Bitte stellen Sie sicher, dass Javascript zwecks Zugang zur Websiteaktiviert ist Status nach der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) – Continental European Fund - Janus Henderson Investors - Europe PA Austria
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Status gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR)

Janus Henderson Continental European Fund

Kennung des Rechtsträgers: 2138008SWISGEWMNJC29

A. Zusammenfassung

Der Fonds wird als ein Fonds eingestuft, der die Bestimmungen von Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (SFDR) als ein Produkt erfüllt, das ökologische und/oder soziale Merkmale fördert und in Unternehmen mit guten Governance-Praktiken investiert, verfolgt jedoch kein nachhaltiges Anlageziel.

Der Fonds fördert die Eindämmung des Klimawandels und vermeidet Emittenten mit hoher Kohlenstoffintensität, die keine glaubwürdige Übergangsstrategie verfolgen, die auf der proprietären Methodik des Anlageverwalters basiert, und auch nicht die alternativen Kriterien des Anlageverwalters in Bezug auf das ESG-Rating erfüllen. Der Fonds ist außerdem bestrebt, Investitionen in bestimmte Aktivitäten zu vermeiden, die der Gesundheit und dem Wohlergehen der Menschen schaden könnten, indem er verbindliche Ausschlusskriterien anwendet. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine⏎ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Der Fonds strebt eine Kombination aus Kapital- und Einkommenserträgen durch Anlagen an den kontinentaleuropäischen Aktienmärkten an. Die unten beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlusskriterien in das Auftragsverwaltungssystem des Anlageverwalters implementiert, das laufend einen externen Datenanbieter nutzt. Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel implementiert und ermöglichen es dem Anlageverwalter, alle vorgeschlagenen Transaktionen mit einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und Änderungen des Status der Bestände zu erkennen, wenn Daten von Dritten regelmäßig aktualisiert werden.

Zwei Bestandteile der unten genannten verbindlichen Kriterien, die sich auf Emittenten mit hoher Kohlenstoffintensität beziehen, sind nicht als automatisierte Parameter verfügbar und werden durch externes oder hauseigenes Research dokumentiert:

Im speziellen Fall des Luftfahrtsektors hat das Unternehmen erhebliche Investitionen in die Flugzeugflotte getätigt, um den Kohlenstoffausstoß zu verringern (d. h. um ein jüngeres Flottenalter als der Durchschnitt zu haben); oder

Der Emittent hat sich verpflichtet, 30 % der künftigen Bruttoinvestitionen und/oder von Forschung und Entwicklung in Projekte zu investieren, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind.

The Investment Manager uses specific screens to help achieve some of the promoted characteristics. For example - to promote climate change mitigation, screens are applied to avoid investment in certain high carbon activities, and it is expected that this will result in the Fund having a lower carbon profile.

Der Anlageverwalter nutzt Screenings, um Direktinvestitionen in Emittenten aufgrund ihrer Einbindung in bestimmte Aktivitäten auszuschließen. Insbesondere werden Emittenten ausgeschlossen, die mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus der Förderung von Ölsand, arktischem Öl und Gas, der Förderung von Kraftwerkskohle und Stromerzeugung, Palmöl oder Tabak erzielen.

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (siehe die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“ in der „ JHI verantwortungsvollen Anlagepolitik“) an, die umstrittene Waffen umfasst.

Der Anlageverwalter kann in Emittenten mit einer hohen Kohlenstoffintensität1 (mit Ausnahme der oben beschriebenen ausgeschlossenen Emittenten) investieren, wenn er feststellt, dass diese Emittenten, gemäß seiner unten beschriebenen eigenen Methodik, eine glaubwürdige Umstellungsstrategie verfolgen oder die alternativen Kriterien des Anlageverwalters in Bezug auf das ESG-Rating erfüllen.

In Übereinstimmung mit der eigenen Bewertungsmethode des Investmentmanagers wird ein Unternehmen nur dann als Unternehmen mit einer glaubwürdigen Übergangsstrategie eingestuft, wenn es mindestens eine der folgenden Qualifikationen aufweist:

Vorhandensein eines wissenschaftlich fundierten Emissionsziels oder einer geprüften Verpflichtung zur Annahme eines wissenschaftlich fundierten Emissionsziels (zugelassen oder geprüft von SBT – https://sciencebasedtargets.org/ oder gleichwertig); oder

Im speziellen Fall des Luftfahrtsektors erhebliche Investitionen in die Flugzeugflotte getätigt hat, um den Kohlenstoffausstoß zu verringern (d. h. um ein jüngeres Flottenalter als der Durchschnitt zu haben); oder

sich verpflichtet hat, 30 % der künftigen Bruttoinvestitionen und/oder von Forschung und Entwicklung in Projekte zu investieren, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind, und zwar in Übereinstimmung mit den Bestimmungsmethoden des Investmentmanagers.

