Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) – Janus Henderson Global Investment Grade Bond Fund
Janus Henderson Global Investment Grade Bond Fund
A. Zusammenfassung
Der Fonds wird als ein Produkt eingestuft, das die Bestimmungen von Artikel 8 der SFDR erfüllt und ökologische und/oder soziale Merkmale fördert.
Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale, verfolgt aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition.
Der Fonds fördert die Eindämmung des Klimawandels und unterstützt die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC), welche u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken. Der Fonds ist außerdem bestrebt, Investitionen in bestimmte Aktivitäten zu vermeiden, die der menschlichen Gesundheit und dem Wohlergehen schaden können, indem er verbindliche Ausschlusskriterien anwendet. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
Die unten beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlusskriterien in das Auftragsverwaltungssystem des Sub-Anlageberaters implementiert. Hierzu werden regelmäßig Daten von externen Anbietern genutzt.
Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken ("Richtlinie") bewertet.
Darüber hinaus ist der Sub-Investmentberater Unterzeichner der UN-Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren (UNPRI).
Mindestens 80% der Anlagen des Finanzprodukts werden verwendet, um die von dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erzielen.
Die Nachhaltigkeitsindikatoren, die verwendet werden, um die Erreichung der einzelnen durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen, sind:
- Kohlenstoff - Kohlenstoffintensität Scope 1&2.
- Gesamtstatus der Compliance mit dem UN GC.
- ESG-Ausschlusskriterien - siehe "G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale?" weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen.
Der Sub-Investmentberater wendet Prüfkriterien an, um Direktinvestitionen in Unternehmensemittenten aufgrund ihrer Beteiligung an bestimmten Aktivitäten auszuschließen.
Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlusspolitik an, die auch kontroverse Waffen einschließt, wie im Abschnitt "Anlagebeschränkungen" des Prospekts näher beschrieben.
Der Fonds hat den ESG-Manager von MSCI als primäre Datenquelle für das ESG-Research (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) gewählt. Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden.
Bei den zugeordneten Positionen kann es sich um geschätzte oder gemeldete Werte handeln, die von dem externen Datenanbieter stammen. Für Positionen, die von dem externen Datenanbieter nicht abgedeckt werden, kann eigenes Research verwendet werden.
Die Angemessenheit der vorgelegten Nachweise wird von einer unabhängigen Stelle bei JHI bewertet. In der JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken sind die unternehmensweiten ESG-Integrationsprinzipien, die Grundsätze für nachhaltige Investitionen und die grundlegenden Ausschlüsse für Unternehmen, in die investiert wird, festgelegt.
Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Untersuchungen.
Einzelheiten zum Engagement-Konzept von JHI finden Sie in der „ESG-Anlagepolitik", die in der „ESG Resource Library" auf der Janus Henderson-Website veröffentlicht ist.
Die Firma unterstützt eine Reihe von Stewardship-Kodizes und umfassenderen Initiativen auf der ganzen Welt und ist Unterzeichner des britischen Stewardship-Kodex.
B. Kein nachhaltiges Anlageziel
Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale, verfolgt aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition.
C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Der Fonds fördert die Eindämmung des Klimawandels und unterstützt die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC), welche u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken. Der Fonds ist außerdem bestrebt, Investitionen in bestimmte Aktivitäten zu vermeiden, die der menschlichen Gesundheit und dem Wohlergehen schaden können, indem er verbindliche Ausschlusskriterien anwendet. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine⏎ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
D. Investitionsstrategie
Dieser Fonds strebt einen Gesamtertrag mit dem Potenzial für Kapitalwachstum durch ein Engagement in Investment-Grade-Anleihen an. Anleger sollten diesen Abschnitt in Verbindung mit der Anlagestrategie des Fonds (wie in der Prospektergänzung für den Fonds im Abschnitt „Anlageziele und -politik“ dargelegt) lesen.
