Investmentteam verwaltet und verarbeitet.

Der zielgerichtete ESG-Ansatz des Teams konzentriert sich bei der Berücksichtigung relevanter Faktoren auf Wesentlichkeit, Datenqualität und Streuung. Das Team hat umfangreiche Analysen durchgeführt, um bei der Auswahl der Datenanbieter die Datenqualität sicherzustellen. Wenn keine Ausschlussdaten verfügbar sind oder das Anlageteam mit der Bewertung nicht einverstanden ist, überprüft das Team zusammen mit einem unabhängigen Aufsichtsgremium bei JHI diese Bewertung. Je nach Datenverfügbarkeit werden vom Investmentteam monatliche und/oder jährliche Daten-Feeds von verschiedenen Drittanbietern heruntergeladen. Das zentrale JHI ESG-Team unterstützt einige der Datenprozesse.

Der Anteil der Daten, die für ein Finanzprodukt geschätzt werden, wächst ständig an.

I. Grenzen der Methoden und Daten

Die eigene Organisation des Teams stützt sich bei der Bewertung der wesentlichen Aspekte in hohem Maße auf sein Immobilienfachwissen und nutzt dabei auch Organisationen wie das SASB. Wir sind uns der Einschränkungen bewusst, die im Zusammenhang mit unvollkommenen Daten, Offenlegungen und unterschiedlichen Methoden bei der Bewertung komplexer Themen bestehen. Wir sind der Meinung, dass aktives Management und fundierte Branchenkenntnisse neben der Anwendung eines robusten und konsistenten Prozesses von entscheidender Bedeutung sind, um dies zu bewältigen.

Fehlen Daten für Ausschlussfilter, um verbindliche Kriterien zu definieren, werden die Sachverhalte, wie oben dargelegt, einem unabhängigen Aufsichtsgremium bei JHI vorgelegt

J. Due-Diligence-Prüfung

Wie im obigen Abschnitt ‚Methodologien für ökologische oder soziale Merkmale‘ dargelegt, verwendet der Anlageverwalter Ausschlusskriterien, um Direktanlagen in Prison Real Estate Investment Trusts (REITS) auszuschließen. Unternehmen werden ebenfalls ausgeschlossen, wenn davon ausgegangen wird, dass sie die Grundsätze des UN Global Compact (die u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsverhältnisse, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken) nicht eingehalten haben.

Der Sub-Investmentberater arbeitet aktiv mit Unternehmen zusammen, um sie zur Annahme von wissenschaftlich fundierten Emissionszielen oder einer verifizierten Verpflichtung zur Annahme von wissenschaftlich fundierten Emissionszielen zu ermutigen1. Der Sub-Investmentberater verpflichtet sich, dass mindestens 10% der Unternehmen innerhalb des Portfolios über vereinbarte oder zugesagte Ziele verfügen, und wird die Fortschritte dieser Unternehmen im Hinblick auf diese Ziele überwachen.

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlusspolitik an, die auch kontroverse Waffen einschließt, wie im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ des Prospekts beschrieben.

Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating höher als:

  1. 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
  2. 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".

Der Sub-Investmentberater kann Positionen in den Fonds aufnehmen, die auf der Grundlage von Daten oder Screenings Dritter die oben genannten Kriterien nicht zu erfüllen scheinen, sofern er der Ansicht ist, dass die externen Daten unzureichend oder ungenau sind.

In der JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken sind die unternehmensweiten ESG-Integrationsprinzipien, die Grundsätze für nachhaltige Investitionen und die grundlegenden Ausschlüsse für Unternehmen, in die investiert wird, festgelegt. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden. Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist.

Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Untersuchungen. Das Front Office Controls & Governance Team stellt laufend sicher, dass die Anlageprodukte im Einklang mit den dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden. Das Financial Risk überprüft das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-relevante Risiken sowie die klassischen Marktrisikokennzahlen. Das Investment Compliance stellt sicher dass ESG-relevante Aktivitäten gemäß den aufsichtsrechtlichen Vorschriften und Erwartungen verwaltet und in unserem Compliance-System berücksichtigt werden.

K. Engagement-Richtlinien

Neben den oben beschriebenen verbindlichen Elementen der Anlagestrategie ist Stewardship ein integraler und natürlicher Bestandteil des Investmentansatzes des Teams, die als aktive Anleger mit Investmentspezialisten kooperieren, die in den lokalen Märkten verwurzelt sind.

Die Firma unterstützt eine Reihe von Stewardship-Kodizes und umfassenderen Initiativen auf der ganzen Welt und ist Unterzeichner des britischen Stewardship-Kodex. Einzelheiten zum Engagement-Konzept von JHI finden Sie in der „ESG-Anlagepolitik", die in der „ESG Resource Library" auf der Janus Henderson-Website veröffentlicht ist.

Janus Henderson hat einen Stimmrechtsausschuss, der für die Festlegung von Standpunkten zu wichtigen Abstimmungsfragen und die Erstellung von Richtlinien zur Überwachung des Abstimmungsprozesses verantwortlich ist. Das Komitee setzt sich aus Vertretern des Investment-Portfolio-Managements, der Unternehmensführung, der Buchhaltung, der Rechtsabteilung und der Compliance zusammen. Darüber hinaus ist der Stimmrechtsausschuss für die Überwachung und Lösung möglicher Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Stimmrechtsvertretung zuständig.

L. Spezifische Referenzbenchmark

Es wurde kein Index als Referenzbenchmark festgelegt, um die ökologischen oder sozialen Merkmale zu gewährleisten, welche dieses nach Artikel 8 klassifizierte Finanzprodukt fördert.

Wesentliche negative Auswirkungen (PAI)

Negativer Nachhaltigkeitsindikator Kennzahl Wie werden wesentliche nachteilige Auswirkungen (Principal adverse impacts - PAI) berücksichtigt?
Treibhausgasemissionen Treibhausgasemissionen Scope 1 Treibhausgasemissionen Durch die Zusammenarbeit mit Unternehmen
Scope 2 Treibhausgasemissionen Durch die Zusammenarbeit mit Unternehmen
  CO2-Fußabdruck CO2-Fußabdruck Durch die Zusammenarbeit mit Unternehmen
Treibhausgasintensität von Portfoliounternehmen Treibhausgasintensität der Portfoliounternehmen Durch die Zusammenarbeit mit Unternehmen
Soziales und Arbeitnehmerfragen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind Exposition gegenüber umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen) Ausschlusskriterien
  Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Beteiligungsgesellschaften, die in Verstöße gegen die UNGC-Prinzipien oder die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen verwickelt waren Ausschlusskriterien

 

1 Dies gilt ab dem 31. Oktober 2022 und die regelmäßige Berichterstattung beginnt am 1. Januar 2023 für den ersten Berichtszeitraum ab dem 31. Oktober 2022.

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