Wenn ein Unternehmen derzeit keine glaubwürdige Übergangsstrategie verfolgt, kann der Anlageverwalter dennoch in dieses investieren, wenn das Unternehmen ein überlegenes ESG-Risikomanagement zeigt, indem es ein ESG-Rating von AA oder höher erreicht (Rating von MSCI – https://www.msci.com/ oder gleichwertig).

Zur Bewertung der Stichhaltigkeit der Übergangsstrategie können auch zusätzliche Kriterien herangezogen werden.

Im Sinne der Doktrin der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF-Doktrin) ist die extra-finanzielle Analyse oder das Rating, wie oben beschrieben, höher als:

  1. 90% für Aktien, die von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung und Sitz in "entwickelten" Ländern begeben werden, für Schuldtitel und Geldmarktinstrumente mit einem Investment-Grade-Rating und für Staatsanleihen, die von entwickelten Ländern begeben werden.
  2. 75% für Aktien von Unternehmen mit großer Marktkapitalisierung, deren Sitz sich in "Schwellenländern" befindet, Aktien von Unternehmen mit kleiner und mittlerer Marktkapitalisierung, Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente mit einem High-Yield-Rating und Staatsanleihen von "Schwellenländern".

Der Anlageverwalter darf nur dann in Unternehmen investieren, die von den oben beschriebenen Überprüfungen ausgeschlossen würden, wenn der Anlageverwalter auf der Grundlage seiner eigenen Untersuchungen und nach der Genehmigung durch das ESG-Überwachungskomitee davon überzeugt ist, dass die zur Anwendung der Ausschlüsse verwendeten Daten Dritter unzureichend oder ungenau sind.

Der Anlageverwalter kann die Daten als unzureichend oder ungenau einstufen, wenn beispielsweise die Recherchen des externen Datenanbieters historisch, vage oder auf veralteten Quellen basieren oder der Anlageverwalter über andere Informationen verfügt, die Zweifel an der Genauigkeit der Recherchen aufkommen lassen.

Wenn der Anlageverwalter die Daten Dritter in Zweifel ziehen möchte, wird dies einem funktionsübergreifend arbeitenden ESG-Aufsichtsausschuss vorgelegt, der die „Außerkraftsetzung“ der Daten Dritter autorisieren muss.

Wenn ein externer Datenanbieter keine Recherchen zu einem bestimmten Emittenten oder einer ausgeschlossenen Aktivität bereitstellt, kann der Anlageverwalter investieren, wenn er durch eigene Recherchen zu dem Schluss kommt, dass der Emittent nicht an der ausgeschlossenen Aktivität beteiligt ist.

Der Fonds hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt.

Wo Lücken in der Datenabdeckung festgestellt werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder internes Research zur Ergänzung der ESG-Recherche herangezogen werden. Dies trägt dazu bei, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.

Die JHI verantwortungsvolle Anlagepolitik, die die JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken einschließt, legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie Basisausschlüsse für investierte Unternehmen.

1Hohe Kohlenstoffintensität bezieht sich auf die 5 % der Aktienunternehmen mit den höchsten Emissionen in Westeuropa (Ex UK) mit einer Marktkapitalisierung von über 1 Mrd. EUR

B. Kein nachhaltiges Anlageziel

Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale, verfolgt aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition.

C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Der Fonds fördert die Eindämmung des Klimawandels und vermeidet Emittenten mit hoher Kohlenstoffintensität, die keine glaubwürdige Übergangsstrategie verfolgen, die auf der proprietären Methodik des Anlageverwalters basiert, und auch nicht die alternativen Kriterien des Anlageverwalters in Bezug auf das ESG-Rating erfüllen. Der Fonds ist außerdem bestrebt, Investitionen in bestimmte Aktivitäten zu vermeiden, die der Gesundheit und dem Wohlergehen der Menschen schaden könnten, indem er verbindliche Ausschlusskriterien anwendet. Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine⏎ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

D. Investitionsstrategie

Der Fonds strebt eine Kombination aus Kapital- und Einkommenserträgen durch Anlagen an den kontinentaleuropäischen Aktienmärkten an.