Die nachstehend beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlusskriterien implementiert, die im Compliance-Modul des Auftragsverwaltungssystems des Sub-Investmentberaters einprogrammiert sind, das kontinuierlich externe Datenanbieter nutzt.
Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es dem beauftragten Sub-Investmentberater, alle vorgeschlagenen Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen in Bezug auf den Status der Bestände bei der regelmäßigen Aktualisierung der Daten Dritter zu erkennen.
E. Investitionsquote
Mindestens 80% der Anlagen des Finanzprodukts werden verwendet, um die von dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erzielen. Die übrigen Anlagen dienen der Absicherung oder betreffen Barmittel, die als zusätzliche Liquidität gehalten werden. Zu den sonstigen Vermögenswerten können Barmittel oder Barmitteläquivalente, Anlagen staatlicher Emittenten, verbriefte Vermögenswerte, Derivate für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements oder Derivate für andere Anlagezwecke als das Engagement in Direktemittenten gehören.
Alle Investitionen des Finanzprodukts, die dazu dienen, die durch das Finanzprodukt geförderten Umweltmerkmale zu erfüllen, sind Direktinvestitionen.
F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen
Die Nachhaltigkeitsindikatoren, die verwendet werden, um die Erreichung der einzelnen durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen, sind:
- Kohlenstoff - Kohlenstoffintensität Scope 1&2
- Gesamtstatus der Compliance mit dem UN GC
- ESG-Ausschlusskriterien, die auf das Core-Long-Book angewendet werden - siehe "G. Methoden für ökologische oder soziale Merkmale?" weiter unten für Einzelheiten zu den Ausschlüssen.
Das Front Office Controls & Governance Team stellt laufend sicher, dass die Anlageprodukte im Einklang mit den dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance stellt sicher, dass ESG-bezogene Aktivitäten im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Erwartungen verwaltet und innerhalb unseres Compliance-Rahmenwerks berücksichtigt werden.
G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale
Der Sub-Investmentberater wendet Prüfkriterien an, um Direktinvestitionen in Unternehmensemittenten aufgrund ihrer Beteiligung an bestimmten Aktivitäten auszuschließen. Insbesondere werden Emittenten ausgeschlossen, die mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus der Förderung von Ölsand, arktischem Öl und Gas, der Förderung von Kraftwerkskohle, Tabak oder Erwachsenenunterhaltung erzielen. Emittenten werden auch ausgeschlossen, wenn davon ausgegangen wird, dass sie gegen die UN Global Compact (UNGC)-Prinzipien verstoßen haben, (welche u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken).
Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlusspolitik an, die auch kontroverse Waffen einschließt, wie im Abschnitt "Anlagebeschränkungen" des Prospekts näher beschrieben.
Der Sub-Investmentberater kann Positionen in den Fonds aufnehmen, die auf der Grundlage von Daten oder Screenings Dritter die oben genannten Kriterien nicht zu erfüllen scheinen, sofern er der Ansicht ist, dass die externen Daten unzureichend oder ungenau sind.
Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating höher als:
- 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
- 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".
Anleger sollten beachten, dass kein spezifischer Index als Referenzmaßstab festgelegt wird, um festzustellen, ob der Fonds mit den geförderten Umweltmerkmalen übereinstimmt.
H. Datenquellen und -verarbeitung
JHI hat den MSCI ESG-Manager als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) gewählt.
Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.
JHI hat einen zentralisierten, firmeneigenen Prozess zum Abgleich von Forschungsergebnissen entwickelt; dieses zentrale Verfahren zum Abgleich von Forschungsergebnissen gleicht die Daten auf drei verschiedenen Ebenen ab:
- Unternehmensebene,
- Positionsebene, und
- Fondsebene.
Die Fähigkeit zum Research-Abgleich und Mapping ist für die ESG-Methodik (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) von JHI von entscheidender Bedeutung, da wir wissen, dass ein Wertpapier die ESG-Informationen von der emittierenden juristischen Person übernommen haben könnte, einige ESG-Risiken jedoch nur für das jeweilige Finanzinstrument gelten werden.