Die unten beschriebenen verbindlichen Elemente der Anlagestrategie werden als Ausschlusskriterien in das Auftragsverwaltungssystem des Investmentmanagers implementiert, das laufend einen externen Datenanbieter nutzt.

Die Ausschlussprüfungen werden sowohl vor als auch nach dem Handel durchgeführt und ermöglichen es dem beauftragten Investmentmanager, alle vorgeschlagenen Transaktionen in einem ausgeschlossenen Wertpapier zu blockieren und etwaige Änderungen am Status der Bestände zu erkennen, wenn die Daten Dritter regelmäßig aktualisiert werden.

Zwei Bestandteile der unten genannten verbindlichen Kriterien, die sich auf Emittenten mit hoher Kohlenstoffintensität beziehen, sind nicht als automatisierte Parameter verfügbar und werden durch externes oder hauseigenes Research dokumentiert:

  • Im speziellen Fall des Luftfahrtsektors hat das Unternehmen erhebliche Investitionen in die Flugzeugflotte getätigt, um den Kohlenstoffausstoß zu verringern (d. h. um ein jüngeres Flottenalter als der Durchschnitt zu haben); oder
  • Der Emittent hat sich verpflichtet, 30 % der künftigen Bruttoinvestitionen und/oder von Forschung und Entwicklung in Projekte zu investieren, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind.

Unternehmen, in die investiert wird, werden vom Investmentmanager daraufhin geprüft, ob sie gute Unternehmensführungspraktiken anwenden.

Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor der Tätigung einer Investition und danach in regelmäßigen Abständen im Einklang mit der JHI verantwortungsbewussten Anlagepolitik, welche die Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken („Richtlinie“) umfasst, bewertet.

Die Richtlinie legt Mindeststandards fest, auf deren Grundlage der Anlageverwalter die Portfoliounternehmen vor der Tätigung einer Anlage und fortlaufend bewertet und überwacht. Diese Standards können unter anderem Folgendes umfassen: solide Geschäftsführung, Mitarbeiterbindung, Vergütung der Mitarbeiter und Einhaltung der Steuervorschriften.

Die Richtlinie finden Sie unter www.janushenderson.com/esg-governance.

Darüber hinaus ist der Anlageverwalter Unterzeichner der UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren (UNPRI). Als Unterzeichner werden die guten Unternehmensführungspraktiken (Good Governance Practices) der Portfoliounternehmen vor der Anlage und danach in regelmäßigen Abständen anhand der UNPRI-Prinzipien bewertet.

E. Investitionsquote

Mindestens 85% der Anlagen des Finanzprodukts werden dazu verwendet, die von dem Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu erfüllen. Zu den sonstigen Vermögenswerten können neben den Instrumenten, die zum Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements gehalten werden, wie z. B. vorübergehende Bestände an Indexderivaten, auch Barmittel oder bargeldähnliche Mittel gehören.

F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen

Die Nachhaltigkeitsindikatoren, die verwendet werden, um die Erreichung der einzelnen durch dieses Finanzprodukt geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen, sind:

  • Kohlenstoff - Kohlenstoffintensität Scope 1&2.
    Dies sind die zuletzt gemeldeten oder geschätzten Scope 1 + Scope 2 Treibhausgasemissionen des Unternehmens, normalisiert nach Umsatz, was einen Vergleich zwischen Unternehmen unterschiedlicher Größe ermöglicht.
  • % Emittenten innerhalb des Portfolios, die gemäß der eigenen Methodik des Anlageverwalters eine glaubwürdige Übergangsstrategie aufweisen oder die alternativen Kriterien des Anlageverwalters in Bezug auf das ESG-Rating erfüllen.
  • ESG Ausschluss-Screenings – siehe "G. Methoden für ökologische oder soziale Merkmale" im Folgenden für Einzelheiten zu den Ausschlüssen.

Datenquellen und Datenverarbeitung – wie in Abschnitt H näher beschrieben.

Das Front Office Controls & Governance-Team stellt bei Bedarf kontinuierlich sicher, dass wir nachweisen können, dass Anlageprodukte im Einklang mit dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden, wenn keine automatisierten Kontrollen und/oder Daten von Drittanbietern verfügbar sind. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance setzt Ausschlusskriterien um und überwacht diese laufend; zusätzlich werden, soweit zutreffend, Elemente der manuellen Kontrolle umgesetzt.

G. Methodik für ökologische oder soziale Merkmale

Der beauftragte Investmentmanager verwendet spezielle Filter, um einige der beworbenen Merkmale zu erzielen. Um beispielsweise den Klimaschutz zu fördern, werden Prüfverfahren angewandt, um Investitionen in bestimmte kohlenstoffintensive Aktivitäten zu vermeiden, und es wird damit gerechnet, dass dies zu einem niedrigeren Kohlenstoffprofil des Fonds führen wird.

Der Anlageverwalter nutzt Screenings, um Direktinvestitionen in Emittenten aufgrund ihrer Einbindung in bestimmte Aktivitäten auszuschließen. Insbesondere werden Emittenten ausgeschlossen, die mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus der Förderung von Ölsand, arktischem Öl und Gas, der Förderung von Kraftwerkskohle und Stromerzeugung, Palmöl oder Tabak erzielen.

Der Fonds wendet außerdem die firmenweite Ausschlussrichtlinie (siehe die „firmenweite Ausschlussrichtlinie“ in der „JHI verantwortungsvollen Anlagepolitik“) an, die umstrittene Waffen umfasst.

Der Anlageverwalter kann in Emittenten mit einer hohen Kohlenstoffintensität1 (mit Ausnahme der oben beschriebenen ausgeschlossenen Emittenten) investieren, wenn er feststellt, dass diese Emittenten, gemäß seiner unten beschriebenen eigenen Methodik, eine glaubwürdige Umstellungsstrategie verfolgen oder die alternativen Kriterien des Anlageverwalters in Bezug auf das ESG-Rating erfüllen.

In Übereinstimmung mit der eigenen Bewertungsmethode des Investmentmanagers wird ein Unternehmen nur dann als Unternehmen mit einer glaubwürdigen Übergangsstrategie eingestuft, wenn es mindestens eine der folgenden Qualifikationen aufweist:

Vorhandensein eines wissenschaftlich fundierten Emissionsziels oder einer geprüften Verpflichtung zur Annahme eines wissenschaftlich fundierten Emissionsziels (zugelassen oder geprüft von SBT – https://sciencebasedtargets.org/ oder gleichwertig); oder

Im speziellen Fall des Luftfahrtsektors erhebliche Investitionen in die Flugzeugflotte getätigt hat, um den Kohlenstoffausstoß zu verringern (d. h. um ein jüngeres Flottenalter als der Durchschnitt zu haben); oder

sich verpflichtet hat, 30 % der künftigen Bruttoinvestitionen und/oder von Forschung und Entwicklung in Projekte zu investieren, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind, und zwar in Übereinstimmung mit den Bestimmungsmethoden des Investmentmanagers.

Wenn ein Unternehmen derzeit keine glaubwürdige Übergangsstrategie verfolgt, kann der Anlageverwalter dennoch in dieses investieren, wenn das Unternehmen ein überlegenes ESG-Risikomanagement zeigt, indem es ein ESG-Rating von AA oder höher erreicht (Rating von MSCI – https://www.msci.com/ oder gleichwertig).

Zur Bewertung der Stichhaltigkeit der Übergangsstrategie können auch zusätzliche Kriterien herangezogen werden.

Der Anlageverwalter darf nur dann in Unternehmen investieren, die von den oben beschriebenen Überprüfungen ausgeschlossen würden, wenn der Anlageverwalter auf der Grundlage seiner eigenen Untersuchungen und nach der Genehmigung durch das ESG-Überwachungskomitee davon überzeugt ist, dass die zur Anwendung der Ausschlüsse verwendeten Daten Dritter unzureichend oder ungenau sind.

Der Anlageverwalter kann die Daten als unzureichend oder ungenau erachten, wenn z. B. die Research-Daten des Drittanbieters aus der Vergangenheit stammen, vage sind, auf veralteten Quellen beruhen oder dem Investmentmanager andere Informationen vorliegen, die ihn an der Richtigkeit des Research zweifeln lassen.

Wenn der Anlageverwalter die Daten Dritter in Zweifel ziehen möchte, wird dies einem funktionsübergreifend arbeitenden ESG-Aufsichtsausschuss vorgelegt, der die „Außerkraftsetzung“ der Daten Dritter autorisieren muss.