JHI wendet eine Reihe von Datenqualitätsregeln an, um die Integrität der Daten zu gewährleisten, die in die zentrale Systemlösung für den Forschungsabgleich eingespeist werden. JHI-Daten, die nicht korrekt mit der Definition des Datenanbieters übereinstimmen, werden nicht in das zentrale Cloud-basierte Data Warehouse aufgenommen und es werden Ausnahmefehler angezeigt. Diese Ausnahmefehler werden von einem zentralen Support-Team überwacht und behoben. Zu den Abhilfemaßnahmen gehört die kritische Auseinandersetzung mit dem Datenanbieter oder internen Abläufen, die intern verwaltete Dokumentensyteme unterstützen. Gegebenenfalls wird der für die Daten verantwortliche und rechenschaftspflichtige Dateneigentümer über den internen Datenkontrollprozess benachrichtigt, um offene Problemfälle zu beheben.
JHI erhält wöchentlich automatische Datenfeeds von externen ESG-Datenanbietern, die in ein cloudbasiertes Data Warehouse eingespeist werden. Nach der Aufnahme der Daten und der Überprüfung der Datenqualität werden die Rohdaten der internen Taxonomiestruktur von JHI zugeordnet. Dadurch wird sichergestellt, dass alle ESG-Daten aus dem Data Warehouse in allen nachgelagerten JHI-Anwendungen, die die verschiedenen Phasen des Investitionsprozesses unterstützen, konsistent zur Verfügung stehen.
Der Anteil der Daten, die für ein Finanzprodukt geschätzt werden, wächst ständig an.
Bei den zugeordneten Positionen kann es sich um geschätzte oder gemeldete Werte handeln, die von dem externen Datenanbieter stammen. Für Positionen, die von dem externen Datenanbieter nicht abgedeckt werden, kann eigenes Research verwendet werden. Dies kann von eigenem Research, welches mit dem des externen Datenanbieters abgeglichen wird, bis hin zu einer schriftlichen Bestätigung der Ausgabestelle reichen, dass sie den verbindlichen Kriterien entspricht. Die Angemessenheit der vorgelegten Nachweise wird von einer unabhängigen Stelle bei JHI bewertet.
I. Grenzen der Methoden und Daten
Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab.
Die interne Datenstruktur von JHI bietet genügend Flexibilität, um eigene Erkenntnisse einzubeziehen oder Auswertungen an zukünftige Anforderungen anzupassen.
JHI ist sich der Datenlücken im ESG-Research für nicht-traditionelle Anlageklassen im Vergleich zu etablierten Anlageklassen wie Aktien und Schuldtiteln bewusst.
J. Due-Diligence-Prüfung
Wie im obigen Abschnitt ‚Methodologien für ökologische oder soziale Merkmale‘ dargelegt, verwendet der Anlageverwalter Ausschlusskriterien, um Direktanlagen in Prison Real Estate Investment Trusts (REITS) auszuschließen. Unternehmen werden ebenfalls ausgeschlossen, wenn davon ausgegangen wird, dass sie die Grundsätze des UN Global Compact (die u. a. die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsverhältnisse, Korruption und Umweltverschmutzung abdecken) nicht eingehalten haben.
Der Sub-Investmentberater arbeitet aktiv mit Unternehmen zusammen, um sie zur Annahme von wissenschaftlich fundierten Emissionszielen oder einer verifizierten Verpflichtung zur Annahme von wissenschaftlich fundierten Emissionszielen zu ermutigen1. Der Sub-Investmentberater verpflichtet sich, dass mindestens 10% der Unternehmen innerhalb des Portfolios über vereinbarte oder zugesagte Ziele verfügen, und wird die Fortschritte dieser Unternehmen im Hinblick auf diese Ziele überwachen.
Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlusspolitik an, die auch kontroverse Waffen einschließt, wie im Abschnitt "Anlagebeschränkungen" des Prospekts beschrieben.
Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating höher als:
- 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
- 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".
Der Sub-Investmentberater kann Positionen in den Fonds aufnehmen, die auf der Grundlage von Daten oder Screenings Dritter die oben genannten Kriterien nicht zu erfüllen scheinen, sofern er der Ansicht ist, dass die externen Daten unzureichend oder ungenau sind.
In der JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken sind die unternehmensweiten ESG-Integrationsprinzipien, die Grundsätze für nachhaltige Investitionen und die grundlegenden Ausschlüsse für Unternehmen, in die investiert wird, festgelegt. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden. Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist.
Jede Investmentabteilung führt ihre eigenen Due-Diligence-Prüfungen durch, bevor sie Investitionsentscheidungen für ihre Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Analysetools und Untersuchungen. Das Front Office Controls & Governance Team stellt laufend sicher, dass die Anlageprodukte im Einklang mit den dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden. Das Financial Risk überprüft das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-relevante Risiken sowie die klassischen Marktrisikokennzahlen. Das Investment Compliance stellt sicher dass ESG-relevante Aktivitäten gemäß den aufsichtsrechtlichen Vorschriften und Erwartungen verwaltet und in unserem Compliance-System berücksichtigt werden.
K. Engagement-Richtlinien
Zusätzlich zu den oben beschriebenen verbindlichen Elementen der Anlagestrategie ist verantwortungsvolles Handeln ein integraler und natürlicher Bestandteil des langfristigen, aktiven Ansatzes von Janus Henderson beim Investmentmanagement. Einzelheiten zum Engagement-Konzept von JHI finden Sie in der „ESG-Anlagepolitik", die in der „ESG Resource Library" auf der Janus Henderson-Website veröffentlicht ist.
Die Firma unterstützt eine Reihe von Stewardship-Kodizes und umfassenderen Initiativen auf der ganzen Welt und ist Unterzeichner des britischen Stewardship-Kodex.
I. Spezifische Referenzbenchmark
Es wurde kein Index als Referenzbenchmark festgelegt, um die ökologischen oder sozialen Merkmale zu gewährleisten, welche dieses nach Artikel 8 klassifizierte Finanzprodukt fördert.
Wesentliche negative Auswirkungen (PAI)
Die Identifizierungsnummer für juristische Personen (Legal Entity Identifier Number, LEI) für das Produkt lautet: 5493002EQQLOB9HNG162
Negativer Nachhaltigkeitsindikator | Kennzahl | Wie werden wesentliche nachteilige Auswirkungen (Principal adverse impacts - PAI) berücksichtigt? | |
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Treibhausgasemissionen | Treibhausgasemissionen | Scope 1 Treibhausgasemissionen | Ausschlusskriterien |
Scope 2 Treibhausgasemissionen | Ausschlusskriterien | ||
CO2-Fußabdruck | CO2-Fußabdruck | Ausschlusskriterien | |
Treibhausgasintensität von Portfoliounternehmen | Treibhausgasintensität der Portfoliounternehmen | Ausschlusskriterien | |
Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind | Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind | Ausschlusskriterien | |
Soziales und Arbeitnehmerfragen | Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind | Exposition gegenüber umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen) | Ausschlusskriterien |
Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen | Anteil der Investitionen in Beteiligungsgesellschaften, die in Verstöße gegen die UNGC-Prinzipien oder die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen verwickelt waren | Ausschlusskriterien |
1 Dies gilt ab dem 31. Oktober 2022 und
die regelmäßige Berichterstattung beginnt am 1. Januar 2023 für den ersten
Berichtszeitraum ab dem 31. Oktober 2022.
'Weicht die übersetzte Fassung dieses Offenlegungstextes von der englischen Fassung ab, so ist die englische Originalfassung maßgebend'