Wenn ein dritter Datenanbieter keine Research-Daten zu einem bestimmten Emittenten oder einer ausgeschlossenen Tätigkeit zur Verfügung stellt, kann der Anlageverwalter investieren, wenn er sich durch sein eigenes Research davon überzeugt hat, dass der Emittent nicht an der ausgeschlossenen Tätigkeit mitwirkt.

1Eine hohe Kohlenstoffintensität bezieht sich auf die 5 % der Unternehmen mit den höchsten Emissionen in Westeuropa (EX UK) Aktien mit einer Marktkapitalisierung von über 1 Mrd. EUR

H. Datenquellen und -verarbeitung

Der Fonds hat MSCI als primäre Datenquelle für ESG (Environmental, Social & Governance) Research gewählt.

Wenn Abdeckungslücken identifiziert werden, können spezialisierte ESG-Datenanbieter oder interne Analyseinstitute zur Ergänzung der ESG-Analyse eingesetzt werden. Dies trägt dazu bei, dass einheitliche Daten und Methoden für eine ESG-Kennzahl pro Wertpapiertyp verwendet werden und somit ein korrekter Vergleich im Portfoliokonstruktionsprozess möglich ist.

JHI hat einen zentralisierten, firmeneigenen Prozess zum Abgleich von Forschungsergebnissen entwickelt; dieses zentrale Verfahren zum Abgleich von Forschungsergebnissen gleicht die Daten auf drei verschiedenen Ebenen ab:

  1. Unternehmensebene,
  2. Positionsebene, und
  3. Fondsebene.

Die Fähigkeit zum Research-Abgleich und Mapping ist für die ESG-Methodik von JHI von entscheidender Bedeutung, da wir wissen, dass ein Wertpapier die ESG-Informationen von der emittierenden juristischen Person übernommen haben könnte, einige ESG-Risiken jedoch nur für das jeweilige Finanzinstrument gelten werden.

JHI wendet eine Reihe von Datenqualitätsregeln an, um die Integrität der Daten zu gewährleisten, die in die zentrale Systemlösung für den Forschungsabgleich eingespeist werden. JHI-Daten, die nicht korrekt mit der Definition des Datenanbieters übereinstimmen, werden nicht in das zentrale Cloud-basierte Data Warehouse aufgenommen und es werden Ausnahmefehler angezeigt. Diese Ausnahmefehler werden von einem zentralen Support-Team überwacht und behoben. Zu den Abhilfemaßnahmen gehört die kritische Auseinandersetzung mit dem Datenanbieter oder internen Abläufen, die intern verwaltete Dokumentensyteme unterstützen. Gegebenenfalls wird der für die Daten verantwortliche und rechenschaftspflichtige Dateneigentümer über den internen Datenkontrollprozess benachrichtigt, um offene Problemfälle zu beheben.

JHI erhält wöchentlich automatische Datenfeeds von externen ESG-Datenanbietern, die in ein cloudbasiertes Data Warehouse eingespeist werden.

Einige Daten von externen Anbietern, die zur Untermauerung der verbindlichen Kriterien verwendet werden, können geschätzte Daten sein. Für Positionen, die nicht vom externen Datenanbieter abgedeckt werden, kann auf hauseigenes Research zurückgegriffen werden. Dies kann von eigenem Research, welches mit dem des externen Datenanbieters abgeglichen wird, bis hin zu einer schriftlichen Bestätigung der Ausgabestelle reichen, dass sie den verbindlichen Kriterien entspricht. Die Angemessenheit der vorgelegten Nachweise wird von einer unabhängigen Stelle bei JHI bewertet.

I. Grenzen der Methoden und Daten

Die Datenabdeckung hängt direkt von der Abdeckung durch den zugrunde liegenden ESG-Datenanbieter ab.

Die interne Datenstruktur von JHI bietet genügend Flexibilität, um eigene Erkenntnisse einzubeziehen oder Auswertungen an zukünftige Anforderungen anzupassen.

JHI ist sich der Datenlücken im ESG-Research für nicht-traditionelle Anlageklassen im Vergleich zu etablierten Anlageklassen wie Aktien und Schuldtiteln bewusst.

J. Due-Diligence-Prüfung

Die JHI verantwortungsbewusste Anlagepolitik, die die JHI-Richtlinie für Nachhaltigkeitsrisiken einschließt, legt den unternehmensweiten Ansatz für die ESG-Integrationsprinzipien fest, einschließlich der Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren von JHI für langfristigen Anlageerfolg, unserer Ansätze für Stewardship und Engagement sowie Basisausschlüsse für investierte Unternehmen. Diese Ausschlüsse beruhen auf Klassifizierungen, die von Drittanbietern von ESG-Daten bereitgestellt werden. Diese Einstufung wird vom Investment Research aufgehoben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Datenspektrum der Drittanbieter nicht korrekt oder angemessen ist.

Jeder Investment Desk führt seine eigenen Due-Diligence-Prozesse durch, bevor er Investitionsentscheidungen innerhalb seiner Artikel-8-Fonds trifft, und nutzt dabei interne und externe Tools und Recherchen.

Das Front Office Controls & Governance-Team stellt bei Bedarf kontinuierlich sicher, dass wir nachweisen können, dass Anlageprodukte im Einklang mit dokumentierten Nachhaltigkeitsverpflichtungen verwaltet werden, wenn keine automatisierten Kontrollen und/oder Daten von Drittanbietern verfügbar sind. Financial Risk überprüft und hinterfragt das Anlagemanagement im Hinblick auf ESG-bezogene Risiken, wie auch auf traditionelle Marktrisikokennzahlen, und integriert das Nachhaltigkeitsrisiko in die Risikoprofile. Investment Compliance stellt sicher, dass ESG-bezogene Aktivitäten im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen und Erwartungen verwaltet und in unserem Compliance-Rahmen berücksichtigt werden.

K. Engagement-Richtlinien

Zusätzlich zu den oben beschriebenen verbindlichen Elementen der Anlagestrategie ist verantwortungsvolles Handeln ein integraler und natürlicher Bestandteil des langfristigen, aktiven Ansatzes von Janus Henderson beim Investmentmanagement. Einzelheiten zum Engagement-Konzept von JHI finden Sie in der JHI verantwortungsbewussten Anlagepolitik, die in der „ESG Resource Library" , auf der Janus Henderson-Website veröffentlicht ist.

Die Firma unterstützt eine Reihe von Stewardship-Kodizes und umfassenderen Initiativen auf der ganzen Welt und ist Unterzeichner des britischen Stewardship-Kodex.

Janus Henderson verfügt über ein Proxy Voting Committee, das für die Festlegung von Standpunkten zu wichtigen Abstimmungsthemen und die Erstellung von Richtlinien zur Überwachung des Abstimmungsprozesses verantwortlich ist. Der Ausschuss besteht aus Vertretern der Bereiche Investmentportfoliomanagement, Corporate Governance, Rechnungswesen, Recht und Compliance. Darüber hinaus ist das Proxy Voting Committee für die Überwachung und Lösung von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Stimmrechtsvertretung verantwortlich.

L. Spezifische Referenzbenchmark

Der Fonds verwendet keine Referenzbenchmark, um seine ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Wichtigste negative Auswirkungen (PAIs)

Zum 3. Dezember 2024 berücksichtigt der Anlageverwalter für diesen Fonds die folgenden wichtigsten negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („PAIs“):

Negativer Nachhaltigkeitsindikator Kennzahl Wie werden wesentliche nachteilige Auswirkungen (Principal adverse impacts - PAI) berücksichtigt?
Treibhausgasemissionen Treibhausgasemissionen Scope 1 Treibhausgasemissionen Ausschlusskriterien
Scope 2 Treibhausgasemissionen Ausschlusskriterien
CO2-Fußabdruck CO2-Fußabdruck Ausschlusskriterien
Treibhausgasintensität von Portfoliounternehmen Treibhausgasintensität der Portfoliounternehmen Ausschlusskriterien
Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Ausschlusskriterien
Biologische Vielfalt Aktivitäten, die sich negativ auf die biologische Vielfalt empfindlicher Gebiete auswirken Anteil der Investitionen in Portfoliounternehmen mit Standorten/Geschäften in oder in der Nähe von biodiversitätssensiblen Gebieten, wenn die Aktivitäten dieser Beteiligungsunternehmen diese Gebiete negativ beeinflussen Ausschlusskriterien
Soziales und Arbeitnehmerfragen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind Exposition gegenüber umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen) Ausschlusskriterien

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